1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

dringend Hilfe:D zwei geringfügige Jobs

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Elchen1807, 13 Oktober 2009.

  1. Elchen1807

    Elchen1807 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo alle zusammen. Ich brauche wieder mal eure Hilfe:)
    Ich bin zur Zeit in Karenz und gehe nebenbei geringfügig Samstags arbeiten.
    Jetzt hätte ich die Möglichkeit von zuhause aus auch noch geringfüfig etwas dazu zu verdienen.
    Jetzt mein Frage.
    Darf ich zwei geringfügige Job haben? Wie sieht es da aus mit den Steuern?

    Würd mich echt freuen, wenn Ihr mir weiter helfen könnt oder mir sagen könntet, wo ich mich da am besten erkundigen kann.

    lg Ela:wave:
     
  2. phoolan

    phoolan Gast-Teilnehmer/in

    generell erkundigen immer bei der Arbeiterkammer, die wissen alles ;)
    2 jobs kann man immer haben ob geringfügig oder nicht. die steuer freut sich.
    wärend der karenz zeit hast du ein limit wieviel du dazu verdienen kannst. dieses darfst du nicht überschreiten. ich glaub 16.000 euro im jahr a.so 1200 oder so im monat maximal. stand glaub ich auf der AK seite.
    solang du da drunter bist, kannst du das auch auf 5 jobs aufteilen.

    aber informieren wie gesagt genau bei der AK.

    lg
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du dein karenziertes Dienstverhältnis nicht gefährden möchtest, darfst du max. einer geringfügigen Beschäftigung nach gehen bzw. (wenn ich es richtig im Kopf habe) dieses für. max.13 Wochen überschreiten.

    Ansonsten ist es sehrwohl möglich 2 geringfügige Beschäftigungen parallel zu haben, sobald du allerdings mehr als EUR 357,74 (von beiden zusammen) verdienst, sind die beiden Einkommen SV-pflichtig.
    Einkommensteuer wird bei 2 geringfügigen Beschäftigungen nicht fällig, da du weit unter 11.000 jährlich bist, die Zuverdienstgrenze für das KBG wirst du ebenfalls nicht überschreiten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. paraskewi

    paraskewi Gast

    was bedeutet das konkret? muß ich das irgendwo melden?
     
  5. phoolan

    phoolan Gast-Teilnehmer/in

    die meldung erfolgt im lohnsteuerausgleich. zumindest bei mir bez. meines zusatzeinkommens wegen eines "zweitjobs". allerdings mußt du was im jahr unter 700 euro liegt nicht eintragen, also du in deinem fall dann mit sicherheit schon. aber weil du ja angestellt bist ist die frage ob du in dem fall nicht automatisch monatlich die abzüge hast. also entweder direkt abzug oder im lohnsteuerausgleich. aber generell frag bei der AK nach.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es geht nicht um die Lohnsteuer sondern um die Sozialversicherung, da bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 357,74 monatlich) eine SV-Pflichtversicherung vorliegt.

    Wenn jedoch beide Dienstverhältnisse unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, werden die Arbeitgeber jeweils dieses abrechnen und weder SV-Beiträge noch LSt. abziehen.

    Allerdings werden bei der Krankenkasse und dem Finanzamt die gesamten monatlichen Einkommen als Basis genommen (eben so als ob ein Dienstverhältnis mit dem Gesamteinkommen vorhanden wäre) und von diesem sind SV-Beiträge und Lohnsteuer (sofern die Lohnsteuerbemessungsgrundlage jährlich über 11.000 Euro liegt) zu entrichten.

    Werden jetzt bei beiden Dienstverhältnissen keine SV-Abzüge getätigt kannst mit einer Nachzahlung an die GKK (SV Arbeitnehmeranteil) iHv ca. 17-18% deines Gesamteinkommens rechnen.

    Wie es von der Abwicklung her aussieht kann ich dir leider nicht sagen, dazu kontaktierst du am Besten die zuständige Aussenstelle der Krankenkasse.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. paraskewi

    paraskewi Gast

    danke für die auführliche auskunft. hatte zwar mal lohn- und personalverrechnung in der schule ist aber schon a paar jahre her...
     
  8. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    wenn wenn man drauf "vergisst" das zu melden, erinnert dich die krankenkasse angeblich sogar daran ;)
     
  9. niki1986

    niki1986 Gast-Teilnehmer/in

    nicht nur angeblich;). Habe damals zusätzlich zu einem 20h job noch geringfügig gearbeitet, jedoch wär ich nie auf die Idee gekommen das ich zusätzlich etwas zahlen muss. 1 Jahr später kam dann der Brief von der Gebietskrankenkasse. (zum glück nur für 4 Monate , da ich dann gekündigt habe , aber es waren trotzdem zwischen 150-200€)
     
  10. Eisteich

    Eisteich Gast

    Weil die Berechnung immer erst im nächsten Jahr gemacht wird ;)
     
  11. Pippilotta

    Pippilotta Gast-Teilnehmer/in

    In der Steiermark kommt das Schreiben im Herbst des Folgejahres, zahlbar innerhalb von 20 Tagen, wenn man um Ratenzahlung ansucht, werden Zinsen fällig.
    Melden braucht man gar nichts, da man auch bei einer geringfügigen Anstellung eine Unfallversicherung hat, und daher scheints bei der GKK auf.
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    ich bekam damals ganz einfach ein nettes schreiben inkl. auflistung der arbeitstellen inkl verdienst und natürlich einem beigelegten erlagschein mit einer summe drauf. alles recht problemlos :cool:

    lg

    so
     
  13. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    es sind ca. 14 % an SV was im darauffolgenden jahr fällig wird bei der GKK. dieser betrag ist dann aber wieder i d arbeitnehmerInnenveranlagung abzusetzen :D (sofern man LSTpflichtig ist - über € 11.000)
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden