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Dienstreise-Abrechnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Princess, 12 September 2011.

  1. Princess

    Princess Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben :wave:

    Gibt es hier Experten, die mir Auskunft geben können?

    Ich arbeite 25 Stunden/Woche, von Mo - Fr.
    Kommendes Wochenende habe ich eine Dienstreise ins Ausland von Samstag früh bis Sonntag spät abends/nachts.

    Die Hotel- & Essensrechnungen werden übernommen, was kann ich sonst noch abrechnen? Was steht mir zu?

    Und wie schaut´s bei einer 40-Stunden-Kraft aus?

    Danke schon mal für eure Hilfe!
     
  2. Hilaria

    Hilaria Gast-Teilnehmer/in

    schau da: http://www.arbeiterkammer.at/online/dienstreise-8873.html


    Entweder gilt der Kollektivvertrag oder dein spezieller Arbeitsvertrag. Normalerweise gibt es Vereinbarungen über die zu ersetzenden Kosten wie Verpflegung, Nächtigung bzw. Reisekosten (Bahnfahrkarte, Kilometergeld...). Sind meist Pauschalsätze.

    Gibts keinen KV dazu bzw. keine Vereinbarungen, dann hast du Anspruch auf Ersatz der tatsächlich verursachten Kosten, soweit sie als notwendig anzusehen sind. Also unbedingt vor mit dem Arbeitgeber absprechen.

    Und es hat soweit ich weiss, nichts damit zu tun, ob 25 Stunden Vertrag oder 40 Stunden Vertrag.


    :wave:
     
  3. amanin

    amanin Gast

    Taggeld inkludiert (26,40) Mittagessen und Abendessen.
    Nächtigungsgeld inkludiert Nächtigung und Frühstück.
    Du siehst jedes Geld gehört zu einem Essen.
    Dann kann du dir selbst ausrechnen, da bei dir eigentlich (steuerfrei) nichts mehr wirklich bleibt.
     
  4. Princess

    Princess Gast-Teilnehmer/in

    Und Überstunden stehen mir nicht zu, wenn die Reise am Wochenende - also an meinen freien Tagen - stattfindet? :confused:
     
  5. amanin

    amanin Gast

    Ich meinte damit das du das steuerfrei kriegst.
    RK musst du sogar aufschreiben, bitte erkundige dich vorher mit welcher Methode abgerechnet wird, dann sage ich dir "wie" du aufschreiben musst damit am meisten Geld rauskommt ;)
    Oder du fragst die Lohnverrechnerin selber ;)
    Ü-Std sind Reisekosten.
     
  6. Princess

    Princess Gast-Teilnehmer/in

    Dank dir!
    Die Lohnverrechnerin meint, sie kann mir da nicht helfen, da es eigentlich keine Dienstreisen am Wochenende gibt und sie nicht weiß, wie das abgerechnet wird :confused:
     
  7. amanin

    amanin Gast

    :D Na das wird lustig!
    Jaja RK-Abrechnung ist ein sehr kompliziertes Gebiet.
    Dauert bis man das checkt und manche checkens nie :D
    Es gibt die Kalendertagsregel, die 24-Stundenregel und früher die Drittelregelung.

    Hier mal in interessanter Link, der die Schwierigkeit der LV darstellt ;)
    http://www.unternehmen-gruenden.at/diaeten-reisekosten-oesterreich-2011/


    Ach schau an [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten[/ame]
    Schon alt: http://www.reiseabrechnung.at/Beispiel-Taggeld-bere.98.0.html
     
  8. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich gibt es auch Dienstreisen am Wochenende, frage ist, wann wirst du wieviel arbeiten auf der Dienstreise. Das ist dan Arbeitszeit und nicht Reisezeit.

    Alles aufschreiben:
    Uhrzeit Start Dienstreise, Uhrzeit Grenzübertritt Ausland, Start Arbeit, Ende Arbeit, Grenzübertritt Innland, Ankunft Wohnung.

    Dir steht Taggeld und Reiseaufwandsentschädigung zu, Taggeld ist im Ausland höher wie Inland.
     
  9. Princess

    Princess Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch für die Infos!

    Ich hab leider keine Ahnung von Lohnverrechnung, drum muss ich jetzt nochmal blöd fragen.
    Ich kann also entweder Tag-/Nachtgeld verrechnen ODER die tatsächlichen Kosten für Nächtigung und Verpflegung. Passt das?

    Es ist so, dass die Fahrten die Arbeitszeit sind, weil es sich um Kontrollen auf der Strecke handelt.
    Es waren jetzt also knapp 9 Stunden, jeweils am Samstag und am Sonntag. Die Stunden sollen anscheinend als Arbeitszeit im Zeiterfassungsprogramm eingetragen werden und dann als Zeitguthaben aufscheinen. Ich habe aber den Rat bekommen, mir die Stunden vom Sonntag auszahlen zu lassen, da dies ja 100%-ige Überstunden sind und das quasi unter den Tisch fällt, wenn ich es als Zeitgutschrift bekomme, da dann 1:1 abgerechnet wird. Kann sich da der Chef querlegen?

    Ich war mit einem Dienstauto unterwegs, da brauche ich also nichts abzurechnen. Die Kosten für die Nächtigung und div. Ausgaben für Maut, Konsumation etc. werden bezahlt, bzw. hab ich dafür eh ein Aktono bekommen, von dem ich jetzt den Rest wieder einzahle.

    Abzurechnen wäre jetzt also nur noch die Arbeitszeit, oder?
     
  10. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    kann er nicht, er kann dir nur alternativ eine gerechte zeitgutschrift anbieten:
    dh die sonntagsstunden als 100%ige überstunden gutschreiben. = doppelte zeitgutschrift.
     
  11. Princess

    Princess Gast-Teilnehmer/in

    ah super, danke!
    na schau ma mal, was er sagen wird :cool:
     

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