1. Reden wir miteinander ...

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dringende frage zum lohnsteuerausgleich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jemama, 16 März 2010.

  1. jemama

    jemama Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    mein lg hat heute das geld vom finanzamt oben aber sind nur 74, 15 € bekommen. also kein alleinverdiener und kein freibetrag für 2 kids .
    versteh ich nicht
    ich bin in karenz.
    wie kann das sein. das muss man ja bekommen oder? ich kann das ja nicht machen wenn man in karenz ist?

    lg und danke
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hast du 2009 womöglich Wochengeld bekommen und iHv mehr als 6000 Euro?
    Ist euer Kind nach dem 30. Juni 2009 zur Welt gekommen oder habt ihr euren gemeinsamen Wohnsitz erst nach dem 30. Juni 2009 gemeldet?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. jemama

    jemama Gast-Teilnehmer/in

    hallo
    danke erst mal für deine antwort
    ja meine kleine ist im februar 2009 geboren und da hab ich wochengeld bezogen.
    also falllen wir drum? und ich kanns ja nicht machen?

    lg
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Frage ist nicht ob du Wochengeld bezogen hast sondern wieviel.
     
  5. jemama

    jemama Gast-Teilnehmer/in

    900€
    3 mal im jahr 2009
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dann kann es nicht am Zuverdienst liegen sofern du kein weiteres Einkommen 2009 hattest.
    Seit wann habts einen gemeinsamen Wohnsitz?
     
  7. jemama

    jemama Gast-Teilnehmer/in

    wird da familienhilfe und karenzgeld dazu gezählt?
    2 kinder eines 4 und die kleine war im feb. 1jahr

    nein bin in karenz

    zusammen wohnen seit 2004

    kann er zuviel verdienen oder kanns an dem auch nicht liegen?
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    FBH und KBG zählen nicht zum Einkommen.

    Am Einkommen deines LG kann es nicht liegen, denn der AVAB hat damit nichts zu tun.

    Ich kann mir nur mehr vorstellen, dass entweder bei der Beantragung der ANV eurerseits oder bei der Bearbeitung derselben am FA ein Fehler passiert ist.

    Unbedingt Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid innerhalb von 4 Wochen erheben und mit dem fehlenden AVAB begründen!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. jemama

    jemama Gast-Teilnehmer/in

    danke für die auskünfte
    total lieb.

    werden wir machen

    danke
    lg
     
  10. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Familienbeihilfe und KBG werden nicht dazugezählt.
    Das einzige, was mir noch als Erklärung einfallen würde, wäre, dass
    a) Er sowenig verdient, dass einfach nicht mehr Steuer zurückkommt
    b) er bereits einen steuerlichen Absetzbetrag im Jahr 2009 von seinem AG berücksichtigen liess und die Differenz zum tatsächlichen Absetzbetrag diese 74 Euro waren.
    c) er hat mehr als einen DG und muss daher Steuer nachzahlen, was die Auszahlung reduziert.
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Pkt. a kann es definitiv nicht sein, da der AVAB auch als Negativbetrag in voller Höhe ausbezahlt wird!
    Pkt. c könnte möglich sein unter der Voraussetzung dass 2 Einkommen parallel bezogen werden, ansonsten käme es idR z.B. bei Jobwechsel auch zu keiner Nachzahlung.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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