1. Reden wir miteinander ...

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darf gartenhecke max. höhe nicht überschreiten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bambina, 6 Juni 2010.

  1. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    hallo gartenprofis,

    unser nachbar, frustrierter besitzer einiger verhungerter smaragdthujen :cool: ist heute zu uns rübergekommen (abgefüllt bis oben, wie immer....) und hat uns angepöbelt, dass wir unsere riesenzypressen endlich schneiden sollen, da sonst er das tun würde.
    er hat gemient, die bäume seien mindestens 5 meter hoch (so hoch ist unser haus, und die bäume reichen nicht einmal bis in den ersten tock, also naja...) und sie würden ihm die sonne nehmen (was definitv nicht stimmt, da die sonne ganz anderes steht und die hecke des anstoßes sich zwischen seinem zaun und unserem haus befindet, sodass theoretisch es nur unser haus sein könnte, das ihm sonne nimmt).

    nun meine frage, gibt es tatsächlich eine erlaubte maximale höhe bei hecken (wir wohnen in nö)?
     
  2. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ha!

    Sachlage: [FONT=&quot]An der Grundstücksgrenze befindet sich ein Holzzaun, der sich in meinem Eigentum befindet. Direkt neben dem Holzzaun, bzw. auf dem Nachbargrundstück, befindet sich eine lebende Hecke (Hainbuche) die ca. 4m hoch ist. Außerdem ragt sie ca. 1m in mein Grundstück. Da sich der Pool auch direkt an der Grundstückgrenze befindet, habe ich das ganze Laub u. den Schatten im Pool bzw. Garten. [/FONT] Problem: [FONT=&quot]Wie hoch darf die Hainbuche sein und wer muss sie in der Höhe u. Breite schneiden? (Ort Wels/Neustadt) Beziehungsweise wer kommt für die Reinigung des Pools auf.[/FONT] Antwort Welzl - Schuster - Schenk Rechtsanwälte GmbH Wenn Äste bzw. Wurzeln in den Luftraum/das Erdreich des Nachbarn eindringen, ist dieser berechtigt, die überhängenden Äste abzuschneiden bzw. die eindringenden Wurzeln zu entfernen. Der beeinträchtigte Nachbar hat dabei möglichst schonend vorzugehen und darf diese Arbeiten nur auf sachgerechte Art und Weise durchführen. Für den Fall, dass der beeinträchtigte Nachbar nicht über die benötigten Sachkenntnisse verfügt, hat er einen sachkundigen Dritter beizuziehen.

    [FONT=&quot]Diese vorbeschriebene Möglichkeit der „Selbsthilfe“ besteht jedoch nur für den Überhang über die Grundstücksgrenze. Um gegen die Höhe der Hecke vorgehen zu können, muss der durch die Hecke bewirkte Entzug von Licht das ortsüblichen Ausmaß überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen. Erst dann kann der beeinträchtigte Nachbar einen Anspruch auf Licht geltend machen. Die Anforderungen zur Geltendmachung dieses Rechtes sind verhältnismäßig streng, so wäre es etwa eine Voraussetzung, dass es zu einer massiven Beschattung oder Versumpfung des Grundstückes kommt. Selbst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen darf der beeinträchtigte Nachbar die Höhe der Hecke nicht eigenmächtig kürzen, vielmehr ist dieser Anspruch – nach einem vorherigen außergerichtlichen Schlichtungsversuch – im Wege eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen. Die Kosten für die Reinigung des Pools können in der Regel nicht geltend gemacht werden.[/FONT]
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Meines Wissens kann es in der örtlichen Bauordnung festgelegt sein wie hoch Grundstückeinfriedungen sein dürfen, sprich Zäune egal wie beschaffen oder Hecken.

    Ich würde zuerst mal auf dem Bauamt der zuständigen Gemeinde nachfragen, vielleicht gibt es diesbezüglich Auflagen?

    Bei uns dürfen Zäune z.B. eine Höhe von 1,2m nicht übersteigen - was aber kein Problem darstellt solange beide Nachbarn kein Problem damit haben wenn die Hecke höher ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ja, wir fragen eh morgen auf der gemeinde nach.
    in erster linie ärgert uns die art und weise, wie der werte herr sein anliegen vorgetragen hat. hätte er z.b. gesagt "könntet ihr bitte die hecke nicht höher wachsen lassen/einen halben meter kürzen, weil sie wirft schatten"(was zwar ein blödsinn ist, da, wie gesagt da noch unser haus dahinter steht, dass noch am ehesten für schatten sorgt)...dann hätte man ja normal reden können.

    aber sturzbetrunken reinzuplatzen und zu sagen, entweder du schneidest sie ab, oder ich mach es....also so gehts auch nicht :boes:
     
  5. paschi25

    paschi25 Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns darf eine Hecke an der Grundstücksgrenze max. 3m sein!
    Hab mich erst letzte Woche erkundigt, da wir eine setzen wollen.
     

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