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Eigenheim-versicherung nicht kündbar

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von supermutter, 15 Januar 2012.

  1. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    An die Versicherungsprofis:

    Kann das sein das bei einer reihenhausanlage ( mit 5 Parteien) eine - vom Vorbesitzer - bestehende Eingenheimversciherung nicht kündbar ist ? D.h. man hat seine eigene Versicherung + zusätzlich die Versicherung vom Vorbesitzer.

    Es heisst, da damals eine gemeinschaftsversicherung abgeschlossen wurde ( mit den 5 Parteien) kann eine einzelne Person nicht aus dem Vertrag aussteigen. Egal ob diese jetzt die neuen besitzer sind oder nicht.

    Eigenlich dachte ich mir, man kommt aus jedem Vertrag raus...:confused:
     
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Man kann jede Versicherung kündigen, man muß aber die Kündigungsfrist einhalten - ich weiß nur nicht wie das gehen soll, wenn man gar nicht im Vertrag steht.

    Wer ist bei dieser Versicherung der Versicherungsnehmer - wird der Beitrag mit den Betriebskosten verrechnet ?

    -Fleur-
     
  3. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    Eigentümer war Herr X..... Jetzt bin ich Eigentümer und steh im Grundbuch auch so drin. Gesagt wurde lt. Versicherungshotline: Kündigung ist dann möglich sobald ich im Grundbuch stehe. So - jetzt steh ich im Grundbuch, Kopie wurde bei der Kündigung beigelegt. Und nicht akzeptiert. Aus den vorher genannten Gründen.

    Außerdem schikcen dir mir keine Kopie des kompletten Vertages; mich würde interessieren, welche Leistungen inkludiert sind.

    Mir kommt das seltsam vor. Werd mich morgen mit der AK in verbindung setzen. Was soll ich denn auch mit 2 Verträge machen???
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ja sehr ominös, mich interessiert wie das weitergeht :(

    -Fleur-
     
  5. tartoletta

    tartoletta Gast

    auskunft meines anwaltes und meines versicherungsmaklers: der neue eigentümer kann die versicherung innerhalb eines monats ab grundbucheintrag kündigen
     
  6. himbeerstrauch

    himbeerstrauch Gast-Teilnehmer/in

    @ tartoletta: hab ich genauso von meinem Makler und auch Rechtsanwalt gehört!
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Eine Erwerberkündigung nach Besitzwechsel ist bis 1 Monat nach Kenntniserlangung der Grundbucheintragung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat grundsätzlich möglich.

    Allerdings stellt sich mir die Frage wie der Vertrag für die Reihenhausanlage abgeschlossen wurde - ist womöglich bei der Vertragserstellung durch den Vorbesitzer die gesamte Reihenhausanlage als 1 Gebäude mit 1 Gesamtversicherungssumme für alles zusammen auf der Polizze angeführt?
    Wenn ja, kann ich mir vorstellen dass die Versicherung die Kündigung zurückweist.

    Ein Tip meinerseits:
    Übergib die Erledigung der Kündigung deinem Versicherungsberater mit dem Hinweis dass du bei Doppelversicherung von seinem Vertrag wohl rücktreten wirst müssen solange die andere Versicherung besteht.
    Aufpassen dass nicht schon Fristen versäumt wurden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Disturbia

    Disturbia Gast-Teilnehmer/in

    Wir hatten mal das gleiche Problem.
    Man muss innerhalb der ersten 4 Wochen kündigen (nachdem man Eigentümer geworden ist).
    Die laufende Police hätte der Vorbesitzer dem Käufer geben müssen.

    Danach übernimmt man automatisch diese Versicherung.

    Nichts über eine Hotline machen, man hat dann keinen Nachweis.
    1. Brief hinschicken (Kündigung, Datum)
    2. Nachfrist setzen (2. Brief)
    3. Nebenbei den Vertrag/Police anfordern und mit Anwalt drohen

    Nochmal mit dem Vorbesitzer sprechen, der müsste ja auch die Unterlagen haben.
     
  9. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab ja noch in der selben Woche,m wo ich im Grundbuch drin war, denen die Kündigung geschickt. jedenfalls warte ich auf eine Kopie des kompletten Vertrages. Bis dato ist der nicht gekommen, obwohl ich vor 3 tagen bei der Sachbearbeiterin angerufen hab.

    Wenns bis morgen früh nicht kommt meld ich mich nochmals bei denen. Zur Zeit haben die probleme einfach kein End...............................
     
  10. renmo

    renmo Gast-Teilnehmer/in

    komische sache.
    ich habe meine feuerversicherung schon vor dem grundbucheintrag gekündigt.
    war eine ausnahme. habe gleich meine eigene versicherung abgeschlossen, da ich nicht wusste,, ob die vorgänger überhaupt die polizze bezahlt haben.
    mich hat dann der verbesitzer ständig terrorisiert, dass ich gefälligst seine versicherung bezahlen soll.
    ich sagte ihm, dass ich eine eigene habe und mir der makler, notar und die versicherugn gesagt habe, dass die er noch zahlen muss, solange ich nicht im grundbuch stehe.
    trotzdem hat mich dieser nette herr jeden tag angerufen.
    ich sagte das dann der alten versicherung und die haben die ausnahmsweise gleich gekündigt.

    jedenfalls wurde mir auch gesagt, dass man bis zum grundbucheintrag warten muss. und danach kann man die alte versicherung kündigen.
    und kündigen kann man normal jede versicherung.
    du hast ja auch nie irgendeinen vertrag unterschrieben.

    im notfall frage einmal einen notar oder den konsumentenschutz
     
  11. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    Übrigens kann ich vom Verkäufer gar nix erwarten. Wenn ich was fragte hiß es : ja, da muss ich die Unterlagen z´sam suchen. Und nix tat sich. Ich reg mich nicht mehr auf, denn dafür bin ich zur Zeit einfach nur mehr fertig:(:(
     
  12. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    wende Dich bitte an Deinen Versicherungsberater, der soll sich darum kümmern!

    wie bereits geschrieben wurde, hast Du nach Grundbucheintragung 4 Wochen Zeit die Versicherung zu kündigen.
    bitte ruf nicht die Sachbearbeiterin an sondern schick ein Mail (damit Du was in der Hand hast) mit Lesebestätigung

    LG Astrid :wave:
     

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