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DRINGEND: Dienstvertrag unterschreiben? Was tun bei "besserem" Jobangebot ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mamita, 1 August 2011.

  1. Mamita

    Mamita Gast-Teilnehmer/in

    Hab eine recht dringende Frage:

    Habe einige Bewerbungen abgeschickt, hievon hab ich bislang eine Zusage, dort kann ich morgen den Dienstvertrag unterschreiben (Beginn wäre 6.9.).

    Bei den Bewerbungen wären 1 od. 2 Firmen dabei, die mir etwas mehr zusagen würden.

    Was ist, wenn ich morgen den Dienstvertrag unterschreibe, sich aber in den nächsten Tagen dann doch noch etwas anderes ergeben würde ? Muß ich dann am 6.9. den Job antreten, bei dem ich den Dienstvertrag schon unterschrieben hab ?

    Bin an sich ein sicherheitsdenkender Mensch und froh, daß ich eine fixe Jobzusage habe. Möchte eben nur gerne wissen, ob noch die Option habe, mich doch für etwas anderes zu entscheiden - trotz unterschriebenem Dienstvertrag.

    Kann mir da wer weiterhelfen ?

    LG
    Petra
     
  2. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    in der probezeit kann man ja jederzeit gehen, wird wohl auch schon vor der probezeit gelten, oder?
     
  3. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Meist wird vertraglich ein Probemonat vereinbart, innerhalb dessen beide Seiten den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen können. Ohne vereinbartes Probemonat wärst du (soweit ich das sagen kann, bin kein Arbeitsrechtler oder Personaler) an die Kündigungsfristen lt Vertrag gebunden.
     
  4. Fischlein1979

    Fischlein1979 Gast-Teilnehmer/in

    Das 1.Monat hat man was ich weiß sowieso eine Probezeit wo sowohl du als auch der Dienstnehmer das Dienstverhältnis jederzeit beenden kann, manchlal gibts auch 3 Monate Probezeit.
     
  5. Mamita

    Mamita Gast-Teilnehmer/in

    Ja das mit der Probezeit ist mir schon klar. Aber was ist, wenn sich ein anderes Jobangebot einer Firma ergibt, die mich auch per 6.9. haben wollen ? Ob ich dann vor Antrittsbeginn des schon unterschriebenen Dienstvertrages von diesem noch raus kann.

    LG
    Petra
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Darf ich das richtig stellen.
    Es gibt rein rechtlich immer nur 1 Probemonat.
    Allerdings machen manche Firmen 1 Probemonat und 2 weitere ein befristetes DV.
     
  7. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    weißt wie oft das passiert, dass leute zum arbeitsbeginn überhaupt nicht erscheinen?
     
  8. Mamita

    Mamita Gast-Teilnehmer/in

    ja haben wir selber oft erlebt ;) also so gesehen dürfts rechtlich keine konsequenzen geben, ich mein ich hab das jetzt nicht unbedingt vor, weil ich das noch nie gemacht hab, aber nachdem ich so viele bewerbungen weggeschickt hab, wo einige mehr interessant sind als andere, wollt ichs nur mal wissen.

    LG
    Petra
     
  9. LisaA

    LisaA Gast-Teilnehmer/in

    Es hat keine Konsequenzen, wenn du nicht hingehst. Ich würde an deiner Stelle, sobald du dich für eine
    andere Stelle entscheidest, dort Bescheid geben.

    LG Lisa
     
  10. pocahontas08

    pocahontas08 Gast-Teilnehmer/in

    so stimmt das nicht.

    durch die unterschrift am dienstvertrag bist du verpflichtet, am 6.9 zu erscheinen. du kannst natürlich gleich am ersten tag des probemonat sagen, du wirst nicht bleiben. genau wie der arbeitgeber sagen kann, er will dich doch nicht.

    wenn man nicht erscheint am ersten arbeitstag, wird man schadenersatzpflichtig. man muss dem ag die auslagen ersetzen, die ihm durch den schaden entstanden sind, nachdem du nicht kommst. neue inseratschaltung, zeitaufwand durch weitere gespräche etc. das kann sogar bis zum arbeits und sozialgericht gehen

    die meisten ag lassen aber mit sich reden, einfach anrufen und situation erklären, dass du dich für was anderes entschieden hast. nicht hingehen ist das mieseste.
     

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