1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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das liebe Geld...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Monchichi, 16 April 2012.

  1. Monchichi

    Monchichi Gast-Teilnehmer/in

    ... kennt sich wer aus?
    Ich bin derzeit arbeitssuchend gemeldet, mein Anspruch läuft aber nächsten Monat aus...

    Wieviel Wochengeld kann ich dann im Herbst erwarten? Wovon wird das berechnet?

    Und habe ich in der SS irgendeinen besonderen Anspruch auf zusätzliche Leistungen?

    danke für eure Hilfe!
     
  2. BiMaWi

    BiMaWi Gast-Teilnehmer/in

    hmmmm....ich kenn mich da leider nicht aus...aber mach dir einen termin bei der arbeiterkammer aus. die können dir bestimmt alles im detail erklären und dich über die nächsten monate bez. leistungansprüche informieren.
     
  3. Mama-10.07.2011

    Mama-10.07.2011 Gast-Teilnehmer/in

    Also nach dem Arbeitslosengeld bekommst du Notstandshilfe, vorausgesetzt du hast Anspruch darauf.
    Die Höhe der Notstandshilfe beträgt Ca. 95% deines Arbeitslosengeldes.
    Wochengeld bekommst du als täglichen tagesatz der um 80% höher ist als dein Notstandshilfe tagessatz.
    Hoffe das war jetzt verständlich :eek:

    Aber hier ist alles ganz gut erklärt.

    http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=135777&action=2&p_menuid=67064&p_tabid=4

    http://www.ams.at/sfa/14666_14691.html#frage1
     
  4. Katzal

    Katzal Gast-Teilnehmer/in

    bekommt man dann eigentlich wochengeld wenn der alg-bezug vor dem mutterschutz ausläuft?

    irgendwie erinnere ich mich dass man kein wochengeld bekommt .. sooo i google jetzt mal schnell :)
     
  5. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir ist der Anspruch auch in der Schwangerschaft ausgelaufen. Hätte mein Mann mehr verdient, hätte ich keine Notstandhilfe bekommen und hätte im MuSchu durch die Finger geschaut. So wurde das Wochengeld aus der NSH der letzten 3 Monaten berechnet (180% davon). Zusätzliche Ansprüche hast du keine.
     
  6. Golda

    Golda Gast-Teilnehmer/in

    hallo, das ist jetzt zwar OT, aber hat man nicht automatisch anspruch aufs alg, wenn man schwanger wird? oder bild ich mir das nur ein? - also wenn man es davor auch bezogen hat und in der arbeitslose schwanger wird, mein ich natürlich
     
  7. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

    nö, hat man nicht. man muss sich auch noch bewerben, wenn der betreuer einen nicht in ruhe lässt...
     
  8. Golda

    Golda Gast-Teilnehmer/in

    okay, war mir nicht bekannt. danke!
     
  9. Katzal

    Katzal Gast-Teilnehmer/in

    nein , die bezugsdauer wird deswegen net länger .. wenn das alg zb 1 monat vor muschu ausläuft und man keine notstandhilfe bekommt - bekommst auch kein wochengeld ..

    (hoffe ich schreib jetzt keinen blödsinn)
     
  10. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    normalerweise wird man aber sofort als nicht vermittelbar eingestuft, was ja eigendlich auch stimmt.
     
  11. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

    wenn man einen netten betreuer hat, verpflichtet sind sie nicht. ich durfte mich noch bewerben, bis ich in muschu geschickt wurde. komischerweise hat mich niemand genommen :D
     
  12. BirgitSe1

    BirgitSe1 Gast-Teilnehmer/in

  13. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

  14. Katzal

    Katzal Gast-Teilnehmer/in

  15. Monchichi

    Monchichi Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure Posts... echt ein wenig verwirrend.
    Mein berater meinte, ich soll mir eine Woche vom ALG-Anspruch aufheben und vor dem MuSchu nochmal nehmen, dann wird das Wochengeld darauf angerechnet. Aber Wochengeld bekommt man so und so?! Ich werd jetzt mal eure Links studieren...DANKE
     
  16. Anno1701

    Anno1701 Gast

    man kann mit krankenständen den alg anspruch rausschieben. ein KS unterbricht das alg.
     
  17. Monchichi

    Monchichi Gast-Teilnehmer/in


    Ja, diverse Kurse ja auch... ich setz mich jetzt einfach mal in den einen oder anderen Kurs um die Fristen raufzuschieben. Mein Berater ist echt top, der schaut, dass ich bestmöglich aussteige...
     
  18. amanin

    amanin Gast

    Na gut das ich das nicht geschrieben habe :D - gleicher Gedanke.
    Ab der 32 SSW hast du dann Anspruch auf Wochengeld.
    Wochengeld= Tagsatz *1,8 = Wochengeldtagsatz
    Solltest du eine Möglichkeit haben Freigestellt zu werden würde das bedeuten das du sofort den Wochengeldtagsatz bekommen würdest. Nur wenn das natürlich bei dir der Fall ist, ansonsten wirst du einige Tage/Wochen womöglich leer ausgehen.
     
  19. amanin

    amanin Gast

    Ja Kurse unterbrechen.
     
  20. Monchichi

    Monchichi Gast-Teilnehmer/in

    Wie meinst du das genau?
     

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