1. Reden wir miteinander ...

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Dringend!!! rückzahlung des kbg zuschusses.kann ich was tun?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von silviamitmax, 10 September 2011.

  1. silviamitmax

    silviamitmax Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    ich habe einen 5 jährigen sohn.
    ich habe im jahr 2007 um 1000 eueo mehr verdient als ich hätte dürfen.
    jetzt muss ich 2211,90 euro zurückzahlen.
    können die das nach 4 jahren noch einfordern udn was kann ich dagegen tun.ich bin mittlerweile geschieden und mach gerade noch eine lehre.
    ich kann mir das unmöglich leisten.
    muss ich das alleien zurück zahlen oder muss mein exmann da auch mitzahlen?
    schliesslich haben wir damals zusammen gelebt.

    glg silvia
     
  2. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Ja, die dürfen das nach 4 Jahren immer noch einfordern.

    Soviel ich weiß, zählt da ja das Familieneinkommen. Also hast wohl nicht du alleine mehr verdient, sondern ihr seid als Ehepaar über die Grenze gekommen, oder?
    Falls also jetzt dein Ex und Vater deines Kindes nicht großartig verdient, um das zurückzahlen zu können, würde ich dir empfehlen, dort auf deine konkrete Situation hinzuweisen und um Aufschub zu ersuchen.

    In dem Fall kann dir sicher auch die Arbeiterkammer gute Tipps geben. Ruf einfach am Montag an!

    Hier ein hoffentlich hilfreicher Link: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgeri...eKin_8850/RckzahlungdesZuschu_8851/_start.htm
     

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