1. Reden wir miteinander ...

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denkmalgeschütztes Objekt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tondy, 30 Juli 2013.

  1. tondy

    VIP: :Silber

    Wenn auf einem Grundstück ein denkmalgeschütztes Objekt ist, steht das dann (zwingend, verlässlich) im Grundbuch?
    Und falls es denkmalgeschützt ist, muss ich es dann laufend in Schuss halten?
     
  2. geh nach neustift, die sind profis was das betrifft.
    jährlich brennen geschützte gebäude ab oder brechen zufällig zusammen.
    welch ein zufall. jeder nomale bürger hätte extrem probleme bei solchen *unfällen*

    ich kenne nur einen fall persönlich.
    da musste die familie die vorderseite erhalten, weils denkmalgeschützt war und hinten durften sie normal bauen.
     

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