1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Dringende frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von HauerSandra1, 25 Juli 2007.

  1. HauerSandra1

    HauerSandra1 Gast-Teilnehmer/in

    seit den 11.mai.2007 bekomme ich kein kinderbetreuungsgeld, ich bin seit november 2006 wieder in meiner alten firma da wo ich vor der karenz war, nun ist die sache so das ich nur geringfügig beschäftigt bin (11 std. woche,) , mein chef hatte mir zugesagt das er mich ab mai 2007 mit ende des kinderbetreuungsansprruches mit mehr stunden anmeldet hat es allerdings nicht getan

    nun meine frage:
    kann ich am ams arbeitslosengeld beanspruchen obwohl ich geringfügig arbeiten gehe oder müsste ich da vorher kündigen (was ich allerdings nicht will bevor ich nix anderes habe)

    danke für eure hilfe in vorraus
     
  2. Lisa83

    Lisa83 Gast

    Hallo,

    also so weit ich weiß hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Kommt natürlich darauf an wieviel du vorher verdient hast. Und das ganze nur 6 Monate und wirst aber vom AMS weitervermittelt an andere Firmen.

    LG Lisa
     
  3. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    den anspruch auf arbeitslosengeld, den du dir erarbeitet hast (falls du dir einen erarbeitet hast) kannst du 3 jahre mitnehmen (dh du könntest dazwischen frei oder geringfügig oder gar nicht arbeiten).
    berechnet wird das arbeitslosengeld meines wissens nach immer nach dem einkommen in einem bestimmten jahr, das die bemessungsgrundlage stellt.
    zb ich hab meine arbeitslose in der zweiten hälfte 07 angemeldet - bemessungsgrundlage ist das jahr 06. hätte ich in der ersten hälfte 07 arbeitslosengeld beantragt, wäre 05 herangezogen worden.
     
  4. cosma

    cosma Gast-Teilnehmer/in

    ja du kannst während des arbeitslosenlosengeldbezuges geringfügig arbeiten gehen, allerdings werden dir auch stellen zugeteilt, wo du dich bewerben musst/sollst...und ob die dann mit der zeit deiner geringfügikeitsarbeit vereinbar sind, is denen am ams dann wurscht
     
  5. Mama-Aaron

    Mama-Aaron Gast

    Wie jetzt...

    Er hat es nicht getan - warum denn nicht? Hast du Anspruch auf Elternteilzeit? Habt ihr das schriftlich vereinbart?

    Eigentlich war deine Frage eine andere - ich weiß - aber interessieren würd´s mich trotzdem warum du dich da nicht wehrst...

    lg
    Mama-A.
     
  6. HauerSandra1

    HauerSandra1 Gast-Teilnehmer/in

    danke werd morgen aufs ams gehen!! wart mir echt eine hilfe
     
  7. HauerSandra1

    HauerSandra1 Gast-Teilnehmer/in

    er meinte er könne sich mehr stunden momentan nicht wirklich leisten,
    ich kann mehr und will auch mehr arbeiten gehen
    hab betreuung für meine tochter kann auch flexibel sein was meine arbeitszeiten angeht , aber ich geh nicht mehr arbeiten als i verdien des ist schon mal klar
     

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