1. Reden wir miteinander ...

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E/A Rechner - bitte MatsBM um Hilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lisi00017, 22 Februar 2012.

  1. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    Nehme natürlich auch von anderen gerne Hilfe an!

    Also, kenn mich bei E/A Rechner und generell in BH nur ein bisschen aus daher meine Frage:
    Es wird/muss ja kein Kassabuch geführt werden. Es werden die Kassabelege auf ein Evidenzkonto in der 1er Klasse gebucht. Was ist wenn auf diesem Evidenzkonto ein Soll-Saldo entsteht - heißt das, dass dieses Geld in der Kassa fehlt?

    Oder kann mir irgendwer die E/A Rechnung so halbwegs mit kurzen Worten erklären?

    Mir wäre wirklich sehr geholfen!
    Danke!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Für Buchhaltungsfragen bin ich der falsche Ansprechpartner, hier können dir sicher andere hier im Forum helfen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Was machst du da? Wofür brauchst du das?

    Buchst du eine EAR in einem Buchhaltungsprogramm?

    Wenn du Kassa und Bank wie in einer doppelten Buchhaltung mitführen willst, gehören diese Konten in die Kontenklasse 2 (Kassa ist meist 2700, Girokonten 2800 ff).

    Ein Soll-Saldo auf einem Bestandskonto bedeutet eine Forderung/ein Guthaben/einen positiven Kassensaldo (und wenn er negativ ist, ist eindeutig was falsch;)).
     
  4. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    ich mache gott sei dank gar nix. ich hätt das alles mal gelernt bin aber schon zu weit weg bzw kenn mich nicht mehr so gut aus.
    eine bekannte lässt sich vom steuerberater bh machen = ear und hat mich um rat gefragt.
    der bucht diese in einem bh-programm. für die "kassa" wurde in in der 1 Klasse ein Konto angelegt , genannt evidenzkonto. darauf werden die erlöse gebucht und was gleich bar an rechnungen bezahlt wird.
    jetzt stehen auf diese konto (nur beispielsweise) 1000 eure im soll und 500 euro im haben. das heißt doch sie hätte noch 500 euro in der kassa oder?
    Hat sie aber nicht (es wird vermutet das gestohlen wird).
    Müsste dieses Konto nicht jedes Monat abgestimmt werden vom steuerberater, und bei größerer Differenzen bescheid gesagt werden?
     
  5. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Das ist nicht beantwortbar - dazu müsste ich die Saldenliste sehen.

    Entweder er bucht eine EAR mit einem Evidenzkonto als Hilfskonto (weil man in der doppelten Buchhaltung eben ein Gegenkonto braucht) - dann sagt das Konto garnichts aus. Oder er bucht tatsächlich doppelt - dann muss dieses Konto dem Kassabuch entsprechen (das sie ja aber anscheinend nicht führt) - dann müsste es aber zB ein anderes Bestandskonto für Bareinlagen/-entnahmen geben - weil diese ja keine Einnahmen/Ausgaben sind. Und weiters müsste es einen Eröffnungssaldo am 1.1. geben, weil sonst kann das Konto nicht stimmen.

    Und nein - der Stb muss bei einer EAR das Kassakonto nicht abstimmen - weil es das meistens garnicht gibt. Und wenn es kein Kassabuch gibt, wie soll er es dann überhaupt abstimmen? Dazu müsste er ja wissen, wann sie was eingelegt/entnommen hat bzw. welche Bankabhebungen direkt in die Kassa fließen etc.

    Außerdem kann man oft nicht feststellen, ob etwas bar, mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte bezahlt wurde (und ob dem Steuerberater alle Erlöse bekanntgegeben werden - aber das ist eine andere Geschichte).
     
  6. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    ja es ist ein hilfskonto, er bucht nicht doppelt.
    das er es nicht abstimmen kann ist mir schon klar - allerdings bekommt er genaue info bzgl. privatentnahmen - da sie ja genaue ergebnisse haben will.
    auf diesem konto werden die erlöse gebucht - ermittelt durch die registrierkassa. dann werden die belege gesammelt die bar bezahlt werden von dem geld das in der kassa ist.
    da er ja das auf diesem evidenzkonto bucht dürfte monatlich (wenn alles korrekt ist) keinen größeren saldo haben, oder? den saldo von dem wir reden ist mehrere tausend euro hoch.
    es wurde festgestellt das über monate hinweg gestohlen wurde.
    jetzt stellt sich halt die frage (da der saldo auf dem evidenzkonto-der betrag ist der gestohlen wurde) ob das nicht auch dem steuerberater auffallen hätt müssen bzw. ob er nicht mal nachfragen müsste.
    das die bekannte genauso schuld trifft - ist natürlich klar - da sie die kassa nicht täglich abgestimmt hat.
    schaut man sich das konto in der praxis nicht an? ich kann mir das irgendwie überhaupt nicht vorstellen, das wenn man die saldenliste ausdruckt nicht kurz drauf schaut?
     
  7. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453102&DstID=0

    Dem Steuerberater kann maximal vorgeworfen werden, dass er sie nicht auf die Barbewegungsverordnung hingewiesen hat (oder vielleicht hat er es, aber sie setzt es nicht um).

    Ich frag meine Klienten auch nicht, ob das Geld, das in der Buchhaltung auf irgendeinem Konto aufscheint, tatsächlich da ist oder nicht und ob er es sich entnommen hat oder nicht - außer, ich habe dezidiert einen Auftrag dazu, die Plausibilität zu prüfen. Außer, die Kassa rutscht buchhalterisch ins Minus - aber dann gibts sowieso ein größeres Problem, das der jeweilige Buchhalter sofort rückmeldet. Das geht natürlich nur, wenn es als Basis ein ordnungsgemäßes Kassabuch gibt. Für die Gewinnermittlung eines EAR ist dies jedoch nicht notwendig.
     
  8. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    sie hat sich jedes monat als "Lohn" einen bestimmten Betrag auszahlen lassen - der war immer gleich und das wars mit den privatentnahmen. das weiß auch der steuerberater - den sie ist schon jahrelang klientin dort.

    bei der letzten jahresabschlussbesprechung hat sie gesagt das es ihr komisch vorkommt weil sie das gefühl hat es bleibt nicht viel übrig und hat ihn sogar gefragt ob was nicht stimmen könnte.

    es wird dem steuerberater kein vorwurf gemacht - es ist halt interessant ob er auch draufkommen hätte können.
    als ich die saldenliste gesehen habe ist mir halt das als erstes ins auge gestochen - und ich hätt mir halt gedacht das in einer kleinen kanzlei wo alles sehr persönlich ist doch mal kurz nachgefragt wird.
    noch dazu da wir hier nicht von hunderter sondern tausender sprechen.
     
  9. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Was aber schon Usus ist, dass der Steuerberater regelmäßig (monatlich, vierteljährlich - je nach Umsatzsteuervoranmeldung-Periode) dem Klienten die Saldenliste zur Kontrolle schickt. Aber das passiert auch zeitversetzt um eineinhalb Monate und falls sie nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wird eventuell überhaupt nur einmal im Jahr gebucht...
     
  10. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Einen "Lohn" in dem Sinn gibt es ja beim EAR nicht. Der Steuerberater kann ja nicht feststellen, ob sie sich daneben nicht mehr entnommen hat. Wovon im Normalfall auszugehen ist, weil das Geld, das neben den regelmäßigen "Lohn-Entnahmen" in der Kassa ist, dort ja nicht ewig liegen bleiben wird, sondern es wird ja auch Entnahmen geben, die aufs Bankkonto einbezahlt werden etc.

    Das wovon du sprichst, ist eben nur mit einer vollständigen doppelten Buchhaltung möglich - eine EAR kann diese Informationen nicht bieten. Eine solche dient ausschließlich dazu, den steuerpflichtigen Gewinn festzustellen, der mit Barentnahmen und -einlagen nichts zu tun hat.
     
  11. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Um das künftig zu vermeiden, müsste sie ihm auch

    -das Kassabuch
    -die Bankkontoauszüge

    zur Verfügung stellen. Wird halt entsprechend teurer das Ganze.
     
  12. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    es sagt ja keiner das sie nicht genauso schuld ist.
    es wird monatlich gebucht - und ja sie bekommt auch monatlich die saldenliste.
    nur wenn das vertrauen in den steuerberater so groß ist weil jahre alles in ordnung war. sie hat auch trotz der ganzen sache kleinen gewinn gemacht - da denkt man dann noch weniger daran.
    Die frau übt einen handwerklichen beruf aus und hat nicht viel ahnung von buchhaltung - was ja auch logisch ist. Der eine kennt sich in bh aus dafür kann der andere haare schneiden oder blumen binden.

    du siehst das aus sicht eines buchhalter oder steuerberater.
    ich geh mal davon aus, dass es ihm auffallen hätte müssen.
     
  13. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    die haben ALLES gehabt auch ihre Bankkontoauszüge! warum sollte sie ihre auszüge nicht hergeben? es ist auch alles per Beleg nachweisbar.
    privatentnahmen - jedes monat gleiche überweisung auf ihr privatkonto.
    regiestrierkassa = erlöse;
    Barzahlungen Wareneinkäufe
    was übrig blieb einzahlung auf bankkonto
    löhne, abgaben, versicherung, restl.wareneinkäufe... auch über bankkonto.

    Was ist da dem steuerberater verschwiegen worden?
     
  14. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Kassa (anhand Kassabuch) und Bank vollständig verbucht sind, kann kein Geld verschwinden - das habe ich gemeint. Nachdem es hier kein Kassabuch gibt, ist eine vollständige Erfassung der Geldbewegungen ja garnicht möglich - bzw nur durch retrograde Ermittlung.

    Ich red nicht davon, dass etwas verschwiegen worden ist, sondern davon, dass eine Information rausgelesen werden soll, die ein System, wie du es erklärst nicht bieten kann. Außer mit zusätzlichem zeitlichen Mehraufwand, der eben nur nach Zusatzauftrag erbracht wird - weil das viel Geld kostet, dass die meisten Klienten nicht bereit sind zu zahlen.

    Sag ihr, sie soll täglich die Kassa kontrollieren - oder der Mitarbeiter, der die Kassa abschließt, muss nachzählen und die Verantwortung dafür übernehmen. Anders gehts nichts.
     
  15. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Sag mal - steht der Fall heut in der Zeitung?

    Ist ja echt beschissen (wenn es der ist!).

    Wie kann sowas passieren? Das hätte ihr doch auffallen müssen. Egal - sie ist Verbrechensopfer und tut mir echt leid:(

    Wenn nicht - vergiss es wieder bitte.
     

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