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Darf man eine Genossenschaftswohnung nehmen,...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Happy1970, 11 Oktober 2009.

  1. Happy1970

    Happy1970 Gast-Teilnehmer/in

    ...wenn man eine Eigentumswohnung besitzt oder ist das dann unmöglich?
    Eine Freundin von mir sucht eine Genossenschaftswohnung, hat allerdings eine Wohnung von ihrer Tante geerbt, wohnt aber nicht in der Wohnung, weil ein 'alter Onkel' noch Wohnrecht dort hat.
    Und angeblich hat sie dann keine Möglichkeit eine Genossenschaftswohnung zu bekommen, weil die ja gefördert sind usw
    Stimmt das oder hängt das von der Genossenschaft ab?
    Danke für die Hilfe!
    :wave:
     
  2. snoopie

    snoopie Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiss es nur wies bei der Wohnbauförderung ist ich denk mal das ist ähnlich aber da müsste man bei der Genossenschaft nachfragen.

    Also man darf Eigentum besitzen wenn man eine WBF haben will allerdings muss die mindestens 30 Jahre schon fertiggestellt sein und es darf keine Förderung mehr drauf sein. Wenn ein Wohnrecht besteht darf die Immobilie auch jünger sein man muss nur alle darauf befindlichen Förderungen zurückzahlen bevor man die Förderung einreichen kann da das Wohnrecht ja eigentlich die Nutzung schwer möglich macht und man somit Wohnbedarf hat.
     
  3. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Einzige Vorraussetzung für die Genossenschaftswohnung war:

    Hauptwohnsitz muss dorthin verlegt werden.
    Alles andere hat nicht intressiert.
     
  4. ASMC

    ASMC Gast

    das stimmt definitiv NICHT!

    aufpassen muss sie nur, wenn sie um ein eigenmittelersatzdarlehen beim land wien ansuchen möchte. denn dann darf sie keine egt-wohnung besitzen. obwohl: wenn sie dort nicht gemeldet ist, wird das land wien nicht d'raufkommen.;)

    lg
     
  5. Mausi88

    VIP: :Silber

    Wenn man eine Eigentumswohnung hat kann man keine Genossenschaftswohnung kriegen.:)
     
  6. angi755

    angi755 Gast

    naja doch kann das Land Wien draufkommen - als Eigentümer einer Wohnung ist man im Grundbuch...
     
  7. claudia26

    claudia26 Gast-Teilnehmer/in

    Also wir haben unterschreiben müssen, dass wir den Hauptwohnsitz von der Eigentumswohnung mit dem Einzug in die Genossenschaftswohnung aufgeben und der Hauptwohnsitz dann die Genossenschaftswohnung ist.
     
  8. ASMC

    ASMC Gast

    so ist es. ca. 6 monate nach einzug kommt von der genossenschaft ein schreiben, wo nach dem nachweis des hauptwohnsitzes verlangt wird.

    lg
     
  9. ASMC

    ASMC Gast

    das ist sicher richtig. allerdings, wenn ich bei der gen. angebe, dass ich in einer mietwohnung wohne, werden sie wohl kaum im grundbuch nachsehen. da hätten sie ja viel zu tun (und auch ganz schöne kosten), wenn bei jedem antragsteller ein gb-auszug gemacht werden würde.;)

    lg
     
  10. Pimpernella

    Pimpernella Gast-Teilnehmer/in

    da wir vor einigen wochen in der selben situation waren:
    es wird sehr wohl im grundbuch nachgeschaut.
    allerdings nicht von der genossenschaft, sondern von der förderungsstelle MA50.
    man muss nicht nur seinen hauptwohnsitz in die neue genossenschaftswohnung verlegen, sondern auch eigentum nachweislich verkaufen.

    es kommt aber auch immer darauf an, WO sich das eigentum befindet bzw. in welcher entfernung es zur neuen wohnung ist.
    wir haben z.b. das glück, dass unser haus im bgld ist (auch da kommt es wiederum auf den bezirk an, eisenstadt oder neusiedl ginge nicht) und somit die pendlerregelung in kraft tritt.
    d.h. wir dürfen das haus behalten, mussten allerdings alle förderungen davor zurückzahlen und eben unseren hauptwohnsitz nach wien verlegen.

    ich würde bei der MA 50 nachfragen.
    bei der genossenschaft und auch beim wohnservice hat man uns falsche infos gegeben.
     
  11. angi755

    angi755 Gast

    naja solange dauert Grundbuch nachschauen nicht, es gibt ja eine Onlineversion...
    und da ist die Frage - will man das riskieren, dass man einerseits die Förderung verliert (und dadurch die Wohnung eher uninteressant werden könnte) und im schlimmsten Falle ausziehen muß?
    Ich denke wenn sowas wie Wohnrecht besteht, dann könnte man ja vielleicht einmal die Genossenschaft kontaktieren weil man ja die Wohnung weder zum Wert verkaufen kann noch selber darin wohnen...
     
  12. misa

    misa Gast

    Also, bei uns hat die Genossenschaft nicht danach gefragt. Nur der Hauptwohnsitz wurde kontrolliert, wie schon erwähnt wurde. Außerdem hat ja der Onkel das Wohnrecht, dann kann sie ja nicht drin wohnen. Ich habe auch eine Eigentumswohnung, gemeinsam mit meiner Schwester, die ich nicht bewohnen kann, weil meine Eltern das Wohnrecht drin haben. Also von der Wohnung haben höchstens unsere Kinder mal was.
     

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