1. Reden wir miteinander ...

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Dienstvertrag bzw. -zettel

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Morgengrauen, 31 Mai 2011.

  1. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ein DN seit Jahren in einem Betrieb arbeitet, aber bis dato nix schriftliches erhalten hat (auch keine Dienstzettel), kann er das nachfordern?

    Und wie siehts aus mit Reisekostenentschädigungen u. laufenden Provisionnen? Diese haben sich, sowie der zu anwendende Kollektivvertrag, seitdem geändert.
     
  2. Gerlinde2704

    Gerlinde2704 Gast-Teilnehmer/in

    Diese Situation hatte ich vor einigen Jahren bei einem früheren Arbeitgeber.
    Ich hatte nie etwas schriftliches in der Hand.
    Abrechnungen hinsichtlich Prämien, Reisen usw. waren aber immer korrekt.
    Auch die offiziellen Dinge waren geregelt - immerhin bekam ich bei Bedarf auch immer einen Krankenschein (war noch vor Zeiten der e-card).

    Irgendwann (nach vier Jahren oder so) hab ich dann die Personalerin mal angesprochen und ihr gesagt, dass ich es schon eigenartig finde, dass ich nichts schriftliches über dieses Dienstverhältnis vorliegen habe. Sie hat mir daraufhin einen Dienstzettel ausgestellt (auf den man ja ein Recht hat) - Dienstvertrag haben wir nachträglich keinen gemacht, da damals keine Notwendigkeit bestand, weitere Dinge zu regeln. Es galten ohnehin die allgemein gültigen Richtlinien hinsichtlich Urlaub, Kündigung usw.

    Also frag doch einfach mal ganz harmlos danach. :)
     
  3. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    wenns so einfach wär....
    Und was ist mit einem dn der seit dreissig jahren im unternehmen ist, ich weiss nicht wies damals rechtlich wg dienstzettel ausgeschaut hat, kann der den auch nachfordern?
     
  4. Gerlinde2704

    Gerlinde2704 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, kann er - er hat nämlich ein Recht auf einen Dienstzettel.
    Lies mal hier nach:
    Dienstvertrag und Dienstzettel

    Bist du selbst betroffen - oder bist du in der Lage der Personal-Verantwortlichen, die vom Dienstnehmer angesprochen wurde?
     
  5. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    letzteres. das zum. ein dienstzettel pflicht ist, weiss ich, aber ob das bei so einem alten bestehenden dv so ist, wusst ich eben nicht.

    es hat in letzter zeit einige veränderungen gegeben, leider nicht zum guten für die dn, da seh ich mich jetzt leider einer aufgebrachten meute gegenüber. die chefitäten wälzen alles ab u. ich muss reden und antwort stehen :mad:
     
  6. Gerlinde2704

    Gerlinde2704 Gast-Teilnehmer/in

    hm.... besch...eidene Situation.
    Veränderungen in Firmen sind in letzter Zeit leider oft nicht zum Besseren. :/

    Wenn die Veränderungen für alle gelten und bereits wirksam sind und der DN fragt dich um einen aktuellen Dienstzettel, dann kannst/musst du ihn eh nach aktuellen Gegebenheiten ausstellen. Dass er dieses Dokument mit veralteten Daten will, kann ich mir so nicht vorstellen.

    Wart mal ab, ob er überhaupt danach fragt.
    Wenns hart auf hart kommt, könntest du evtl. auch noch über den Firmen-Anwalt bzw. Steuerberater Infos auftreiben (sofern euer Unternehmen sowas hat...)
     
  7. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    danke, für die infos.
     
  8. amanin

    amanin Gast

    Ja das ist ja echt ne blöde Situation, spontan wäre mir die Wirtschaftskammer eingefallen zu den schon genannten.
     
  9. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    so und jetzt noch ne dumme frage: wie schauts aus wenn ich in dem unternehmen nicht mehr angestellt bin? Teile des betriebs wurden verkauft, dn übernommen, restliche firma bleibt bestehen. Kann ich da einen dienstzettel nachfordern?
     
  10. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    kommt darauf an, wielange man nicht mehr angestellt ist/war.
    wenn das arbeitsverhältnis vor 1994 geendet hat , hat man keinen anspruch darauf. sonst hat man theoretisch einen anspruch darauf - weil es der dienstgeber bei dienstantritt aushändigen hätte sollen, aber seine pflicht vernachlässigt hat, und nun dem dienstnehmer noch ein dienstzeugnis schuldet, praktisch ist der aber oft schwer durchzusetzen....


    worauf man (bis 30 jahre nach ausscheiden aus dem betrieb!) auf jeden fall auch einen rechtlichen anspruch hat, ist ein dienstzeugnis.

    in einem ausführlichen - sogenannten qualifizierten - dienstzeugnis wird man die jobart und die tätigkeiten ebenfalls anführen. normalerweise sollte das dienstzeugnis alleine nach dienstende ausreichen, dienstzettel nach beendigung der tätigkeit braucht man ja nicht mehr unbedingt, wenn man ein qualifiziertes dienstzeugnis als "beleg" hat. ;)
     
  11. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    danke kira. Es geht gar nicht darum, etwas zu haben für neue jobsuche..

    Derzeitiger betrieb und alter sind zwar auf papier zwei völlig versch. Firmen. Intern aber dennoch verbandelt.
    Jetzt hats bei der derzeitigen firma änderungen gegeben...
    Die meisten dn haben eben nie einen dienstvertrag bzw.-zettel erhalten.
    Hab aber jetzt schon gehört, dass einige sagen sie wollen den dienstzettel nachfordern.

    Kommende woche ist internes grspräch der betroffenen dn und ich muss eben dort sein um deren fragen zu beantworten.

    Ist alles etwas kompliziert.
     

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