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Eigentumswohnung - Maklerprobleme

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von supermutter, 15 August 2008.

  1. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    Viellleicht kann mir wer einen Rat geben.

    Folgends: Vor einigen Monaten gab ich eine Anzeige auf, das ich eine Eigentumswohnung suche. Vor einigen Wochen bekam ich von einer Frau S. ein Mail das sie eine Wohnung für mich hat. Wir besichtigten die Wohnung und 2 Tage später schickte ich ihr ein Mail, wo ich ihr sagte, das der verlangte Preis zu hoch sei und meine Vorstellung mit 60.000 liegt. Sie erklärte per Mail das sie uns mit dem Preis so nicht entgegenkommt, das sie letzlich angeboten hat den Makler, der auf der Wohnung schon "Drauf" war ausbezahlen will, wir es ja eh privat und ohne Makler den Vertrag machen, die Möbel überlässt und noch dazu einen befreundeten Notar ( der den Vertrag billiger macht) anbietet.

    Na ja. Wir haben abgesagt. Leider hab ich vor ein paar Tagen per Mail geschrieben, das wir uns betreffend Preis evtl. in er Mitte treffen. Prompt kam ein Anruf vom Makler, das er alles übernimmt da die Luete keine Zeit mehr haben für den Wohnungsverkauf. Seltsam dachte ich. Na ja heute hab ich mit dem Makler nochmals die Wohnung besichtigt, Plötzlich waren die Wohnungseigentümer auf Urlaub, obwohl das dreckige Geschirr in der Spüle war. Na ja auch egal.
    Ich füjlte mich etwas vom Makler unter Druck gesetzt, da er ein Kaufangebot wollte. Glücklicherweise hab ich NICHTS unterschrieben, da ich von der Banmk noch eine Finanzierungszusage brauche. Mittlerweile kommen mir Zweifel auf. Weil nach und nach kommen Kleinigkeiten ans Tageslicht ( Wohnung wird in 2 Jahren Grunderneuert von Genossenschaft, Türen klemmen, eigentlich ist die Wohnung für uns sehr klein, keine Kinder in der Anlage usw.)

    Meine Freundin sagte mir, sobald man ein mündliches Kaufinteresse abgegeben hat ist man schon gebunden und falls ich aussteige bzw. absage wegen der Wohnung muß ich trotzdem die 3,5 % + 20 % MWST bezahlen.

    Ist das tatsächlich so??? Bin konfus und kann deshalb nicht schlafen.

    Bitte um Rat !!! - Danke
     
  2. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn ich mir eins nicht vorstellen kann, dann das du gebunden bist.

    erst bei einer unterschrift bist du soweit gebunden, wobei ich glaube das du dort sogar zurücktreten kannst, erkundige dich aber bei der AK.

    lg
     
  3. Knofihex

    VIP: :Silber

    Muss ich sagen, ist mir neu!

    Hast du wirklich mündlich eine Kaufabsicht geäußert? Selbst wenn, wie lange soll dein Angebot gültig sein? Es ist ja Usus, dass ein Kaufangebot (geltend bis Tag X) gestellt wird, dass der Verkäufer annehmen muss.
    Die Provision kann meines Wissens erst verrechnet werden, wenn ein Verkauf zustande kommt.

    Außerdem hab ich einmal gelesen, dass das Konsumentenschutzgesetz vorsieht, dass man selbst bei schriftlichen Angeboten innerhalb einer Woche von diesem zurücktreten kann.
     
  4. cla1966

    cla1966 Gast-Teilnehmer/in

    also: a) wenn du kein anbot unterschrieben hast, zahlst du nix!!!!
    b) selbst wenn du unterschrieben haben solltest, hast du 1 wo rücktrittsrecht!!!!
    schreib noch eine mail (kopier sie aber!), daß du von ihnen nicht mehr belästigt werden möchtest, da die wohnung weder vom preis noch von der aufteilung deinen wünschen entspricht!

    kopf hoch - nicht alle makler arbeiten sooo unseriös!

    und ja - es gibt wirklich so ferkel, die den dreck liegen lassen und auf urlaub fahren...

    :wave:
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Hmm, ich glaube auch nicht, dass du verpflichtet bist die Wohnung zu nehmen, ganz vorsichtig wäre ich trotzdem.
    Mein Ex hat sich vor vielen Jahren mal für ein Büro interessiert, man hat mündlich mehr oder weniger zugesagt (zwar nicht eindeutig, aber doch so, dass es das ist, was den Vorstellungen entspricht). Daraufhin hat der potentielle Vermieter angeboten einen Vertragsentwurf zu schicken und dem wurde zugestimmt.
    Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Stiege statisch gesehen den Einzug der ganzen Rechner nicht überlebt hätte und man auch bei den Fenstern mit den Geräten nicht durch konnte. Daraufhin wurde dankend abgesagt.
    Der potentielle Vermieter - ein Anwalt - hat daraufhin die Unkosten für den Vertragsentwurf (damals ÖS 10.000) in Rechnung gestellt. Diese mußten bezahlt werden. (Obwohl es sich um einen Standardvertrag/Vordruck gehandelt hat, der keine individuellen Vereinbarungen enthalten hat).

    Ich nehmen an, wenn der Vermieter keine Aufwände durch deine Zusagen/Interesse hatte, auch nichts zu bezahlen ist. Würde aber sichheitshalber nochmals bei der AK nachfragen. Ich würde darüberhinaus so argumentieren, dass du auch nicht an einer Wohung über Maklervermittlung interessiert bist. Du hast privat eine Wohnung gesucht, der Kontakt wurde privat hergestellt und zwischenzeitlich an einen Makler übergeben. Dadurch haben sich für dich die Bedingungen geändert und du steigst aus.
     
  6. suusaa

    suusaa Gast-Teilnehmer/in

    ohne unterschrift bist zu nix verpflichtet, lass dir nix einreden
     
  7. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    anke fü eure Zusagen. Hab am Freitag dem Makler ein SMS mit der Absage geschrieben. Er hat sich nicht gemledet.

    Auf jeden Fall werd ich mich bei der AK nochmals nachfragen. Mal sehen was da rauskommt
     
  8. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    SMS ist nicht gut. Brief, und zwar eingeschrieben!
     
  9. bassi

    bassi Gast-Teilnehmer/in

    hörts doch auf sie noch nervöser zu machen, du brauchst keinen brief schicken und auch sonst nix tun und nix zahlen... wenn ich für jede besichtigung die maklerprovision hätte zahlen müssen, wär ich schon pleite :cool:

    grundsätzlich stimmt es, daß mündliche zusagen auch verbindlich sind, also wenn du dort bist und sagst: gut ok nehm ich und noch die hand drauf gibst... dann bist du eigentlich einen vertrag eingegangen; soweit ich das verstanden hab, hast du das ja nicht und in deiner email hast du ja geschrieben, "EVENTUELL könnte man sich in der mitte treffen"... aber auch wenn, er müsste dir erst nachweisen, daß du mündlich zugesagt hast, was er nicht kann und auch nicht tun wird...

    für eine normale besichtigung zahlst du nichts, du hast nichts unterschrieben, er hat nichts in der hand, es wird dir sicher nix verrechnet... fang wieder an ruhig zu schlafen ;)
     
  10. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, hab das vorher nicht so genau gelesen gehabt. In dem Fall würde ich auch gar nichts machen - gab ja keine wirkliche Vereinbarung. Nur grundsätzlich würde ich nie wichtige Dinge per SMS bestätigen oder absagen.
     
  11. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    Mädl´s danke. Trotzdem werd ich mich morgen bei der AK melden. Nur um wirlich 1000000000000000000 % sicher zu sein. Für die Zukunft werd ich echt besser aufpassen was ich sag. Typisch ich - hab manchmal ein echt loses Mundwerk.

    Außerdem sagte der Makler, falls evtl. dieses Wochenende jemand anderer die Wohnung besichtigt und gleich ein Kaufangebot unsterschreibt, diese vom Verkäufer angenommen wird; ich dann Pech habe und die Wohnung nicht kriegen kann, da mir schon einer zuvorgekommen ist.
     

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