1. Reden wir miteinander ...

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doppelte Staatsbürgerschaft

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Puschel, 1 September 2007.

  1. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    Nach langem überlegen möchte ich euch doch um eure Meinung bitten. Vielleicht ist ja auch der eine oder andere unter euch der mich aufklären kann.

    Folgendes: ich habe vor 4 Jahren einen nichtehelichen Sohn eines Griechen bekommen.
    Das alleinige Sorgerecht mit all seinen Unterpunkten liegt bei mir, der Vater hat lediglich das Umgangsrecht von dem er wenig bis keinen Gebrauch macht. Er wollte dieses Kind nicht, kann keinen Unterhalt zahlen und ist als Vater wirklich nicht der Kracher obwohl mein Sohn ihm sehr ähnlich ist ( die Liebe zum Auto z.B.)

    Nun ist es in D so das für alles was mein Kind betrifft meine Zustimmung mitsamt Unterschrift benötigt wird und wenn es darum geht, das ich im Kindergarten eine Unterschrift leisten muss, damit mein Kind in der Zeitung abgebildet werden darf.

    Nun kommt es: der Vater meines Sohnes musste seinen Sohn in Griechenland anmelden. Er fragte mich vorher um Erlaubnis. Ich hatte aber nur 2 Tage Zeit um nachzudenken.
    Nach einem Telefonat mit der griech. Botschaft erfuhr ich, das er dazu verpflichtet ist, weil Griechenland wissen muss,dass er einen Sohn hat. Angeblich hat mein Kind mit dem ersten Schrei auch schon die doppelte Staatsbürgerschaft.

    Die Anmeldung erfolgte also ohne meine Unterschrift ( eine Geburtsurkunde bekommt der nichteheliche Vater auch ohne Einwillung der Mutter)
    Die Botschaft wollte dann noch 3 bilder von meinem Sohn. richtig erklären warum konnte mir der Herr dort nicht.

    Das einzige was ich nun rausbekommen habe ist; das mein Sohn wenn er mit 18 nicht hier zur Bundeswehr geht, nach Griechenland zum Militär muss. ausserdem kann er Erbansprüche in Griechenland geltend machen.

    Ich bin einfach nicht glücklich mit diesen Geschehnissen und kann auch nicht verstehen, warum hier für jeden Pups meine Unterschrift und Einwilligung benötigt wird und für ein so einschneidendes Geschehen meine Meinung uninteressant ist. :boes:

    Kann mich jemand verstehen??
     
  2. Q

    Q Gast

    Ja, ich kann dich verstehen, und nein, ich bin kein Experte für diese Angelegenheiten. Aber: dass Kinder von gemischt staatsbürgerschaftlichen Eltern bis zum 18. Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft haben (können oder müssen oder automatisch haben, weiß ich allerdings nicht), das stimmt.

    Ich wüsste auch nicht, was dadurch für ein Schaden entsteht. Wenn er in Deutschland nicht dienen will, soll er halt in eines der anderen dann wahrscheinlich 40 EU-Länder gehen außer Griechenland, die ziehen ihn alle nicht ein. Und wenn er sich für Deutschland entscheidet, verliert er die griechische Staatsbürgerschaft rechtzeitig und kann dort auch nicht mehr wehrpflichtig sein.

    (alles natürlich, sofern die EU nicht eine EU-Wehrpflicht erfindet bis dahin, so wie die Amis, bei denen sie allerdings derzeit ausgesetzt ist).

    Die meisten sehen die doppelte Staatsbürgerschaft eher als Vorteil.
     
  3. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    wenn ich den Herrn von der Botschaft richtig verstanden haben, behält er die doppelte Staatsbürgerschaft sein Leben lang. Das meinte auch der Herr von der Ausländerbehörde ( der sagte allerdings auch, das wenn Jonah bei der Bundeswehr dient, hat Griechenland kein Interesse mehr)

    Im I-net las ich nun, das man sich bis 23 entscheiden müsse, da man sonst Staatenlos ist. Ich bin nur noch verwirrt.

    Besorgt bin ich, weil der Vater seiner Exfrau damals drohte, die Kinder nach Griechenland zu verschleppen. Das ist zwar schon ewig her und da gab es mein Kind auch noch nicht, aber der Scheidungsrichter der beiden hat wegen der berechtigten Sorge der Kindesentführung das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zugesprochen.
    Mich sorgt es halt. Die Botschaft sagte mir auch, das der Vater in Griechenland keinen Pass ohne meine Einwilligung bekommt, aber das beruhigt mich auch nicht....Da beruhigt mich das Haager Abkommen auch nicht.

    Vorteile kann ich nicht wirklich erkennen...

    Ich bin schon am Überlegen ob ich mir einen griechischen Anwalt suche um meinen Sohn aus der Vereinbahrung rauszubekommen.
     
  4. Q

    Q Gast

    Das Problem bei den Doppelstaatsbürgerschaften ist, dass da jeder beteiligte Staat ein anderes Rechtssystem und daher andere Bestimmungen hat. Manche Staaten lassen Doppelstaatsbürgerschaften zu, andere erkennen Erwachsenen die Staatsbürgerschaft ab, wenn sie eine andere haben oder annehmen, verkompliziert wird das noch dadurch, dass die Staaten darüber nicht systematisch Daten austauschen, also man sich noch zusätzlich überlegen kann, was man wem erzählt und was nicht.

    Dass man staatenlos wird - dazu muss man sich IMHO schon ziemlich blöd anstellen, die Gefahr sehe ich nicht.

    Ich würde mir - wenn - einen deutschen Anwalt suchen, der auf Staatsbürgerschaftsrecht spezialisiert ist, und mich erst mal umfassend beraten lassen. Rückgängig zu machen wird da kaum etwas sein, weil ja die meisten Staaten den automatischen und unveräußerlichen Anspruch stellen, dass Nachkommen ihrer Staatsbüger auch ihre Staatsbürger sind, es bedarf dazu IMHO auch keines Antrages. Hier geht es nur um die Dokumentation eines ohnehin bestehenden Rechtszustandes, und daran kann ich nichts Nachteiliges erkennen.

    Auf die blumenreichen Aussagen der griechischen Vertretungsbehörde würde ich nicht viel geben, es gibt nur ganz wenige Staaten, die einen wirklich funktionierenden Konsulardienst unterhalten.
     
  5. Dreamcatcher

    Dreamcatcher Gast-Teilnehmer/in

    Bist du dir sicher, dass er nur in einem Staat den Präsenzdienst ableisten muss?
    Meines Wissens nach muss er es dann in beiden tun.
     
  6. Tilda

    Tilda Gast-Teilnehmer/in

    Ja. Das ist so.
    Auch mein Sohn hat zwei Staatsbürgerschaften. Die deutsche und die österreichische.
    Uns wurde gesagt, wenn er in Deutschland Wehrdienst leistet, dann verliert er die östereichische Staatsbürgerschaft und umgekehrt. Und sollte er untauglich sein, so muß er sich mit Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (von österreichischer Seite aus).
     
  7. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Das problem mit der Staatsbürgerschaft (haben wir auch):

    Erkundige dich beim Aussenministerium (Aussenamt) wie die Regelungen aussehen. Hier in Österreich ist es geduldet, es wird nicht sonderlich befürwortet - es spricht auch nix dagegen... es läuft so in einem "Dunkelgrauen Deckmantel".

    Präsenzdienst: Ebenfalls mit dem Ministerium abklären: In Griechenland soviel ich weiss ist es hart (1 Jahr), in Österreich kommt zusätzlich dazu: wenn ein Doppelstaatsbürger für ein Fremdes Land seinen Präsenzdienst ableistet (sprich ins Heer geht) - wird ihm mit sofortiger Wirkung die Ö. Staatsbürgerschaft aberkannt (kommt aber davon - weil wir neutral sind - was ja in Deutschland nicht so ist). In Österreich gibt es dann noch einige Ausnahmen, genehmigungen können erteilt wreden für den doppelten Präsenzdienst, wird aber von Fall zu Fall entschieden, hatte einen Bekannten der in den USA seinen Präsenzdienst ableistete in der ö. Uniform, war damals aber etwas sehr spezifisches bekam in den USA eine Ausbildung für ein Fachgebiet dass es in Österreich nicht gibt - (Doppelten Präsenzdienst macht sowieso keiner freiwillig).
    In Österreich war es bis vor kurzem so - dass man sich mit 21 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden musste, wurde aber dann auch nicht geprüft ob eine zurückgegeben wurde.

    Mit der Staatenlosigkeit: (bei Männern wegen des Präsenzdienstes sicherlich relevant, bei Frauen ists wurscht).

    Zwergenfee
     
  8. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    der Herr von der Ausländerbehörde hat gesagt, das er sich entscheiden kann wo er den Wehrdienst ableisten möchte und im Internet steht es auch so da. Das Land wo er dann keinen Wehrdienst ableisten möchte, will wohl nur eine Bescheinigung das er z.B. hier gedient hat.

    M.W. muss er nicht in beiden Ländern dienen.

    Ich finde einfach alles doof.
     
  9. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    Der typ von der Ausländerbehörde sagte, würde er hier zur Bundeswehr gehen, hat Griechenland kein Interesse mehr ( Spion )
    Wehrdienst in Griechenland 3 Monate

    Es geht mir im Moment auch garnicht so um die Wehrpflicht. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Ich habe ganz andere Horrorvorstellungen. Griechenland hat nun Bilder von ihm. Was wollen die damit?
    Hab schon im Kindergarten gesagt, das keiner, aber auch wirklich keiner ausser die von mir angegebene Person meinen Sohn abholen darf.
    Bin ein bissi hysterisch was solche Geschichten betrifft. Hab wohl zu viel Betty Mahmoody gelesen...sorry.

    Seit ihrer Geschichte wurde übrigens das Haager Abkommen was KIndesentführungen betrifft gegründet
     
  10. Tilda

    Tilda Gast-Teilnehmer/in

    Interessant... ist Griechenlang nicht bei der EU?
     
  11. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Nein, sie war nicht in Griechenland, sondern im Iran, das ist schon ein wenig anders. ;)


    In Österreich ist es so (zumindest war es vor 5 Jahren, als eine meiner Freundinnen ihr Kind bekommen hat), dass ein uneheliches Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommt und eheliche Kinder eines staatsbürgerschaftlich gemischten Ehepaares beide Staatsbürgerschaften bis die Kinder volljährig sind, dann müssen sich für eine entscheiden. Außer das nichtösterreichische Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt und auf die seine verzichtet (Erwachsene dürfen in Ö. keine doppelte Staatsbürgerschaft haben, außer sie sind irgendwelche Promis oder V.I.P.s), müssen die Kinder auch die nichtösterreichische ablegen.
     
  12. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Denke auch dass da viel Unfug im Umlauf ist: meine Kinder hatten jahrelang eine Doppelstaatsbürgerschaft (vom herkunftsland und die Österr). Die Österreicher wollten unbedingt die "einstaatigkeit" durchsetzen, hätten ihnen sogar die Staatsbürgerschaft wieder abgenommen.

    Wahrheit ist, wenn das zweitland einer Doppelstaatsbürgerschaft zustimmt - kann sich österreich damit brausen, egal wie alt die Kinder sind, ob nun 15 oder 30. Aberkennen dürfen sie es wegen einer Doppelstaatsbürgerschaft nicht, da muss schon viel mehr passieren.

    Zwergenfee
     
  13. Ariadne

    Ariadne Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Puschel, ich habe Dir eine PN geschrieben. Die griechische Staatsbürgerschaft, wenn man sie hat, kann mal nicht aberkennen!!! Wichtig ist, falls Dein Sohn sie bekommt und die beiden behalten möchte, daß er den deutschen Behörden es nicht bekannt gibt, sonst verliert er im schlimmsten Fall die deutsche! Mit 18. kann man sich erntscheiden, welche Staatsbürgerschaft man behalten soll. Das soll schriftlich und besser mit Anwalt erfolgen. MAN HAT OHNE MILITÄRBESUCH TROTZDEM ERBANSPRUCH, WENN DAS KIND ANERKANNT WIRD! Las Dich nicht verunsichern, ungedingt Anwalt konsultieren.
     
  14. Ariadne

    Ariadne Gast-Teilnehmer/in

    Man muss nicht in Griechenland im 18 ins Militär gehen, wenn man studiert. Ich kenne viele Fälle die mit 27 gegangen sind, weil sie studiert haben oder in Ausbildung waren, es gibt für diese Fälle das entsprechende Gesetz. Was ich weiß, wenn ein Mann mit griechischer Staatsbürgerschaft im Ausland lebt, wird maximal sechs Monate Militärdienst geleistet. Man kann trotzdem einen großen Teil abkaufen, es wird sogar der Militärdienst von einem anderen EU Land anerkannt. Es gibt sogar die Möglichkeit, daß man das Militär stückelweise wärend der Sommermonate über die Jahre besucht. Trotzdem gibt es Möglichkeiten den ganzen Zirkus zu vermeiden. Da kann Dich nur ein guter Anwalt beraten, nicht nur wegen Militärdienst, sondern wegen Deiner Rechte und die Rechte Deines Kindes.
    Über Kinderkidnapping mach Dir keine Sorge, Du hast das alleinige Sorgerecht, Griechenland ist in der EU, las trotzdem das Kind nie alleine bei seinen griechischen Verwandten, Du hast das Recht, bis das Kind erwachsen ist, immer dabei zu sein!!!
     
  15. Ariadne

    Ariadne Gast-Teilnehmer/in

    Noch was: Für die Anmeldung eines Kindes, das ein griechisches Elternteil hat, erfolgt in zwei Schritten.
    Für die Anmeldung des Kindes braucht man nicht nur die Geburtsurkunde des Kindes, sondern auch der Eltern, man braucht sogar die Meldezettel, den Personalausweis oder Reisepass der Eltern und des Kindes und v.m. Das ist in Österreich Tatsache. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es in Deutschland anders läuft. Der zweite Teil der Anmeldung erfolgt in Athen im zuständigen Magistrat.
    ABER: Für die Ausstellung eines griechischen Reisepasses müssen beide Elternteile ihre Bewilligung geben. Der Mann darf keinen Reisepass alleine ausstellen lassen. Der Reisepass hat eine gültigkeit von zwei Jahren.
    Falls Dein Kind einen deutschen Resepass besitzt, verstecke ihn in einem sicheren Ort. So hat der Vater nicht die Möglichkeit mit dem Kind ins Ausland zu fahren.
     
  16. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in


    Griechenland ist in der Eu und im Haager Abkommen. Das heißt das Kind wird von Griecheland sofort zu dem Elternteil zurückgeführt, der das Sorgerecht hat.
    Nützt mir aber auch nichts, wenn das Kind in den griech.Bergen versteckt wird...

    Der Kindergarten ist informiert, Jonah nicht an andere rauszugeben und ansonsten lasse ich ihn nicht mit seinem Vater alleine ( hat aber auch andere Gründe)

    ich habe schon schlaflose Nächte...also wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, kann er sich mit 18 entscheiden welche Staatsbürgerschaft er möchte?

    Papierkram wie Du ihn beschrieben hast findet in D wohl nicht statt. Die Unterlagen ( 3 Bilder, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung) wurden nach Athen geschickt.

    Hab Dir auch ne PN geschickt

    lg
     
  17. Ariadne

    Ariadne Gast-Teilnehmer/in

    Unbedingt mit dem zuständigen Jugendamt sprechen! Hat der Vater gesagt, daß er das Kind mitnehmen möchte? Leider ist es im Land so, daß die Buben (erstgeborenen) einen besonderen Stellenwert haben. Mir wird kalt, wenn ich sowas lese....
     
  18. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    Nein, er hat nichts in die Richtung gesagt.
    Erstgeborener ist mein Kind nicht. Er hat noch zwei andere. Den höheren Stellenwert hat zwischen den beiden kindern allerdings die Tochter.

    Mir wird auch kalt, wenn ich Geschichten über Kindesentführung lese.

    Weißt Du, in D werden die Behörden auch erst tätig, wenn was passiert ist.
    Egal ob eine besorgte Mutter wie ich anrufe oder die Frau die Angst vor ihrem gewalttätigen Mann hat. Ist so.

    Nein, eine Bedrohung geht vom Vater im Moment nicht aus. Aber ich weiß auch wie unberechenbar er sein kann.

    Sein Interesse an dem Kind ist ja auch nicht das größte. Hab ihn heute mal wieder drauf aufmerksam gemacht, das er drei kinder hat und nicht nur zwei.

    Wenn es nach mir ginge, könnten wir auf den Kontakt verzichten. Auf der anderen Seite ist er der Vater, und ich sehe an meiner Tochter wie enttäuscht sie von ihrem Vater ist, das nie eine wirkliche Beziehung bestanden hat.
    Mein Sohn ist seinem Vater nun auch noch verdammt ähnlich. Sein erstes Wort war Auto. Sein Vater ist KFZ Mechaniker.
    Sein Vater fummelt gerne an Geräten rum, sein Sohn genauso....
    Es ist einfach auch nicht unwichtig für meinen Sohn, männliches Input zu bekommen.
    Kommt leider wenig rüber.
    Käme mehr, würde er Jonah trotzdem nicht alleine oder über Nacht bekommen.
    Seine Erziehungsansichten sind doch manchmal recht komisch. Manchmal aber sogar auch sehr beeindruckend.

    Ich glaube die Südländer sind wesentlich Kinderfreundlicher als die Deutschen.
     
  19. sockerl

    sockerl Gast-Teilnehmer/in

    seit wann dauert der wehrdienst in griechenland nur 3 monate???
     
  20. sockerl

    sockerl Gast-Teilnehmer/in

    was bedeutet für dich "kinderfreundlich"?
     

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