1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Echt skurril, diese Gesetzeslage, da vergeht einem das Dazuverdienen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 28 Januar 2011.

  1. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

    Ich war vor meiner Selbständigkeit 4 Monate arbeitslos gemeldet. In dieser Zeit beging ich einen fatalen Fehler!. Ich aktivierte auf Anraten !! meines AMS Betreuers zwischendurch mein Gewerbe und machte für einen Kunden ein Projekt im Wert von 300Euro (konnte hier nur als Firma eine Rechnung stellen), denke mir nichts dabei, da sogar unter der monatlichen Geringfügigkeit.

    Denkste
    1. AMS Betreuer entschuldigte sich, weil er draufgekommen ist, daß die Sozialversicherung die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit sieht und daher Versicherungsbeiträge für ein Jahr nachforderte (Mindestversicherung, aber immerhin glaub ich ca. 450 Euro), aus 300 wurde -150.

    2. Nach den 4 Monaten begann ich meine gewerbliche Tätigkeit, konnte aufgrund Langzeitprojekten jedoch die Rechnungen aufs nächste Jahr verlagern, das heißt ich blieb meiner Meinung nach unter der Geringfügigkeitsgrenze.

    3. Heute flattert mir ein Schreiben des AMS ins Haus, daß sie die Beiträge für 1 Monat zurückfordern. Grund: 30 Euro über der jährlichen Geringfügigkeitsgrenze. Ich dürfte hier offenbar die Gfgrenze des nächsten Jahres kalkuliert haben.

    Gesamtschaden: Über 1500 Euro wegen einer banalen 300 Euro Rechnung

    Ich finde diese Systematik, vor allem die jährliche Bemessung der Sozialversicherung eine Frechheit sondergleichen, auch die Vorgangsweise des AMS ist eigentlich ein Fall für den Volksanwalt. Man könnte ja bei derartig geringen Überschreitungen eine Übergangslösung finden.
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Na das ist aber komisch.
    Normalerweise gilt das Datum des ZAHLUNGSEINGANGES.
    :confused:
     
  3. Nasti27

    Nasti27 Gast-Teilnehmer/in

    Hm komisch. Also ich hatte vor drei Jahren eine ähnliche Situation, auch arbeitssuchend gemeldet und dann selbständig gemacht. Ich hab mein Gewerbe geringfügig angemeldet für die ersten Monate und musste nur die Unfallversicherung an die SVA zahlen und auch vom AMS kam keine Nachforderung. Mit Jänner hab ich mich dann vom AMS Bezug abgemeldet und das Gewerbe voll angemeldet. Aber ich hatte wie gesagt überhaupt keine Kosten aus den Monaten davor.
     
  4. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ja ich weiß, oder was meinst du. Ich versteh den ZUsammenhang mit dem Zahlungseingang nicht
     
  5. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ja weil offenbar während des AMS Bezuges nicht gewerblich tätig warst
     
  6. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Mein Problem war, daß ich während des AMS Bezuges offiziell etwas dazuverdient habe, mit Gewerbe. Hätte ich das nach dem AMS Bezug gemacht, wäre es kein Problem gewesen. Wie gesagt, ich wurde vom AMS auch falsch beraten.
     
  7. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Weil bein Kleinunternehmen immer der Zeitpunkt des Zahlungseinganges gilt.
    Wenn du eine Rechnung, die du im Dezember 2010 legst, die erst im Jänner 2011 bezahlt wird, hast du sie 2011 in der Einkommensteuererklärung und NICHT 2010. Für 2010 zählt sie Nüsse.
     
  8. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Aber wenn du etwas DAZUVERDIENST wirst du auch AUSGABEN haben...
     
  9. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Hinsichtlich Bezug von Arbeitslosengeld ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich und nicht jener des Zahlungseinganges - was durchaus Sinn ergibt.
     
  10. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    @TE: würd an Deiner Stelle nochmals alles genau nachprüfen (lassen) und schauen, ob Du nicht noch was retten kannst...
     
  11. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Findest du noch Rechnungen aus dem Jahr?
    Du kannst die Steuererklärung noch berichtigen (formlos ansuchen und nochmal berichtigt abgeben), innerhalb einer Frist (Ich glaub 4 Monate)
     
  12. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Das muß man den AMS-lern wirklich sehr ausdrücklich und genau erklären, dass die Einnahmen nicht das sind, was man verdient ....

    Die wissen das nicht.
    Echt wahr. Ich kenne einige Beispiele.
     
  13. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Das weiß ich, hat aber mit meinem Problem nix zu tun
     
  14. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Das ist der Sozialversicherung wurscht, und das AMS hängt sich an die Vorgangsweise der Sozialversicherung an. Es ist alles etwas komplex, ich weiß, aber verrückt in meinem Fall
     
  15. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ich fürchte nicht. Ich dachte schon, daß meine Sonderausgaben, die mein Einkommen unter die Geringfügigkeitsgrenze schupften, ein Rettungsanker sind, denkste, es zählt der Gewinn beim AMS. Sonderausgaben sind keine betriebswirtschaftlichen Ausgaben
     
  16. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    4 Monate ? Es geht um die Steuererklärung 2008.
     
  17. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich rede nicht von Sonderausgaben.
    Ich rede von Kugelschreibern, einem PC, gefahrenen Kilomentern, etc.
     
  18. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Betriebsausgabenpauschale abgesetzt? (oder ohnehin tatsächliche Ausgaben, dann ist die Frage obsolet)
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ah, sehr spannend, beim KBG wars das Zahlungsdarum, weil genau das in der ESt relevant ist.
    Und am AMS habens mir gesagt, daß ich einfach Rechnugen schreiben soll, wenn ich nimma arbeitslos bin....
     
  20. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mich generell nicht auf irgendwelche mündlichen oder telefonischen Auskünfte von irgendwelchen AMS-Beratern oder Beamten verlassen. Bitte selbst Gesetze/Kommentare/Literatur durchackern oder Rechtsanwalt oder Steuerberater dafür engagieren.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden