1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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.... dumm gelaufen....

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 22 Mai 2008.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Vorgeschichte:
    Mein großer Sohn hat Ende Feber/Anfang März ein Handy über Ebay verkauft, der Käufer hat das Geld überwiesen und mein Sohn hat das Handy postlagernd an die Adresse (slowenische Adresse) geschickt --soweit so gut....

    Jetzt nach über 2 Monaten kommt von einer anderen österreichischen Bankfiliale bei der der Slowene anscheinend ein Konto hat ein Schreiben mit der Aufforderung dass mein Sohn das Geld rücküberweisen soll.
    Wir haben dann bei der Bank angefragt und nachgefragt was das soll.

    Auskunft des Bankmitarbeiters:
    Angeblich hätte der Slowene/Kontoinhaber das Geld nicht überwiesen, die Überweisung sei zwar von seinem Konto gekommen, aber es hätte jemand anders gemacht, da die Unterschrift gefälscht sei....

    Wir vermuten jetzt, dass auch der Unterschriftenfälscher das Handy hat weil es ja postlagernd geschickt wurde...

    Von der Seite meines Sohnes wurde ja alles korrekt gemacht und jetzt soll er dafür gerade stehen?
    Mein Sohn kann jetzt keine Gegenbeweise erbringen, da der Aufgabeschein bei unserem Umzug anscheinend verloren ging - über die Post kann man ohne Auftragsnummer nur maximal einen Monat Nachforschungen anstellen wurde uns beim Postamt gesagt.
    Bei Ebay hat er die Daten schon gelöscht --- auf die schriftliche Anfrage meldet sich niemand, den Ebay Nicknamen weiß mein Sohn auch nicht mehr....

    Habt ihr eine Idee wie man noch Beweise erbringen kann, denn wenn er die Beweise erbringen kann, dann haftet er lt. Bankmitarbeiter nicht...

    Ich verstehe das Ganze nicht ganz --- ich denke wenn die Bank die Unterschrift nicht prüft, dann müsste doch sie gerade stehen und der Kontoinhaber muss schauen, wer Zugang zu seinen Daten gehabt hat bzw. wer seine Unterschrift angeblich gefälscht hat....

    Es ist echt nicht fair unschuldig zum Handkuss zu kommen.... o.k. mein Sohn hatte bis jetzt nur gute Erfahrungen mit Ebay und das jetzt nach über 2 Monaten....
     
  2. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Sehe ich auch so.
    Der Bank kann es vollkommen wurscht sein, ob dein Sohn das Handy verschickt hat oder nicht.

    Gruss
    Manuela
     
  3. maho

    VIP: :Silber

    Ja, mein Sohn hat das Handy ja verschickt --- weiß jemand vielleicht noch Rat...

    Ich kann mir vorstellen, dass die Nachforscherei über die Post mühsam ist... das Paket wurde ja bei einem kleineren Postamt abgegeben und die haben ja nicht 1000 Pakete am Tag --- ich glaube 20ig sind für die schon viel , somit müsste man ja doch über die Umsatzliste (oder wie die dann die Abrechnung nennen) möglich sein das raus zu finden, denn nach Slowenien wars vermutlich sowieso das einzige Paket an dem Tag und dazu noch postlagernd...aber das wäre die Chance um es endgültig zu beweisen....
     
  4. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Auf die Rechtsauskunft des Bankmitarbeiters würd ich mich schon mal gar nicht verlassen. Habt Ihr keine Rechtschutversicherung wo ihr eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen könnt? Gut möglich dass die Bank haften müsste und sich jetzt auf billig versucht abzuputzen.

    Keine Ahnung was der Laden hier kann, eben ergoogelt aus dem Halbwissen dass ich mal was über eine Schlichtungsstelle bei Bankproblemen gehört hab. Vielleicht fragt Ihr mal da: http://www.bankenschlichtung.at/
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nix für ungut, aber wenn eine Bank eine Überweiseung mit gefälschter Unterschirft durchführt, dann haftet die Bank dafür und nicht der Empfänger des Geldes.
     
  6. maho

    VIP: :Silber


    ...das hab ich mir ja auch gedacht..... was würdest du machen? Einfach nicht reagieren?

    Ich schreibe dir mal den Wortlaut vom Bankbrief rein, der meiner Meinung nach sowieso eine Frechheit ist und auf den hin ich bei dem zuständigen Herrn angerufen habe und nachgefragt habe, was das soll. Beim Telefongespräch hat er mir ja gesagt, dass die Unterschrift gefälscht war....

    Rückforderung: €....

    Sehr geehrter Herr ....
    Nachdem es sich bei der Überweisung vom 06.03.2008 in der Höhe von €... auf Ihr Konto
    Nr.... bei der Raiffeisenbank... um keine vom Kontoinhaber xy in Auftrag gegebene Überweisung handelt fordern wir Sie auf, um den Schaden wieder gut zu machen, diesen Betrag bis zum 15.Mai 2008 auf das Konto...... bei der Raiffeisenbank .... zurück zu überweisen.

    Sollte der Betrag nicht zurück überwiesen werden sehren wir uns veranlasst, eine Strafanzeige zu erstatten.

    In Erwartung einer raschen Erledigung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
    Raiffeisenbank....

    Meines Erachtens können die Strafanzeige gegen Unbekannt stellen, den der Betrug wurde ja nicht von der Seite meines Sohnes durchgeführt, sondern von jemand anderem der eben die Unterschrift des Kontoinhabers gefälscht hat

    Außerdem finde ich komisch, dass die jetzt dies nach 2 Monaten machen/ rückfordern wollen obwohl anscheinend einer ihrer Mitarbeiter die Unterschrift nicht geprüft hat --- soll doch der den Schaden wieder gut machen......

    Ich überlege welchem Rechtsvertreter ich diesen Brief zeigen könnte?
    Wie würdet ihr reagieren, was würdet ihr in dem Fall unternehmen?

    Außerdem ist der Brief ja eine Drohung/ Einschüchterungsversuch....
    Mein Sohn hat ja nichts verbrochen - er hat die Ware nur postlagernd an die angegebene Adresse geschickt und beim Umzug leider die Quittung verloren - weggeschmissen (keine Ahnung), weil er ja "unnötiges Zeugs" nicht übersiedeln wollte....
     
  7. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde es dem Konsumentenschutz zukommen lassen.
    Der kann dir auch sicher weiterhelfen in bezug, wie darauf zu reagieren ist.

    Gruss
    Manuela
     
  8. maho

    VIP: :Silber

    ... bei der AK oder wo sonst?
     
  9. Berthold

    Berthold Gast

    Rechtsschutz -> Anwalt.
    Kein Rechtsschutz -> Auskunft einholen bei RA-Kammer (die haben kostenlose Sprechstunden, was ich weiß), Konsumentenschutz, ORF-Help-Service oder AK.

    Die Bank kann sich brausen gehen - ihr könnt da überhaupt nichts dafür. Ob ein Käufer etwas überweist ohne dafür berechtigt zu sein, ist aber schon einmal überhaupt nicht Sache des Verkäufers. Das kann sich die Bank schon selber an den Hut stecken.
    Wenn ihr es euch zutraut, könnt ihr ja der Bank in diesem Sinne zurückschreiben, sonst Möglichkeiten siehe oben.
     
  10. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Moralisch nicht. Obs rechtlich wirklich so ist, kann in Wahrheit nur ein Experte/Anwalt sagen. Gut möglich dass man als Empfänger verpflichtet ist einen unrechtmäßig überwiesenen Betrag rückzuerstatten und seinen Schaden allemal bei der Bank einklagen kann, der aber beweisen muss dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat indem sie die Unterschrift nicht geprüft hat. Who knows, Recht und Gesetz sind leider nicht immer das selbe.
     
  11. unicl

    unicl Gast

    Wenn die Bank ihren Sorgfaltspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, dann ist sie selber schuld.

    In der Haut des Bankangestellten möcht ich allerdings nicht stecken ;)

    Also egal, was da geschrieben oder gesagt wird von Seiten der Bank, ich würde als einziges Kommentar: "Das Rechtsgeschäft ist abgeschlossen" sagen, die sollen sich um ihre Probleme gefälligst selber kümmern.

    LG
     
  12. Berthold

    Berthold Gast

    @ Desmond: Deswegen hab ich ihr ja gesagt, an wen ich mich wenden würde, um ganz sicher zu sein.
     
  13. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Als ob die Bankangestellten angewiesen wären, Unterschriften auf Überweisungen auf Echtheit zu prüfen. Was in die Überweisungsbox eingeworfen wird, wird ohne Unterschriftenprüfung abgearbeitet. Einige wenige Missbräuche zu regeln (idealerweise indem man dem Schaden auch noch dem Kunden aufbrummt) kommt der Bank nämlich billiger.
     
  14. MundM

    MundM Gast-Teilnehmer/in

    Es stimmt, die Transaktionen werden bei ebay nur 60Tage gespeichert. Aber, du kannst dich direkt an ebay wenden und unter Angabe eines Grundes (in dem Fall Betrug) werden ältere Daten sehr wohl rausgesucht und der Käufer des Handys kann erforscht werden.

    Würde die Bank mal hinhalten, dass es geklärt werden muß, natürlich nichts zurückzahlen und mit ebay weiter abklären.
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Noch mal: Ich sehe sie zu nichts verpflichtet! Soll die Bank doch versuchen, das Geld von ihr zu kriegen. Wünsch ihr viel Glück dabei, ich würd nichts zahlen. Die Bank ist betrogen worden, Pech für sie. Warum soll jetzt eine Privatperson dafür herhalten?
     
  16. maho

    VIP: :Silber

    ...

    Ebay meldet sich nicht, hab ein Mail geschrieben --- vielleicht muss ich noch einen eingeschriebenen Brief schicken....
     
  17. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Wieso sollten die eine Unterschrift bei der Abholung eines Postlager-Paketes verlangen? Bzw. was solls bringen?

    Postlager-Sendungen haben ja in den allermeisten Fällen den Hintergrund, daß der Empfänger anonym bleiben mag... Sprich, daß die Post nicht nach Hause geschickt werden soll, und somit in der Regel einen falschen Namen verwendet wird.
     
  18. maho

    VIP: :Silber


    Bei uns muss man für jedes Paket unterschreiben - auch wenn man es sich selbst bei der Post holt --- ist man dort nicht bekannt muss man sich sogar ausweisen....
    Das einzige was anonym ist, ist das Postfach bei der Post - dort kann sich jeder der den Schlüssel hat die Post holen.....
     
  19. zoe2005

    zoe2005 Gast-Teilnehmer/in

    mein schwager arbeitet bei einer bank, der müßte das wissen da er sich sehr viel weiterbildet.
    ansonsten weiß er sicher wenn an den man sich melden kann. ich werde ihn morgen anrfufen und dir dann antworten.
    rein von der logik her - kann die bank von dir das geld nicht retour fordern. du mußt dich ja schließlich auf die transaktion verlaßen können. aber wer weiß - bei unserem rechtssystem würde mich ja nix mehr wundern :eek:
     
  20. Gurkerl

    Gurkerl Gast

    1. Das ist die Schuld der Bank, wenn sie gefälschte Überweisungen durchführen.
    2. Versteh das Ganze nicht: Also da wusste A von B nicht nur den Ebay-Benutzernamen inklusive dem Passwort, sondern auch noch dessen e-mail Adresse inklusive Passwort (da ja nach dem Bieten und wenn man was ersteigert eine Bestätigung per e-mail kommt) und noch dazu die Kontodetails inklusive Unterschrift. Klingt ja nicht grad sehr logisch.
    3. Seitwann dürfen Unter-18jährige Ebay-Mitglieder werden?
     

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