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Darf man einen Kaufvertrag mit einem ausländischen....

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Natascha1976, 22 November 2010.

  1. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    ....Titel unterzeichen? Die Frage ist eben im Titel: ich habe mein Studium im Ausland (nicht EU) mit einem bak. (Bakkaulaureat) abgeschlossen - habe keine Nostrifizierung in Ö, dafür aber eine einfache notariell beglaubigte und übersetzte Kopie der Zeugnisse, wo eben drinnen steht, dass ich bak. bin. Darf ich mit diesem bak. einen Kaufvetrag unterzeichen? Wird so eine beglaubigte übersetzte Kopie dem Notar reichen? Danke für alle Inputs!
     
  2. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich kann deine Frage leider nicht beantworten aber warum ist das so wichtig? Der Name sollte doch vollkommen ausreichen oder? Seit wann muss man denn Titel dazuschreiben (wenn man welche hat)?

    LG
    Leon
     
  3. Senf

    Senf Gast

    Weil ein Titel ein essentieller Namensbestandteil ist.

    In dem Fall würde ich sagen - der Titel ist nicht in Ö erworben, und nicht hier nostrifiziert, also würd ich ihn weglassen.
     
  4. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Ausserdem ist das ein akademischer Grad, und kein Titel.
     
  5. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Du bist prinzipiell berechtigt einen im Ausland erworbenen akad. Grad hier zu führen, und zwar auf den Buchstaben genau so wie er im Abschlussdiplom steht oder wie es im Herkunftsland Usus ist, ihn abzukürzen.

    Du darfst ihn aber nicht in das österreichische Pendant übersetzen.

    Beispiel: du hast in Fantasieland studiert. Dort wird dir bei Studienabschluss eine Urkunde ausgestellt, auf der steht, dass du als Max Mustermann nun Bätscheloor bist. Somit darfst du dich hier in Ö auch Bätscheloor Max Mustermann nennen. Aber nicht Bachelor Max Mustermann. Wenn es im Fantasieland üblich ist, den Bätscheloor mit BÄHH abzukürzen, darfst du dich auch BÄHH Max Mustermann nennen aber nicht
    Bakk. oder B.A. oder BSc Max Mustermann.

    Was steht denn in deinen Ausweisen? Genau so würde ich auch unterschreiben!
    Es kann nämlich beim Notar Probleme geben, wenn du mit einem Titel unterschreibst, der aus deinen Dokumenten (z.B. Ausweis) nicht hervorgeht. Dann musst du einen Wisch mitbringen, aus dem hervorgeht, dass du diesen Titel zurecht führst (=Abschluss Diplom der Uni). Wenn das wiederum in einer Fremdsprache ist, musst du es von einem beeideten Dolmetscher noch übersetzen lassen usw. => nur Probleme, Zeit und Geld.
     
  6. sunflower81

    sunflower81 Gast-Teilnehmer/in

    aha
     
  7. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antworten! Im Diplom steht eben "Bakkaulareat", aber der beeidete Dolmetscher hat auf seiner beglaubigten Übersetzung in Klammern ein Kommentar dazu geschrieben: "...vergleichbar mit Magister-Titel in Österreich.." - und das sorgt eben für die Verwirrung. Mag auch keine Probleme beim Notar bekommen - nur wegen akad. Grades. Auf meine Staatsbürgerschaftsnachweis steht auch bak. Mustermann... Dann wird wohl so ein "bak." auch auf dem Kaufvertrag gelten, oder?

     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    hi,

    auch ich habe einen ausländischen titel - und mich durch die mühlen der bürokratie gewühlt, um herauszufinden, ob ich meinen titel hier (in meiner heimat) führen darf oder nicht.

    hier findest du einige informationen zu diesem thema:
    http://www.bmwf.gv.at/startseite/studierende/academic_mobility/enic_naric_austria//

    und wenn du genau wissen willst, ob du deinen titel hier führen darfst oder nicht, dann wende dich an diesen herrn hier:
    http://bmwf.gv.at/nc/startseite/min...64f5d0834936af5df4a2a1d50/?tx_bmwfcontact_pi1[backPID]=1443&tx_bmwfcontact_pi1[showUid]=148&sword_list[0]=kasparovsky

    lg monili
     
  9. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt nicht mehr!;)

    Keiner ist verpflichtet, den Titel zu führen! Das war zwar mal, ist aber schon länger nicht mehr so - alle Dokumente und Unterschriften sind ohne Titel ebenso gültig.
    Nur die meisten "titelgeilen" Österreicher schreibens immer noch dazu....:rolleyes:
     
  10. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Die wenigsten Probleme hast du sicherlich, wenn du vor den Augen des Notars so unterschreibst, wie es in deinem Ausweis steht mit dem du dich in der Kanzlei legitimierst. Unterschreibst du mit einem akad. Grad, der nicht im Ausweis steht, dann wirds mühsam, weil du dann dem Notar irgendwie den Nachweis für den akad. Grad bringen musst usw.
     
  11. Mone83

    Mone83 Gast-Teilnehmer/in

    Also auf die Idee wäre ich noch nie gekommen, dass ich bei einer Unterschrift den akad.Grad dazu schreibe. Mein GG unterschreibt auch ohne akad. Grad...
     
  12. SieundIch

    SieundIch Gast-Teilnehmer/in

    Ich finde auch ..... Titel oder nicht Titel ist bei einem Kaufvertrag sowas von egal :rolleyes:
     
  13. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Ich schreib meinen Mag. auch immer dazu, aber nicht, weil ich "titelgeil" bin, sondern weil ich ihn mir mit viel Disziplin und Arbeit erworben habe und stolz darauf bin.
     
  14. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Der Titel dient ja bloss nur mehr dazu, bei Arzt, Polizei und Beamten freundlicher behandelt zu werden, und bei Bewerbungsgesprächen. Ansonsten sind sie Powidl.
     
  15. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für alle Antworten! Es hat sich mittlerweile erledigt!
     
  16. Q

    Q Gast

    Das stimmt doch schon lang nicht mehr.
     

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