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Dürfen Nicht-Akademikerstellen mit Akademikern besetzt werden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Gelika, 23 Januar 2011.

  1. Gelika

    Gelika Gast-Teilnehmer/in

    Frage an Personalverantwortliche:
    Dürfen Nicht-Akademikerstellen mit Akademikern besetzt werden?

    Habe nämlich vor einiger Zeit gehört, dass das arbeitsrechtlich nicht möglich ist.

    Stimmt das?
    Gibt es §§ wo ich das z.B. nachlesen kann??

    Danke und lg
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    kann ich mir nicht vorstellen. geht es da um den öffentlichen dienst? minderqualifizierte jobs mit höher qualifizierten zu besetzen geht immer, umgekehrt ist es wohl schwieriger.
     
  3. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Rechtlich kann ich auch nicht weiterhelfen, obwohl: rein gefühlmäßig wäre es gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

    Ich vermute, es wird eher darum gehen, daß Akademiker teurer sind und selbst wenn sie diesen "Mehrverdienst" NICHT gleich von Anfang an einforden, könnten sie dies in späterer Folge einmal tun.

    Es kommt wahrscheinlich auch darauf an, wie die Kollektivverträge aussehen (ob da überhaupt eine so hohe Qualifikation vorgesehen ist).

    Ich habe auch schon von einigen Personen gehört, die sich wegen "Überqualifikation" bei der Jobsuche schwer getan haben.
     
  4. Gelika

    Gelika Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für Eure Antworten!!

    Konkret geht es darum, dass ich in letzter Zeit bei meinen Vorstellungsterminen schon öfter gehört habe "Wir dürfen Sie nicht einstellen, weil Sie Akademikerin sind"

    Überqualifikation ist natürlich ein Thema, trifft in meinem Fall auch leider zu, zumal ich neben meinem Studium noch einige Zusatzausbildungen habe.

    Kann ja nicht meinen Titel streichen und zig Jahre meines Lebens...oder würdet Ihr das tun??
     
  5. das ist dann aber sicher eine betriebsinterne sache. ich weiß es zwar nicht, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das vom gesetz her so sein sollte.
     
  6. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    ganz sicher nur was betriebsinternes.... die haben angst, dass du dann höhere gehaltsansprüche stellen könntest.

    wenn du dir das als intelligenter mensch mal überlegst, ob es wirklich vom gesetz her verboten sein soll, ohne dass so eine absolute ungleichbehandlung in der gesellschaft ein thema ist, dann wirst du sicher zum schluss kommen, dass das wohl nicht sein kann. :D
     
  7. NaKaWi

    NaKaWi Gast-Teilnehmer/in

    ich würde es als "elegante" form der absage sehen. wen sie wirklich keine akademiker in bestimmten bereichen einstellen würden, hätten sie dich wohl nicht zum vorstellungsgespräch eingeladen?!
     
  8. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    nö, es gibt so jobs, wo man als akademiker einen höheren "mindestlohn", und sie einen deshalb nicht nehmen. ich kanns nicht anders erklären, ist mir aber schon passiert.
    gerade wenns so ein gehaltsschema wie bei beamten gibt. weil sonst der gleichheitsgrundsatz (alle mit xy qualifikation bekommen gleich viel) verletzt wird.

    man muss ja auch einem lehrling, der bereits matura hat, von anfang an mehr zahlen (oder?).
    IRENE
     
  9. edelfee

    edelfee Gast

    also wenn ein vertragsbediensteter auf einer b-stelle für maturanten sitzt, dann bekommt er auch nicht mehr bezahlt, wenn er akademiker ist. mein schwager war trotz matura jahrelang auf einer c-stelle und hat auch das gehalt von c-leuten bekommen, weil es eben keine b-stelle gab. als er eine bekommen hat, hat er ein studium gemacht und dann hat es wieder eine zeit gebraucht, bis er eine a-stelle bekommen hat.

    und daß ein gleichbehandlungsgrundsatz existieren würde, daß jeder, der gleich qualifiziert ist (und damit studium oder nicht gemeint ist), gleich viel bezahlt bekommen muß, halte ich für ein gerücht.
     
  10. Q

    Q Gast

    "Überqualifikation" - das Schlagwort des Jahrzehnts. Mit dem müssen leider viele kämpfen, die etwas gelernt haben, wofür es nur einen engen Arbeitsmarkt gibt, was sie aber nach Ansicht der Personalisten von jeglicher Beschäftigung außerhalb dieses Bereichs ausschließt.

    Einerseits sind mir ja die Bedenken der Firmen verständlich (v.a. die, dass der oder diejenige das nur als "Notlösung" so lange macht, bis er/sie "im Fach" wieder etwas gefunden hat), andererseits ist es schon eine arge Behinderung der Mobilität von Menschen, die wirklich umsatteln wollen.

    Aber - gesetzliche Bestimmung gibts keine. Eher interne Richtlinien ... (in manchen eher hemdsärmelig aufgestellten Firmen "mag" man die "G'scheiterln von der Uni" einfach nicht)
     
  11. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Hbae mich in einem anderen Zusammenhang diesbezüglich einmal bei der AK erkundigt, die Antwort war: ja, theoretisch kann auch eine Stelle als Reinigungskraft mit einem Akademiker besetzt werden. die Antwort bezog sich aber auf Stellen in der Privatwirtschaft.
     
  12. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Kenn ich genauso. In den Stellenausschreibungen wird bei uns die Stufe des Lohnschemas angegeben, nach der dann bezahlt wird, wer dann dort arbeitet macht es zu diesem Lohn unabhängig von der Ausbildung. :)
     
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    .... und sie haben schiss, dass du beim nächsten, adäquaten jobangebot einfach weg bist. und firmen haben (verständlicherweise) natürlich auch keine lust, dieselbe stelle einmal im jahr neu zu besetzen.

    lg
     
  14. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    ich hatte das problem mit einer mta stelle an der uni. "überqualifiziert" mit meinem mag. dabei hatte jeder mta mehr erfahrung als ich.:eek:
    und bei manchen lehrern gibts das problem auch: ohne bakk. bist am billigsten (sofern sie dich überhaupt nehmen dürfen), mit master musst nach landeslehrergesetz höher eingestuft werden, deshalb nehmen sie dich ungern.
    aber da ist nicht die stelle definiert, sondern eben die bezahlung nach qualifikation.
    IRENE
     
  15. independence

    VIP: :Silber

    Für Lehramtsstudien gibt es noch keine Bakk. bzw. Master-Titel. Da werden alle noch Mag. und wenn man will Dr.
     
  16. minniemouse

    VIP: :Silber

    Independence: das stimmt so sicher nicht... Es gibt sehr wohl Lehrer die fh gemacht haben und Jez bakk sind...
     
  17. paraskewi

    paraskewi Gast


    kenn es von meiner schwägerin auch so. hat ein abgeschlossenes studium und sitzt auf einer stelle für einen maturanten. bekommt auch das gehalt für leute mit matura. sie hat bessere aufstiegschancen aber mehr bezahlt bekommt sie nicht.

    stimme den anderen zu, das klingt nach einer eleganten absage.
     
  18. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Was für eine Frage, natürlich darf man.
    Ausgenommen es gibt ein beamtenähnliches Dienstrecht, wo nicht nach Leistung sondern nach Lernjahren bezahlt wird, egal ob derjenige den Tag verschläft oder richtig arbeitet.

    In der Privatwirtschaft dürfen sogar Akademikerstellen mit Nichtakademikern besetzt werden, sofern es da überhaupt solche Stellenvorgaben gibt, Arzt, Ziv.Ing. udgl. ausgenommen.

    Harald
     
  19. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    also wennst es genau wissen willst:
    musiklehrer (IGP für musikschulen):
    an steir. landesmusikschulen dürfen nur musiklehrer mit lehrbefähigung (früher: 1. abschnitt; heute:bakk) genommen werden. allerdings gibts die sonderregelung, dass lehrer, die mehr als 8 jahre berufserfahrung an dieser schule haben, den bakk. gleichgestellt sind ("o-ton eines direktors: "der xy ist mir am liebsten, weil der hat nur nie seine abschlussprüfung gemacht. kann genauso viel, aber ich muss ihm weniger zahlen").
    und wenn man als zugabe den master macht, kanns schon vorkommen, dass sie einen nicht nehmen, weil man gehaltsmäßig höher eingestuft werden muss (für die gleiche arbeit).
    IRENE
     

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