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DRINGEND!! KBG Bezug für den Mann!! DANKE

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nela1984, 18 Oktober 2011.

  1. Nela1984

    Nela1984 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!!

    Ich habe da eine frage, und zwar hat mich mal jemand gefragt warum mein mann nicht kbg bezieht. ich habe die variante 30+6 und zusätzlich noch den zuschuss... ich dachte immer da mein mann arbeitet geht das ja nicht. und falls doch, bis wann müsste ich das spätestens bekanntgeben??

    Also ich bekomme jetzt noch bis 01.03.2012 das kbg... stimmt es, dass mein mann dann weitere 6 monate beziehen kann, obwohl er arbeitet :confused:. er verdient 1125 euro monatlich netto... weil ich könnte ja eigenltich auch zum kbg dazuverdienen, dann müsste das ja umgekert auch gehen, oder liege ich damit falsch?? die einkommensgrenze liegt ja glaub ich bei 16200?? und laut einkommenssteuerbescheid hat mein mann bis jetzt noch nie mehr wie 15.000 bekommen.

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

    Danke, lg Nela
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dein Mann kann sehrwohl KBG beziehen unter der Voraussetzung dass sein Einkommen innerhalb der Zuverdienstgrenze liegt. Diese ist aber nicht die Summe der Jahresnetto- oder Bruttobezüge sondern errechnet sich mit einer eigenen Formel.

    Heranzuziehen ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage jener Monate in denen er KBG bezieht.
    Diese wird durch die Anzahl der Bezugsmonate dividiert und auf 12 Monate hochgerechnet.
    Davon werden die Werbungskosten (mind. 132 Euro Pauschale) abgezogen
    Dieser Betrag x 1,3 (zur Berücksichtigung 13.+14. Gehalt) ergibt das Einkommen welches nicht über der Grenze von 16.200 Euro liegen soll.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. edelfee

    edelfee Gast

    wieso sollte für den mann etwas anderes gelten als für die frau?
     
  4. Nela1984

    Nela1984 Gast-Teilnehmer/in

    Danke mal an die Antwort

    Ich hab mich diesbezüglich nie damit auseinandergesetzt, deswegen wusste ich das nicht, also danke für die konkrete antwort...

    Aber eine Frag hätte ich noch. Sobald meine Karenz, also ende februar, muss ich um notstandshilfe ansuchen. wird zwar nicht viel sein, aber hauptsache ich bekomme wenigstens entwas... Ende März fängt dann eh entlich mein Kurs vom BFI aus zur Heimhelferin an...

    Irgendwo hab ich mal gelesen, dass das mit der Väterkarenz nur dann hinhaut, wenn ich ganztags arbeiten würde?? Ist das richtig so? Bis wann müsste ich das spätestens beantragen?? muss ich da extra einen neuen antrag holen oder einfach bescheid geben??

    Ich weiß, ich könnte selbst gleich zur GKK gehen und fragen, aber ich fühle mich ruhiger, wenn ich mich vorab bereits informieren kann.. Also nochmals danke...

    lg
     
  5. ramonal

    VIP: :Silber

    meine karenz läuft mit ende des jahres ab (auch 30+6) und mir haben sie bei der wgkk gesagt, dass es ausreicht, wenn ich den ganz normalen ausgefüllten karenzgeldantrag anfang november einschicke. ab jänner ist dann mein mann 6 monate in karenz und ich werde zuerst auch nur notstandshilfe bekommen und dann so rasch wie möglich wieder zu arbeiten beginnen.
     
  6. maja17

    maja17 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! Wieviel Du verdienst ist völlig egal wenn Dein Mann in "Karenz" geht, er darf nicht über die Zuverdienstgrenze sein um das Kinderbetreungsgeld zu beziehen! Kannst Du nicht zum AMS gehen, wenn Du dann schon fix eine Ausbildung machen kannst, da würdest vielleicht ein bißchen mehr bekommen. Alles Gute!:wave:
     
  7. maja17

    maja17 Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt habe ich nochmal nachgelesen, Du könntest auch direkt bei Organisationen nachfragen die in Frage kommen (Volkshilfe, Caritas,.....) vielleicht stellt dich eine ohne Kurs als HH an und bezahlt dann den Kurs . Ich arbeite selbst in der Hauskrankenpflege, bei uns wird das teilweise so gehandhabt.:wave:
     
  8. edelfee

    edelfee Gast

    das was du meinst ist, daß nicht zugleich ein elternteil in elternteilzeit und der andere in karenz sein kann. aber nachdem du eh nict in elternteilzeit kannst, weil du gar keinen job hast, ist das wurscht.
     
  9. Nela1984

    Nela1984 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich hab jetzt gefunden, dass man bis zu einem brutto einkommen von 1210 (in etwa) den antrag stellen kann. Also ist das für uns hinfällig, mein mann bekommt 1400 brutto und halt mit abzüge usw. nur die 1150 raus... wenn ich jetzt trotzdem beantrage, dann müsste ich ja den teil, den mein mann zuviel verdient wieder zurückzahlen... oder wird das gleich berechnet, soweit ich gesehen hab, erst im nachhinein... na ja, es wird sich finanziell hoffentlich so auch ausgehen... und der kurs wird wenn ich glück hab vom ams übernommen, aber danke für den tipp mit der caritas und der vh. da werd ich auch mal nachragen!!
     
  10. maja17

    maja17 Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht kann dein Mann ja für das halbe Jahr ein bißchen weniger Stunden arbeiten? Wenn seine Firma mitspielt kann ihm sein Lohnbüro genau ausrechnen wieviele Stunden er arbeiten darf um KGB beziehen zu können. Dann könntest du auch leicher was machen wenn er weniger Stunden arbeitet. 8z.B. geringfügig wo arbeiten)
    Mein GG ist 1 ganzes Jahre KBG Bezieher, seitdem arbeitet er 20 Stunden, ich 25. Wenn die Kleine dann 3 ist setzt er seine Stunden wieder rauf (entweder auf 30 oder 38,5) :)
     
  11. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    vergiss nicht die individuelle Zuverdienstgrenze! Ist die höher als die EUR 16.200, so gilt die höhere.

    Hier ausrechnen http://www.bmwfj.gv.at/Statische Seiten/KBGCalculatorLauncher.html
    mit dem Steuerbescheid des Mannes aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes (in dem er kein KBG bezogen hat.)

    Dann schauen, ob es sich trotzdem nicht ausgeht (der obige Rechner spukt eine monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage aus).

    Beratung: Familienservice - kostenlos unter Tel. 0800240262

    LG
    S.
     
  12. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Dein Mann kann sehr wohl den Antrag stellen, nur muss euch klar sein, dass ihr einen Teil des KBG wieder zurückzahlen müsst, und zwar im Nachhinein. Aber einen Teil werdet ihr euch bestimmt behalten können. Rechnet es euch durch, wieviel die Rückzahlung sein wird und legt diesen Betrag oder noch besser ein bisschen mehr fix auf ein Sparbuch und hütet euch davor, es für etwas anderes auszugeben, damit nicht im Nachhinein die böse Überraschung kommt.
    Aber den Antrag nicht zu stellen, würde heißen, ihr verzichtet auf Geld, auf das ihr ein Anrecht habt!
     

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