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Darf eine Firma einen Lehrling als Helfer abrechnen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 21 September 2014.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Es geht um eine Firma aus dem Baubereich.
     
  2. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    sicher nicht?
    kann das nicht auch zb. mit dem lehrjahr zusammenhängen wie er den lehrling abrechnet?
     
  3. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Lehrling ist Lehrling, ausgelernter Lehrling ist Arbeiter/Angestellter, aber Helfer ist keiner von beiden.
     
    0xym0r0n, Belico und Asterix gefällt das.
  4. Q

    Q Gast

    Ich nehme an in der Kundenverrechnung? Da wir keine amtliche Preisregelung mehr haben, wirds da keine Vorschrift geben. Und wenn sie statt Helfer Lehrling auf die Rechnung schreiben zum gleichen Stundensatz, ist dir dann leichter?
     
  5. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    es geht nicht darum ob mir "leichter" ist sondern ob ich die rechnung in der genannten höhe akzeptieren muss.
    natürlich gibt es auch in österreich vorgaben was wie verrechnet werden darf. so darf man zb. einen hilfsarbeiter nicht als facharbeiter, einen facharbeiter nicht als meister, techniker, ingenieur... usw. usf. abrechnen.
    beim lehrling bin ich mir jedoch nicht so sicher, insbesondere da es vermutlich auch auf das lehrjahr ankommt. habe jedoch leider im internet diesbezüglich nichts drüber gefunden.

    zu deinem verständnis: eine firma kann nicht einem lehrling ein mageres lehrlingsgehalt zahlen, bei mir für den lehrling ein vergleichsweise hohes hilfsarbeitergehalt kassieren und die differenz selbst einschieben. darum gehts.
     
  6. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Achso, meine Aussage bezog sich auf die Personalverrechnung.
     
  7. Q

    Q Gast

    Bei deinen anderen Beispielen geht es um Qualifikation. Da ein Lehrling sicher qualifizierter ist als ein ungelernter Helfer, zieht das Argument hier nicht. Und es gibt keine Vorschrift, dass ein verrechneter Stundensatz proportional zum Einkommen des Arbeiters sein muss. Wo würde das stehen?
     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    also ich habe bis vor einigen Jahren jahrelang immer wieder Rechungen prüfen müssen, daher weiß ich dass das so ist. Wenn Du ein bißchen googelst zu dem Thema wirst Du auch genügend Beiträge finden, dass das Betrug am Kunden ist. Schließlich zahle ich ja nur für die erbrachte Leistung, und nicht einen Phantasie-Aufschlag.
    Ich kann Dir jedoch leider nicht sagen wo das steht sonst würd ich einfach da nachschlagen und meine Frage wäre beantwortet. Mir hat man gezeigt, wie eine Rechnung zu prüfen ist, also ich habe da keine spezielle Ausbildung.

    Ein Lehrling soll im Betrieb was lernen, daher sein geringes Gehalt im Vergleich zum Hilfsarbeiter. Das hat nichts damit zu tun ob er denn nun mehr oder weniger qualifiziert ist als ein Hilfsarbeiter.

    Aber ehrlich, ich mag hier nicht um Theorien diskutieren, das hilft mir nichts. Was ich brauche ist eine qualifizierte Antwort auf meine Eingangsfrage!
     
  9. Q

    Q Gast

    Zwecklos hier weiter zu streiten. Wennst eine "Vurschrift" gefunden hast, wär nett, wenn du sie hier posten würdest. Würd mich aber wundern ...

    Und die Quatschbehauptung, dass fehlerhafte Fakturierung Betrug sei, kann ich auch schon nimmer lesen ...
     
  10. trilogie

    trilogie Gast

    zahle zum beispiel beim augenbrauen harzen immer den gleichen betrag, egal ob mir der lehrling eine brandblase auf die stirn zaubert oder der meister selbst hand anlegt. genauso bei der fußpflege...kein preisunterschied. haare färben...gleiches thema...wurde schon vom lehrling eingestrichen, gleicher preis wie immer. keine ahnung, ob man das akzeptieren soll/muss, hab das nie wirklich hinterfragt
     
  11. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    das ist eine rechnung anhand eines pauschalpreises, in manchen branchen wird kaum anhand von einzelpreisen verrechnet. grundstäzlich kein problem, so lange es vorher vereinbart ist.

    im bau gibt beides, pauschalverrechnung und einzelpreisverrechnung.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 22 September 2014, Oberer Text geschrieben: 22 September 2014)
    noch einmal, ich mag hier net zu dem Thema herumphilosophieren und debattieren, ich brauche eine qualifizierte Antwort auf meine Eingangsfrage.
     
    #12 monili, 22 September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 22 September 2014
  12. Q

    Q Gast

    Natürlich, und noch einmal: man darf jede Person über 15 als Helfer verrechnen, das ist ohnehin der geringste mögliche Satz. Die Idee, dass die (angeblichen) Kostenvorteile eines Lehrlings (noch dazu aufgrund irgend einer gesetzlichen Bestimmung) zwingend an den Kunden weitergegeben werden müssen, ist einfach absurd.
     
  13. maho

    VIP: :Silber

    Ich hab von Firmen auch solche Abrechnungen beim Hausumbau bekommen - der Lehrling wurde als Helfer ausgewiesen wobei mir im Vorfeld aber frei stand selbst einen Helfer zu stellen... die Lehrlinge waren aus dem 3. Lehrjahr und wussten schon was sie zu tun hatten - ein Helfer meinerseits wäre nicht so "eingeschossen/flott bei diversen Arbeiten" gewesen und hätte auf keinen Fall so harmonisch/eingepielt mit dem Gesellen arbeiten können ... für mich passte das da ich denke, dass so der Lehrling Erfahrung sammeln kann/ kontrolliert wird ja trotzdem was er macht und ich hab mir noch Geld gespart....
     
  14. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Du bestellst eine Leistung um einen Pauschalpreis und wie der zustande kommt, ist meistens so und so nicht nachzuvollziehen.

    In der Arbeitstechnik wird der Lehrling je nach Lehrjahr mit 25, 50, 75 und 100% der Leistung eines Facharbeiters gerechnet, der angelernte Arbeiter teilweise mit 100%. (Bandarbeit)
    Eine gesetzliche Regelung bei Handwerkern wird es wahrscheinlich nicht geben, nur Richtersprüche zum Nachlesen.
    Ansonsten erkundig Dich bei der Wirtschaftskammer und schreib mal, was die dazu gesagt haben.
     
  15. Alex3

    VIP: :Silber

    Laut KV kostet der Bauhilfsarbeiter €11,21 pro Stunde, der Lehrling im 3.Lehrjahr €10,54. Der größte Brocken bei den Stunden sind nicht die Bruttolöhne, sondern die Zentralregie und Nebenkosten die mit jeder Stunde verrechnet werden müssen.

    Und dann gibt es Helfer, die im Notfall jeden gelernten Maurer ersetzen und Lehrlinge, die zu dämlich zum Kehren sind.
    Vergiss die Frage besser. Das führt zu nichts. Du hattest Maurer und Helfer, die wurden verrechnet. Fertig.
     
    0xym0r0n und trilogie gefällt das.
  16. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    theoretisch ja
    ich würde sagen es kommt auf die arbeit an, "bzw. auf die gesamte Rechnung"...
     
  17. Fidji

    Fidji Gast

    ein Lehrling kann schon verrechnet werden, aber nur adäquat zu seinem Ausbildungsgrad (1., 2., 3. Lehrjahr). Ob´s die Firma macht, bleibt ihr überlassen
     
    de-kloane gefällt das.

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