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Ehewidriges Verhalten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kristall, 27 Mai 2009.

  1. kristall

    VIP: :Silber

    Es betrifft mich GsD ja nicht - aber weiß vielleicht zufällig jemand von euch, ob der Besuch und die Inanspruchnahme :D) eines Bordells ehewidriges Verhalten nach §49 EheG darstellt?

    Danke! :wave:
     
  2. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    in einer offenen beziehung wohl kaum und wenn sowieso schon zerüttet auch nicht, aber sonst wohl eher schon, aber bin kein jurist ;)
     
  3. kristall

    VIP: :Silber

    Hm. Na wenns ehewidriges Verhalten ist, dann ists so. Offene Beziehung oder nicht.

    Ist es denn ehewidriges Verhalten, wenn man mit einem/einer anderen Sex hat? Dann nehm ich an, dass das mit käuflicher Liebe auch so ist.
    Aber ich täts gern sicher wissen.
     
  4. Q

    Q Gast

    Sexuelle Untreue ist, was ich weiß, als "absoluter Scheidungsgrund" abgeschafft worden.

    Was aber wenig praktische Bedeutung hat, weil ja die große Mehrzahl der Ehen ohnehin nicht streitig geschieden wird, sondern mittels Scheidungsvergleich.
     
  5. kristall

    VIP: :Silber

    Es geht eh nicht um einen konkreten Fall sondern um einen fiktiven. Und die Lösung soll eben auf §49 EheG beruhen. Also ob es anwendbar ist oder nicht.
     
  6. Schnute

    Schnute Gast-Teilnehmer/in

    Würd es einen Unterschied machen, ob der Mann im Bordell war oder mit irgendeiner Frau geschlafen hat?
    Und gilt eigentlich "sexuelle Verweigerung" als Scheidungsgrund?
     
  7. Grazie

    Grazie Gast

    Definitiv ja.
     
  8. kristall

    VIP: :Silber


    Auf meine Frage oder auf die von Schnute?
     
  9. Grazie

    Grazie Gast

    Zur sexuellen Verweigerung: fällt, soweit ich weiß, unter Zerrüttung der Ehe/der körperlichen Gemeinschaft.
     
  10. Grazie

    Grazie Gast

    Sorry, bezüglich Deiner Frage.
     
  11. kristall

    VIP: :Silber


    Eine Quelle, die man angeben kann (also wo das konkret steht) gibts aber wohl nicht, oder?

    Dankeschön jedenfalls!
     
  12. Grazie

    Grazie Gast

  13. kristall

    VIP: :Silber

  14. capriccio

    capriccio Gast

    nein ist es nicht, es gibt keinen Katalog für ehewidriges Verhalten

    Was für den einen ehezerstörerisches Verhalten ist, muss es für einen anderen nicht sein.

    Die Eheverfehlung muss kausal für die Zerrüttung gewesen sein, d.h. wenn jemand Ehebruch nicht als ehezerstörerisch empfindet, wie z.b in einer offen Beziehung, oder die Verfehlung verziehen hat, kann er/sie das auch nicht als Grund für die Zerrüttung anführen.
     
  15. kristall

    VIP: :Silber


    Ich verstehe!
    Dankeschön! :)
     
  16. capriccio

    capriccio Gast

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