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Dienstverhältnis in/nach der Karenz beenden

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sternenzauber, 21 Januar 2012.

  1. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin derzeit noch in Karenz. Diese endet im August 2012. Ich habe mich mit Jänner selbstständig gemacht und weiß, dass ich in den Job nicht zurückkehren werde. Könnt ihr mir sagen, wann ich am besten den Dienstgeber informiere? An sich ist es eh ein offenes Geheimnis, dass ich nicht zurück komme und meine Karenzvertretung wird (so nehme ich an) fix bleiben.

    Ich bin in der Abfertigung neu. Wie schauts da aus? Einvernehmliche Kündigung? Kündigung meinerseits? Mutterschaftsaustritt? (Gibts den in der Abfertigung neu noch?) Wie steige ich am besten aus? Und kann ich "zu früh" kündigen bezogen auf irgendwelche Ansprüche? Ich bilde mir auch ein, dass vor der Karenz noch ein paar Tage Urlaub stehen geblieben sind. Was passiert mit denen? Verjähren die irgendwann? (Bin seit Nov 2006 in Karenz.)

    Fragen über Fragen.

    Danke und lg
     
  2. cuna

    cuna Gast-Teilnehmer/in

    Mutterschaftsaustritt gibts auch bei der Abfertigung neu noch, damit hast Du dann ohne Wartezeit Anspruch auf die Auszahlung. Achtung: Der Mutterschaftsaustritt muss bis spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz erklärt werden und gilt ab Erklärung sofort.

    Nachteile, wenn man zu früh erklärt: Man kann sich nicht mehr umentscheiden, keine ev. Fortbildungen des Arbeitgebers während der Karenz mehr wahrnehmen, den Zeitraum im CV gilt dann auch als "ohne Dienstverhältnis".

    Vorteile, wenn man früher erklärt: ev. Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    :wave:
     
  3. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort. Also im Gegenzug zur Kündigung würde der Mutterschaftsaustritt das Dienstverhältnis schon mind. 3 Monate vor dem Karenzende mit sofortiger Wirkung beenden. Hmmm...

    Wenn einvernehmlich aufgelöst wird, hat man dann auch sofort Anspruch auf ALG? Da würde das Dienstverhältnis dann ja noch bis Karenzende bestehen und in der Zeit fällt ja auch noch Abfertigungsanspruch an, oder? Insofern wär der Mutterschaftsaustritt dann nur Plan B, wenn keine einvernehmliche Auflösung möglich ist.

    Der CV ist in meinem Fall denk ich egal, weil ich ja selbstständig bin, insofern entsteht keine Lücke, egal wann ich nun konkret beende.
     

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