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eBay: ersteigerter Artikel "gestohlen"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kampfkeks, 11 Mai 2011.

  1. Kampfkeks

    Kampfkeks Gast-Teilnehmer/in

    Hallo..

    Ich ärger mich gerade dumm und dämlich!
    Ich hab auf eBay einen Kiwa sehr günstig ersteigert, nun behauptet der Verkäufer, dass er gestohlen wurde...
    Ich WEISS aber, dass er den selben Kiwa auf mehreren Seiten zeitgleich(!) um das 10fache angeboten hat, als ich ihn ersteigert hab!! Und nein, bei eBay wurde kein Sofort-Kauf oder ähnliches Angeboten und der Startpreis lag bei 1€.

    Aber woher ich das weiß? Ich hab, wenige Tage vor Auktionsende, den Kiwa vom Verkäufer angeboten bekommen, mit den selben Bildern und Beschreibungen von eBay, sogar die Vor- und Nachnamen sind die selben!!

    Den Verkäufer hab ich daraufhin zur Rede gestellt, der wiederum stellt sich jetzt dumm, angeblich wurden die Inserate auf den anderen Seiten längst gelöscht.
    Er kann sich wohl diesen "Zufall" nicht erklären, jedenfalls bekam ich keine Antwort mehr...


    Was soll ich tun? Den Fall melden? Denn sowas ist echt eine absolute Frechheit !!! :mad: :mad: :mad:
     
  2. Disturbia

    Disturbia Gast-Teilnehmer/in

    Auf jeden Fall den Betruf bei ebay melden, am besten mit Kopien der anderen Inserate.

    Einen Artikel mehrfach woanders anzubieten ist verboten und das hat der Verkäufer beim Einstellen des Artikels auch bestätigt.

    Du hast einen gültigen Kaufvertrag für den entsprechenden Kinderwagen und der Verkäufer muss dir diesen liefern.

    Setze dem Verkäufer eine Nachfrist (7 Tage) und schalte dann Ebay & Rechtsanwalt ein (Schriftlich ankündigen).

    Mal sehen was er sagt:D
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Und was soll das bringen, wenn man keinen Nachweis erbringen kann, dass der Kinderwagen anderweitig verkauft wurde?

    Dumm gelaufen, ein anderes Schnäppchen suchen. ;)
     
  4. Kampfkeks

    Kampfkeks Gast-Teilnehmer/in

    Danke für den Tipp - werd gleich die Anzeige suchen (die E-Mail hab ich ja sowieso aufgehoben) bin schon auf die Reaktion gespannt ;)

    Um ehrlich zu sein, geht es mir weniger um den Artikel, oder darum, dass ich ihn günstig bekommen hätte. Ich finde diese Art einfach nur besch***! :mad: Wenn der Verkäufer einen Mindespreis fordert, dann muss er es auch offen sagen bzw. schreiben (Mindestgebot erhöhen, Sofort-Kauf, Preisvorschlag, es gibt genügend Möglichkeiten!)
     
  5. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Ich wurde leider auch schon 2 x "Opfer" solcher Verkäufer.

    Einmal (es waren zwei Fußsäcke, einer aus Lammfell, der andere aus Stoff und natürlich ein Schnäppchenpreis) hat die Verkäuferin behauptet, die Fußsäcke seien beim Waschen kaputt gegangen. Sie hätte eine neue Waschmaschine, auf der sie sich nicht so gut auskenne. Fotos von den kaputten Fußsäcken (als Beweis) hat sie mir natürlich nicht schicken können, da sie sie angelblich schon weggeschmissen hatte.

    Ein anderes Mal hat die Verkäuferin behauptet, sie hätte den Kinderwagen (war auch ein Schnäppchen) schon verkauft und ihn aus Ebay nicht mehr rausnehmen können. Tatsächlich war er noch wochenlang sowohl in willhaben als auch hier im Forum zum Verkauf eingestellt.
    Ich hab ihr mit dem Antwalt gedroht. Ich hätte ihr auch einen Brief vom Anwalt schicken lassen (wozu hab ich meine Rechtschutzversicherung, die ich noch nie gebraucht habe), wenn sie nicht freiwillig einen Schadenersatz geleistet hätte.

    Ebay hilft in solchen Fällen leider überhaupt nicht weiter.
     
  6. Kampfkeks

    Kampfkeks Gast-Teilnehmer/in

    ich hab den verkäufer jetzt nochmals kontaktiert. "die e-mail hab ich ihnen doch eh 2 tage vor gebotsende geschickt, wo liegt das problem?" kam zurück :eek:
    auf die antwort fehlen mir die worte.. besonders hell scheint mir der ja nicht zu sein...
     
  7. Zaunkoenig

    Zaunkoenig Gast-Teilnehmer/in

    Sowas ist mir selbst auch schon passiert - allerdings war ich die Verkäuferin. Ich habe ein Lammfell auf Ebay verkauft und habe es nach dem Verkauf vor dem Verpacken extra noch waschen wollen, damit auch alles einwandfrei ist. Ich hatte es schon ein Mal ganz normal in der Waschmaschine gewaschen und das hat anstandslos funktioniert. Aber das zweite Mal waschen hat das Fell leider nicht überlebt. Ich hab dann den Käufer angeschrieben und mich entschuldigt und das Geld zurücküberwiesen. Aber es war mir furchtbar peinlich und unangenehm - eben auch weil ich weiß, dass beim Käufer in solchen Fällen dann so Gedanken hochkommen, ob man das nicht nur als Ausrede benutzt, weil man den Artikel anderswo besser verkaufen konnte. Ein Foto hätte ich in dem Fall im übrigen auch nicht mehr schicken können, da ich das Fell bereits in der Restmülltonne entsorgt hatte. Allerdings hat sie mich auch nicht nach einem Foto gefragt.
     
  8. Nougatmaus

    Nougatmaus Gast-Teilnehmer/in

    ehrlich gesagt, glaub ich du hast pech - wirst nix mehr hören von dem verkäufer.

    hab selbst auch mal so eine erfahrung machen müssen, die verkäuferin behauptete dass ihr kind die kleidung mit filzstift beim verpacken bemalt hat.
    ich hab geschrieben, dass sowas schon mal passieren kann, sie mir aber bitte fotos schicken soll - von der kaputten kleidung. angeblich hat sie keinen fotoapparat gehabt ... tja, wie stellt man dann bei ebay regelmässig ein?

    ich bin 100% sicher, dass sie gelogen hat - sie wollte einfach mehr geld fürs gewand. ebay hat mir nix weitergeholfen, außer eine negative kannst nix machen.
     
  9. LalaLisa

    LalaLisa Gast

    Mir ist das leider auch schon passiert, dass ich einen Artikel sehr günstig ersteigert habe und der Verkäufer meinte, er wäre ihm gestohlen worden, obwohl wir noch vor Auktionsende miteinander kommuniziert hatten und ihn neben sich stehen hatte (nach Auktionsende soll er plötzlich im Keller gewesen sein und jemand hätte eingebrochen) - sehr dubios.

    Ich hab das bei Ebay gemeldet (wurde verwarnt) und hab ihm eine saftige, negative Bewertung gegeben.

    Und siehe da, ein halbes Jahr später schreibt mich ein weiterer Ebayer an, dass ihm dasselbe mit dem Verkäufer passiert wäre (hat mich über das Bewertungsportal des Verkäufers gefunden) und ist dann gerichtlich vorgegangen - er hatte es nicht auf einen negative Bewertung beruhen lassen und ihn angezeigt.

    Mir wars eigentlich egal, weil ich zum Glück eh noch nichts gezahlt hatte und dadurch ja eigentlich keinen Schaden hatte.
     
  10. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es ist so, daß eine Verkaufspflicht besteht. Auch dann, wenn der Preis sehr niedrig ist.

    Das ist in mehreren Fällen gerichtlich auch bestätigt.
    Du kannst den Verkäufer auf Herausgabe des Artikels klagen. Wurde er ihm gestohlen, so hat er für Ersatz zu sorgen. Das Risiko bis zum Versand liegt nämlich bei ihm, und meist gibt's eh eine Versichuerng, die Diebstähle von Kinderwägen deckt.
     
  11. Kampfkeks

    Kampfkeks Gast-Teilnehmer/in

    Gilt das denn auch bei Privatauktionen? :eek:
     
  12. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    natürlich!
     
  13. Kampfkeks

    Kampfkeks Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
    Werde mich gleich nochmal mit ihm in Verbindung setzen..
     
  14. angie7

    angie7 Gast-Teilnehmer/in


    seh ich auch so, vorallem diese drohungen mit anwalt und anzeige nimmt ja eh niemand ernst....

    nach jahrelangen handeln auf ebay hab ich eines gelernt.....ebay melden is umsonst da kriegst eh nur standardmails zurück, also nerven sparen und in die kategorie "dumm gelaufen" einsortieren und vergessen

    kannst ihn nur negativ bewerten und nicht erhaltenen artikel melden damit er wenigstens verwarnt wird!
     
  15. angie7

    angie7 Gast-Teilnehmer/in

    tja leider gibts das immer wieder...hab auch mal was um den startpreis von 1 euro gekauft das natürlich viel mehr wert war und die verkäuferin behauptete dann das sie den artikel schon verkauft und versehentlich erneut eingestellt hat :rolleyes:

    irgendwelche beweise wie z.b. eine bewertung für die angebliche auktion gabs natürlich nicht! :mad:
     
  16. whoami

    whoami Gast

    Aber bitte, wir sind doch nicht in Amerika :D
    (noch nicht)

    ... wennst mit so einen Schmarrn bei der Rechtsschutzversicherung antanzt, dann bist max der Clown des Tages.
     
  17. Kampfkeks

    Kampfkeks Gast-Teilnehmer/in

    Den Artikel hab ich mir eh schon abgeschminkt. Aber ich finde das Verhalten des Verkäufers einfach nicht okay!!
     
  18. whoami

    whoami Gast

    -> dann schreib halt in die Bewertung: 'Habgier ist eine Sünde - schmor in der Hölle!', und lass es gut sein.
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Naja - sind wir eh nicht, trotzdem sehen die österreichischen Gerichte das als bindend an, und urteilten immer zu Gunsten des Käufers.

    Wobei - da gings um Autos und Fernsehapparate, die aufgrund eines versehens viel zu billig verkauft wurden...
     
  20. whoami

    whoami Gast

    Schon klar, wenn ich meinen Privatjet um 1€ ersteigere, dann werde ich auch auf mein Recht pochen :D
     

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