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durchgehnde berufstätigkeit einkommensabhängiges karenzmodell

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mane9, 11 Mai 2011.

  1. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    wir erwägen das einkomenasabhängige karenzmodell zu wählen, haben aber das problem, dass ich 1 monat vor beginn des mutterschutzes bereits arbeitslos sein werde (und es recht unwahrscheinlich ist für dieses eine monat eine dienststelle zu finden).
    können wir in diesem fall das einkommensabhängige karenzmodell überhaupt beziehen?


    hier der text von der ak homepage:

    Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
    Bezugsdauer: für maximal 14. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil maximal bis zum 12. Lebensmonat.

    Bezugshöhe: 80 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens jedoch 1.000 Euro, maximal 2.000 Euro monatlich (Mehrlinge: Zum Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gebührt kein Zuschlag!)

    Beim Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld muss eine durchgängige Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor Geburt vorliegen. Gleichgestellt sind Zeiten der vorübergehenden Unterbrechung wegen Mutterschutz und gesetzlicher Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes.
     
  2. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    grundsätzlich ist es so, dass die berufstätigkeit 6 monate vor der geburt gegeben sein muss, wobei eine unterbrechung von max. 14 tagen nicht schadet.

    zusätzlich musst du bei beantragung des eKGB auch in einem aufrechten dienstverhältnis sein.

    wenn ich das richtig verstehe, bist du jetzt in einem aufrechten DV, welches jedoch noch vor antritt des mutterschutzes endet, oder:confused:
    wenn das so ist, dann hast du tatsächlich keinen anspruch, weil eben arbeitslos und somit in keinem aufrechten DV zur geburt.

    warum endet das DV?
    gibts da keine möglichkeit zur verlängerung, immerhin bist du kündigungsgeschützt und selbst wenn es sich um eine befristung handelt, schiebt die das DV in der regel bis zum beginn des mutterschutzes hinaus (was aber mMn nicht das problem beseitigt, dass du zur geburt wahrscheinlich nicht in einem aufrechten DV bist):confused::eek:
     
  3. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    ich bin in einem befristeten vertrag, der einen monat vor dem errechnetem mutterschutzbeginn enden wird. eigentlich war eine verlängerung des vertrages geplant - ich bin aber skeptisch ob mein dienstgeber dass auch nach bekanntgabe der schwangerschaft vorhaben wird.
     
  4. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    ach so, dann weiß dein AG noch gar nichts von deiner schwangerschaft?

    schau mal in § 10a MSchG:
    (1) Der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstverhältnisses wird von der Meldung der Schwangerschaft bis zu dem Beginn des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 oder dem Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 3 gehemmt, es sei denn, daß die Befristung aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt oder gesetzlich vorgesehen ist.
    (2) Eine sachliche Rechtfertigung der Befristung liegt vor, wenn diese im Interesse der Dienstnehmerin liegt, oder wenn das Dienstverhältnis für die Dauer der Vertretung an der Arbeitsleistung verhinderter Dienstnehmer, zu Ausbildungszwecken, für die Zeit der Saison oder zur Erprobung abgeschlossen wurde, wenn aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere Erprobung als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist.
    (3) Wird der Ablauf des Arbeitsverhältnisses gemäß Abs. 1 gehemmt, so besteht bei einem Beschäftigungsverbot gemäß den §§ 4 oder 6 Anspruch auf Wochengeld gemäß den Bestimmungen des ASVG.

    warum hast du eine befristung? ich würd bei der bekanntgabe der schwangerschaft gleich darauf hinweisen, dass das DV bis zum mutterschutz verlängert wird, lt. gesetz.
    wär für dich schon wichtig, dann hast du wenigstens ein anständiges wochengeld. Anspruch auf eKGB hast aber trotzdem nicht, weil das DV bei Beantragung nicht mehr aufrecht ist.
     
  5. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    schau unbedingt, dass er dir eine verlängerung gibt. wär finanziell echt das beste.
    argumente:
    • während Mutterschutz und karenz kostest du ihm eh nix
    • dir gefällt dein job soooooooooo sehr:rolleyes:
    • du möchtest bald zurückkommen (kannst ja mal sagen, festlegen musst dich ohnehin erst nach der geburt bzw kannst du die bereits vereinbarte karenz auch bis zum 2.LJ deines kinder verlängern)
    • wichtige projekte,...
    • sag ihm ruhig auch, dass du ums eKGB umfällst, wenn das DV nicht verlängert wird
    alles gute!
     
  6. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    danke dir. werde mein bestes versuchen. eine verlängerung ist allerdings primär nur in meinem interesse (in seinem nur, wenn ihm meine arbeitsmotivation wichtig ist). mal sehen.

    habe ich das richtig verstanden: für das eKGB muß das dienstverhältnis nur bis zum zeitpunkt der geburt aufrecht sein?
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Ein befristetes dv wird automatisch bis zum beginn des mutterschutzes verlängert - ob dein chef will oder nicht!

    leider wird das dein problem mit dem kbg vermutlich nicht beheben :(
     
  8. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    nein, es gibt ausnahmen (ende des projektes etc.).
     
  9. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    ja genau, hab den betreffenden § eh oben zitiert - karenzvertretungen sind eben zB eine solche ausnahme
     
  10. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    mah, mich zipft das ein wenig an. ich verstehe absolut nicht, aus welchem rational nachvollziehbaren grund ich das nicht beziehen sollte. ich bin erwerbstätig. ich werde auch künftig erwerbstätig sein - nur halt mit einer kleinen lücke dazwischen. nicht schwanger hätte ich versucht nahtlos zu wechseln. schwanger ist das wohl unrealistisch.

    hmpf. ich werde mal versuchen, die verlängerung zu bekommen.

    andernfalls werde wiedereinmal ich alleine in karenz gehen und mein mann nicht. ohne einkommenabhängiges kinderbetreuungsgeld würde uns momentan einfach zuviel im familienbudget verloren gehen.
     
  11. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Bitte informier dich ganz genau, bevor du entscheidungen triffst. du kannst dein anliegen zB ans arbeits- und sozialministerium mailen. hab dort binnen ein paar tagen eine antwort gekriegt.
    lass dir alles schriftlich per mail bestätigen!

    ich bild mir ein, ich hab mal folgendes wo gelesen:
    wenn du eKGB beantragst und du erfüllst die voraussetzungen nicht, dann kriegst du automatisch :confused: die pauschalvariante mit 1.000 pro monat. wenn dein mann dann seinen karenzteil beansprucht, dann kann/muss er dennoch eKGB beziehen, weil die wahl der variante ja am anfang auf eKGB gefallen ist (und im nachhinein nicht mehr geändert werden kann).
    ich hoffe, das ist jetzt halbwegs verständlich. bitte erkundige dich genau beim ministerium, falls dies für euch in frage käme...

    aber vielleicht klärst mal mit deinem chef, ob nicht doch eine verlängerung in betracht kommt. selbstbewusst auftreten!;) *daumendrück*
     
  12. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    danke dir.
    ich werde eh versuchen das mit meinem etwas schwangerenallergischen chef zu klären, der mir gleich zu beginn meiner anstellung klargemacht hat, dass ich bitte nicht schwanger werden soll :eek: (was ihn aber so etwas von definitiv nicht anjgeht!).
    da sie mich aber wirklich brauchen, das projekt zum mutterschutz sowieso zu ende ist und ich eigentlich ganz gut mit allen kann, hoffe ich, dass er mir da entgegenkommt.

    aber das mit dem sozialministerium ist eine gute idee. ich hatte bereits anonymen telefonkontakt. der mitarbeiter schien, obwohl ich extra an ihn weitergeleitet worden war, etwas unsicher, wie meine lage nun zu beurteilen sei. eine schriftliche festlegung wäre mal super. gut zu wissen, dass im notfall mein mann trotzdem das eKBG beziehen kann.
     
  13. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    neue info von der krankenkassa:
    berechtigt zum bezug des einkommensbhängigen kindergeldes sind diejenigen, die 6 monate vor der geburt höchstens 14 tage ohne erwerbstätigkeit waren. damit muß mein vertrag nur um eine woche verlängert werden :)
     
  14. Goodie

    Goodie Gast-Teilnehmer/in

    Wieso um eine Woche?
    Da gibt's dann ja auch noch die acht wochen Mutterschutz...
     
  15. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    ja, ich wollte das wohl glauben. die anstellung muß bis zum zeitpunkt dre geburt aufrecht sein. :( hmpf.
     

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