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Eigentumsoption -> KP nach 10 Jahren?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Elap96, 20 Oktober 2009.

  1. Elap96

    Elap96 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wir wohnen seit über 4 Jahren in einer Genossenschaftswohnung mit Eigentumsoption. Ein Kaufpreis nach den 10 Jahren steht noch nicht fest.

    Gibt es hier Erfahrungswerte (erstmalig waren Übernahmen ja schon 2004 möglich), was ihr so gezahlt habt bzw. wie der Wert der Wohnung angesetzt wurde?
    Kann ich mich gleich um eine freifinanzierte Wohnung umschauen oder sind die Beträge "angebracht" und leistbar?

    Die Miete wird definitiv nicht angerechnet.
    In unserer Wohnhausanlage gab es damals von einer anderen Genossenschaft auch die Möglichkeit, Wohnungen gleich ins Eigentum zu übernehmen (haben keine mehr davon bekommen). Kann ich diese Beträge als Richtwert dafür ansetzen oder ist das aufgrund der "Wertsteigerung" illusorisch? Es ist ja immerhin dann keine Neubau- sondern eine gebrauchte Wohnung - schließlich wird mir ja auch jährlich 1% vom BK-Beitrag abgezogen.

    Würde mich über Eure Erfahrungen freuen!!!

    LG Elap
     
  2. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Es gibt für jeden Wohnung Grund- und Baukosten. Auf diesen Betrag darf die Genossenschaft 2 % aufschlagen. Dann hast den echten Kaufpreis (= Wert) deiner Wohnung.

    Vom Kaufpreis ziehst du pro Jahr ab Erteilung der Benützungsbewilligung 1 % Wertverlust ab. Von diesem verminderten Kaufpreis ziehst du die bei Bezug einbezahlten Eigenmittel ab (auch um 1 % p.a. vermindert).

    Dann hast Du den Preis (zu dem aber noch Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Grunderwerbssteuer, Kosten für Notar und Vertragserrichtung, EVB, und - je nach Bundesland verschieden - Rückzahlungan ans Land aus dem titel der gewährten Wohnbauförderung - kommen), den Du hinlegen musst, um eine freifinanzierte ETW zu haben.

    Viele Genossenschaften bieten aber auch die Variante an, die noch offenen Hypo-Darlehen "ins Grundbuch" mitzunehmen, was den Barkaufpreis erheblich verringert - dafür ist dann halt die monatliche Belastung höher.....

    Wenn die Eigentumsbegründung 2004 bereits möglich war, muss die Gen. aber sowieso ein Kaufanbot "im Ladl" haben - einfach anrufen und verlangen.
     
  3. Amanya

    Amanya Gast

    Hallo,

    ich häng mich da mal kurz dran mit meiner Frage weil die Beantwortung sicher auch Elap helfen wird.

    Sind die Gesamtkosten für so eine Wohnung in etwa die selben wie sie für frei finanzierte Eigentumswohnungen sind? Oder bekommen die Genossenschaften das irgendwie billiger (Mengenrabatt :D)

    Auf was ich hinauswill....sind das in etwa die selben Preise wie sie in diversen Immobilienbazaren für Eigentumswohnungen sind?

    Muss ich damit rechnen für sagen wir mal ca. 75m² so oder so gesamt 150.000€ plus hinzulegen? Oder sind die insgesamt bisschen günstiger.

    Danke euch :wave:
     
  4. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Die Preise sollten bei sozialen Bauträgern für vergleichbare Objekte niedriger sein als bei anderen Eigentumswohnungen. Ganz einfach schon aus dem Grund, weil beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt.
     
  5. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Also uns ist von der Genossenschaft gesagt worden, dass der Preis in 10 Jahren überhaupt nichts mit den jetzigen Baukosten zu tun hat, deswegen können Sie das auch nicht beantworten, was die Wohnung in 10 Jahren kosten wird.

    Die Vorgehensweise ist (laut Genossenschaft) folgende:
    Nach den 10 Jahren wird ein unabhängiger Gutachter bestellt, der den Wert der Wohnung schätzt (wobei dort eben im Gutachten auch die Abwohnung berücksichtigt ist). D.h. dieser Preis sollte weniger sein als für eine Neubauwohnung in 10 Jahren, aber eben ein durchaus marktüblicher Preis für eine 10 Jahre alte Wohnung.
    Von diesem Schätzpreis wird dann eben noch der schon einbezahlte Finanzierungsbeitrag abgezogen (genauer 90,44% davon, weil ja 1% Abwohnung pro Jahr abgezogen wird).
    Und daraus ergibt sich dann eben der zu bezahlende Preis für die Wohnung.

    Man ist also sehr vom Wohnungsmarkt abhängig.

    Ich habe zwar auch schon gehört, dass es früher üblich war, einen fixen Kaufpreis nach 10 Jahren gleich von vornherein festzulegen (bei einer Bekannten war es so - die hat die Wohnung dann sehr günstig bekommen, weil die Lage der Wohnung in diesen 10 Jahren sich infrastrukturtechnisch stark gebessert hat (Essling).
    Aber bei jetzigen Neubaugenossenschaftswohnungen ist anscheinend obige Vorgehensweise üblich.

    Vielleicht hängt das aber auch von der Genossenschaft ab - unsere Auskunft war vom ÖSW.
    Am besten also bei der jeweiligen Genossenschaft selbst erkundigen :)
     

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