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die tücken der "minijobs" ....

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 27 Januar 2013.

  1. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    na viell. sollte die politik einmal nachdenken, warum das so ist und was man dagegen tun könnte?

    Die Tücken der "Minijobs" - news.ORF.at
     
  2. Belico

    VIP: :Silber

    Jobs unter der Geringfügigkeitsgrenze haben für die Arbeitgeber den Vorteil, dass sie keine Steuern für ihre Mitarbeiter zahlen müssen und für die Arbeitnehmer, dass sie daneben ihre Arbeitslosen- oder Sozialleistungen erhalten - und auch keine Steuern zahlen. Es herrscht also so eine Art Zufriedenheti auf geringfügigem Niveau. Das einzig Katastrophale dabei ist, dass dadurch die Abgabe für die laufendenPensionen wegfällt und für die Arbeitnehmer ihre eigenen - in der Zukunft.
     
  3. Q

    Q Gast

    Belico von solchen Ungenauigkeiten rührt es leider her, dass diese Sache so beliebt ist.

    1. Der Arbeitgeber muss für KEINEN Beschäftigten "Steuer zahlen", im Gegenteil, er kann die Lohnkosten und die Dienstgeberabgaben (i.W. Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsummensteuer) immer von der Steuer absetzen.
    2. In Österreich sind Einkommen bis 11.000 EUR (für den Arbeitnehmer) steuerfrei, das liegt weit über der Geringfügigkeitsgrenze
    3. Warum diese Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig sind, ist vollkommen unverständlich. Und nützt tatsächlich hauptsächlich den Arbeitgebern.

    Man müsste nur diese Systemwidrigkeit abschaffen und - voila ... Aber da geht es offenbar bei den kranken Kassen auch darum, dass durch solche Beschäftigungsverhältnisse sehr billig Pensionsmonate gesammelt werden könnten (die dann via Ausgleichzulage bzw. Mindestsicherung auf das Existenzminimum aufgefettet werden müssten), da ist des den vorbesagten kranken Kassen schon lieber, die Leut sind nicht pensionsversichert. Eine echte Win-Win-Situation, darum wird da nix reformiert.
     
  4. trilogie

    trilogie Gast

    das mag sein, zum arbeitslosengeld bzw. notstand darf man allerdings nach wie vor monatlich nur den geringfügigkeitsbetrag dazuverdienen. ist man auch nur 1 euro drüber, wird das alg komplett gestrichen.
     
  5. Q

    Q Gast

    Das könnte man aber auch beibehalten, wenn die geringfügige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wäre. Das hat miteinander genau gar nix zu tun. Man müsste ggfs. die Grenze für nichtschädigendes Einkommen beim ALG um die Sozialversicherung erhöhen ...
     
  6. trilogie

    trilogie Gast

    sorry, bin heute schon etwas müde ;) habe nur den einen satz bewußt gelesen und mir keine gedanken um die thematik dahinter gemacht. ich weiß eh...denken bevor man schreibt
     
  7. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    @ Q Du hast noch vergessen: wenn ein AG mehr als einen AN geringfügig beschäftigt, fallen sehr wohl wieder AG Abgaben an.
     
  8. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Noch eine kleine Korrektur: mehrfache geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, bzw. geringfügige Beschäftigung deckend mit einem "regulären" Dienstverhältnis ist sowohl steuerlich als auch für die Sozialversicherung relevant.

    Zum Thema: bei der Entwicklung der Löhne und-noch schlimmer-der zukünftigen Pensionen im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten werden viele zunehmend auf solche Minijobs angewiesen sein, um irgendwie über die Runden zu kommen, da brauchen wir uns gar nichts vormachen.
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ja, aber weniger
     
  10. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Trifft aber für Arbeitslose nicht zu, wer AL-Geld bezieht, ist auch pensionsversichert (auf niedrigem Beitragsnisveau, aber doch). Geringfügige Jobs ist doch die einzig legale Tätigkeit, mit der man etwas zum Arbeitslosengeld, der Notstandshilfe oder der Pension etwas dazuverdienen kann, außerdem bleibt der Arbeitslose wenigstens mit einem Fuß noch im Arbeitsleben, das finde ich auch vorteilhaft.
     

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