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Darf mein Kind vom öffentlichen Weg abkommen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Irina83, 20 August 2010.

  1. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Zwei Häuse weiter gibt es in unserem Dorf ein 12-Parteien Haus mit einer Grünfläche rundherum. Durch diese Grünfläche verläuft ein öffentlicher Weg. Ein paar Meter weiter (also schon auf dem Privatgrund) gibt es ganz interessante Büsche, und noch ein paar Meter weiter eine Rutsche.

    Jetzt ist es 2 Mal passiert, dass mein 2-Jähriges Kind mich "hingeschleppt" hat. D.h. wir sind vom Weg abgekommen, zuerst zu den Büschen, dann zur Rutsche (1x gerutscht), dann wollten wir eh dort schon raus, konnten aber nicht wegen des steilen Hangs, deswegen sind wir zurück zum Weg gekommen.

    Währenddessen sind 2 Frauen rausgekommen und haben uns mit Polizei gedroht, wenn wir nicht weg gehen. Mein Kind hat auf dem Rasen neben dem Weg eine Katze gestreichelt und wollte nicht sofort gehen. Dann haben sie gesagt, dass wir nicht mal auf den Rasen draufsteigen dürfen und dass wir am Weg bleiben müssen.

    In der Sache haben sie schon recht, aber menschlich oder nachbarschaftlich ist das nicht... Gibt es vielleicht eine Kulanzregelung für Kinder? V.a. für solche, die eh nichts machen? (Also nicht Fussball spielen oder so...) Es gibt dort weder Zaun noch Schild...

    *seufz* :(
     
  2. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    ^ Das war meine Frage. Dass sie rechtlich im Recht sind, war mir eh schon klar.
     
  3. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ich kenn besitzstörung nur in verbindung vom fremden parkplatz benutzen oder in fremden garten eindringen.


    wobei wenn da nirgends ein zaun ist kann man mE nicht eindringen.

    ich würde kinder als ausnahme sehen aber denke da kommt das bürgerliche gesetzbuch in kraft wo die eltern für die kinder haften.


    ich würd mich auf einen gericht oder help oder Ak informieren.
     
  4. red.witch

    red.witch Gast-Teilnehmer/in

    na arg :eek:

    ich komm ursprünglich ja aus einem Nachbarort von dir
    und bin echt schockiert wie einige Leut dort drauf sind :eek:

    tut ma echt leid :hug:
     
  5. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch!

    @chelseas
    Danke für den Tipp mit der AK!
    Ich werde jetzt auf jeden Fall vermeiden, dass wir in die Richtung überhaupt gehen... weil wenn die Madame die Rutsche sieht, ist es eh schon zu spät :rolleyes:

    @red.witch
    Es sind bei weitem nicht alle so, GSD! :) :wave:
     
  6. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    wenn die Büsche und die Rutsche auf einem Privatgrundstück stehen, und diese auch noch einer Privatperson gehören... aber hallo... wenn da jemand mit seinen Kindern zum Spielen hingeht, und das auch noch ohne fragen... da würd ich mich auch aufregen! Kannst ja auch nicht in einem privaten Pool einfach so baden gehen, oder?

    Dass es kein Eindringen ohne einen Zaun gibt, ist natürlich auch blödsinn, dann könnte ich auch sagen: ein Einbruch ist kein Einbruch, wenn die Tür offen war, und ein Diebstahl keine Diebstahl, wenn das Diebesgut nicht angekettet war... etc...
     
  7. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in


    also ich trenne schon ob es privatbesitz von einen eigentümer ist oder privatbesitz einer wohngemeinschaft genossenschaft.

    ich denke das es da sehr wohl auch von den gesetzen andere gibt als wenn ich es einzelbesitz ist.

    also die versicherung zahlt dir sicher nicht wennst die tür offen lässt von daher glaub ich wenn ich mich recht erinnere heisst es dann nicht diebstahl sondern nur entwendung. kann mich da auch irren. hatte dies mal selber das wer der in meiner wohnung war was mitgehn hat lassen.
     
  8. Elaine

    Elaine Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Also ich kann da beide Seiten verstehen.

    Wie wir aber noch keinen Zaun hatten, war es auch sehr lästig, das fast täglich andere Kinder in unserem Garten standen und Rutsche, Schaukel und Sandkiste als ihr Eigentum in Besitz nahmen. Gehört die Rutsche jetzt also einer Privatperson kann ich den Ärger gut verstehen.

    Bei uns in der Siedlung gibt es aber auch noch einen Spielplatz, der eben der gesamten Siedlung gehört. Dort stört es mich nicht, wenn "fremde" Kinder die Spielgeräte benutzen.

    Lg Ela
     
  9. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    In jenem Haus gibt es auch ein Mädchen, dass bei unserem Haus gelegentlich spielt und ihrem Alter entsprechend (5-6 J.) etwas Lärm macht. Mir ist es aber noch nie in den Sinn gekommen, ihrem Großvater mit Polizei zu drohen :rolleyes:

    Ich glaube auch, dass es bei Mehrparteienhäusern nicht so streng sein kann, wie bei Einfamilienhäusern. Die Grünfläche ist ja den 12 Parteien entsprechend riesig...

    So oder so, ich werde mich tunlichst bemühen, einfach nicht in jene Richtung zu gehen.
     
  10. alisah

    alisah Gast-Teilnehmer/in

    Sicher sind sie im Recht, dass es euch nicht erlaubt ist, die Rutsche zu benutzen.

    Aber wenn sich wer in einer Siedlung aufpudelt, weil sich ein 2-jähriger "erdreistet", einmal runterzurutschen bzw. die Katze streicheln zu wollen, dann ist das an Spießigkeit echt nicht zu übertreffen.

    Furchtbar solche Leute...
     
  11. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    also ich kenne da etwas aus der Stvo,

    wenn ein KFZ auf einem Privatgrundstück steht, aber kein Zaun oder ein Tor ist , dann ist es frei zugänglich, und wenn das Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist dann kann es abgeschleppt werden ;)

    also ist die Rutsche im weitesten Sinne öffentlich zugänglich, sollens einen Zaun machen, dann haben die Ruhe ;);) :wave::wave::wave:
     
  12. ASMC

    ASMC Gast

    :eek::eek::eek::( also echt! ich find das richtig traurig, dass es so kleinkarierte, spießige, engstirnige idioten gibt. tut mir wirklich leid für euch.

    dass sie damit aber leider wahrscheinlich im recht sind, ist wieder eine andere geschichte.

    lg
     
  13. Irulan

    Irulan Gast

    Da stimme ich dir und den anderen prinzipiell zu. Aber nur sofern es sich um Ausnahmen handelt. Was ist, wenn das plötzlich mehrere Kinder machen und das öfter, so in der Art: "Da darf man hin, da sagt eh keiner was" ...

    Mit Polizei drohen, finde ich reichlich übertrieben. Dass sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass ihr da nicht spielen "dürft" geht jedoch in Ordnung.
     
  14. Irulan

    Irulan Gast

    Nachtrag: es geht ja auch darum, dass wenn "fremde" Kinder etwas kaputt machen und trotzdem die Bewohner der Anlage zahlen (außer man erwischt das Kind bzw. die Eltern "inflagranti").

    Und ist es wirklich nötig alles einzuzäunen und einzubunkern, nur damit man "fremdes" Eigentum beachtet?:rolleyes:
     
  15. Überleg doch noch einmal Deine Frage!
    Eine gesetzliche Regelung ist wie sie ist. Punkt. :boes:
    Eine Kulanzlösung kann nur zwischen zwei Parteien unabhängig davon ausgehandelt werden. :hug:
    Wie soll Dir in einem öffentlichen Forum jemand beantworten können ob es eine amikale Einigung gibt? :confused:

    Ob es persönlich, moralisch, menschlich oder sonstwie in Ordnung ist steht auf einem anderen Blatt. (Wobei ich mich auch frage wie heute die Kinder (v)erzogen werden, wenn Du nicht einmal in der Lage bist einer Zweijährigen etwas zu verbieten. Wer soll ihr mit 15 die Drogen verbieten?)

    Natürlich ist kein Unterschied zwischen Eigentum das nur einem gehört und Eigentum das mehreren gehört (außer daß eben einer darüber bestimmt oder mehrere).

    Auch Frage ich mich ob alle hier die diesen Akt der Besitzstörung (das ist es nun einmal) gutheißen, auch so tolerant wären wenn eine Horde türkischer Jugendlicher dort "einmal runterrutschen" würden.

    Und nein, wenn ich dort wohnte und die Rutsche zu meinem Bereich gehörte würde ich Irina83 mit ihrer Tochter nicht verscheuchen wenn sie dort einmal runterrutschen möchte, auch wenn das jetzt so klingt.
     
  16. Joemon

    Joemon Gast-Teilnehmer/in

    ist echt schwer, ich finds lächerlich sich über nen 2 jähriges so aufzuregen, aber kenn auch die andere Seite ein bisserl.
    Wir sind letztes Jahr in Haus mit Garten umgezogen und es gab keinen Gartenzaun und unser 15 jähriger Nachbarsjunge is... naja bisserl anders.
    Ich hab mitn kleinen grad Mittagsschläfchen gehalten im Wohnzimmer, da klopfts gegen die Balkontür. Das man da ran kommt muss ma wirklich rund ums Haus, aber der dürft durch nen Loch in der Hecke rüber sein. Hab auf jedenfall zuerst mal nur verwundert geguckt. Er wollt fragen, ob er unseren Gemüsegarten bearbeiten darf...
    Sorry aber bei fremden Leuten einfach so durchn Garten maschiern und an die Wohnzimmertür klopfen...
    Die Wochen drauf sind immer wieder so Kleinigkeiten ausn Garten verschwunden oder passiert. Ne Colaflasche hat gefehlt und Äste waren vom Baum abgeschnitten. Ham dann auch mal bei der Polizei angerufen, die meinten, die kommen wegen solchen Lapalien net (is ja auch irgendwie wahr, trotzdem fühlt ma sich net wohl, wenn ma nix in seinem eigenen Garten mal stehen lassen kann)

    Also selbst wenn die mit der Polizei drohen, sollens doch, die lachens nur aus...

    ärger dich nicht zuviel drüber :hug:
     
  17. Irulan

    Irulan Gast

    Das finde ich jedoch nicht ohne. Es ist, egal ob Zaun oder nicht, nicht erlaubt ein fremdes Grundstück zu betreten. Vor allem wenn man weiß, wo das Grundstück beginnt (wenns jemand nicht weiß, naja, wirds schwierig). Aber euer Nachbar weiß ja, dass er auf fremden Gebiet ist. Das nächste Mal steht er im Haus :eek:..

    Kenne das vom Land, da standen auch schon manchmal einige Fremde einfach "da" und als ich sie scharf fragte was sie da auf unserem Grundstück tun, kam "na, ich wollt mir nur den Garten anschauen". Der war ganz schnell weg.

    Einmal betrat der Rauchfangkehrer ohne Termin unbefugt das Grundstück und pumperte wie wild gegen die Tür und starrte in jedes Fenster hinein --> Anruf und Beschwerde bei der Firma. Der Typ kam uns nicht mehr ins Haus.
     
  18. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ich seh es genau wie du.

    Wohn selber in einer "Eigentümeranlage". Wir teilen uns die Sachen durch 8 Parteien, aber trotzdem gehören sie uns. Wir haben sie bezahlt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr es zulassen würdet, wenn fremde Kinder in eurem Garten, mit euren Spielgeräten spielen würden.
    Es macht da keinen Unterschied, ob es einen Eigentümer oder mehrere Eigentümer gibt.

    Mit der Polizei drohen und schreien find ich auch total übertrieben, aber davon ausgehen, dass man einfach die Sachen benützt finde ich auch daneben.
    Da kann ja dann jeder daherkommen, Müll hinterlassen, Dinge beschädigen....

    Ich versteh die Frage irgendwie gar nicht. Es ist anderer Leute Eigentum und fertig.
     
  19. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Leute gibts.......:rolleyes::rolleyes::boes:

    Einer Freundin ging es mal ähnlich...sie hat gerade die Kinder niedergelegt, als 5 oder 6 Kinder ohne österr. Staatsbürgerschaft :D;) in ihrem Trampolin und auf ihrer Schaukel herumturnten.....
    Sie haben einen Zaun rundherum aber das Tor war offen, weil ihr Mann noch nicht daheim war.
    Die Kinder sind davongerannt, wie sie runter ist und haben ihr schön brav ein bißchen Müll hinterlassen....
    Ich find das eine Frechheit...:boes::boes:
     

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