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Ehevertrag - gegenseitiger Unterhaltsverzicht bei Scheidung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lisa31, 29 Juni 2012.

  1. lisa31

    lisa31 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo !!

    Was passiert , wenn vor Jahren in einem Ehevertrag der gegenseitige Unterhaltsverzicht bei einer Scheidung vereinbart wurde . Ich bin nun Hausfrau und mit 2 Kindern zu hause. ich habe kein eigenes Einkommen. Was ist wenn ich den Einstieg in den Job nicht mehr schaffe ?? Ehevertrag ändern ist keine option für den Mann . Würde ich im Falle einer Trennung keinen Unterhalt für mich bekommen ???? Alimente für die Kinder ist ja was anderes.Ich möchte mich nicht scheiden lassen, denke nur über alle Möglichkeiten nach. man kann ja nie Wissen .
    Danke für die Hilfe
    Lisa
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nun, im Prinzip ists wurscht, weil wenn dir Kinder ein bestimmtes Alter haben, gibts sowieso keinen Ehepartnerunterhalt - gleichzeitig gilt ein Unterhaltsverzicht nicht, wenn einer unverschuldet in Not gerät. Also, nicht automatisch, aber wenn zB dein künfitger Exmann blöd niedergeschlagen wird, sich sein Gehirn verletzt und in ein Pflegeheim muß, das mehr kostet, als durch ihn selbst gedeckt ist, musst du drauf zahlen. Und bekommst keine Alimente.

    Anhängig von jemanden zu sein, ist immer eine blöde Sache.
    Darum solltest du den Einstieg inden Job angehen so schnell es geht. Wurscht ob mit Mann oder in hinblick auf irgendwann mal Exmann.
     
    -Fleur- gefällt das.
  3. Q

    Q Gast

    Ein Unterhaltsverzicht kann in einem Ehevertrag vorweg nicht wirksam vereinbart werden. §94(3) ABGB. Also - don't panic, der gilt eh nicht.

    Grundsätzliche Betrachtung zum Unterhalt nach Scheidung: es gibt drei Titel dafür:
    a) den Verschuldensunabhängigen Unterhalt bei Betreuungspflichten von Kleinkindern. In der Regel wird der befristet bis zum Schuleintritt des jüngsten (vom Unterhaltspflichtigen gezeugten!) Kindes zugesprochen. Übrigens bisweilen auch bei Lebensgemeinschaften
    b) den Unterhalt wegen Verschuldens: setzt eine einseitig verschuldete Scheidung voraus, kann übrigens auch Frauen zugunsten eines unschuldigen Ehemannes treffen
    c) den Billigkeitsunterhalt ("Hausfrauenunterhalt"): der ist für den Fall vorgesehen, dass ein Partner langjährig den gemeinsamen Haushalt geführt hat und daher auf dem Arbeitsmarkt unvermittelbar ist

    Jetzt ist es aber so:
    a) kommt relativ häufig vor, ist aber befristet
    b) nur mehr sehr selten, weil die meisten Scheidungen heute einvernehmlich ablaufen und damit kein Verschulden festgestellt wird
    c) hier setzen die Gerichte mittlerweile einen sehr strengen Maßstab (der mit zunehmend weiblich besetzten Gerichten immer strenger wird)

    Für einen wechselseitigen Unterhaltsverzicht sprechen noch einige Gründe:
    a) Unterhaltsverzicht kann nur auf Gegenseitigkeit vereinbart werden und nicht einseitig. Das heißt, wer Unterhalt in Anspruch nimmt, ist auch verpflichtet, einem in Not geratenen Ex-Ehegatten Unterhalt zu leisten
    b) einige Sozialleistungen setzen voraus, dass kein Unterhaltsanspruch an ehemalige Ehegatten besteht
     

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