1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Hilaria, 22 Juni 2011.

  1. Hilaria

    Hilaria Gast-Teilnehmer/in

    Wie der Titel schon sagt, in welcher Form und in welchem Ausmaß darf ein Arbeitgeber Überstunden anordnen? Muss der Arbeitnehmer das einfach hinnehmen oder kann er ablehnen? Die Stunden werden nicht als Überstunden abgerechnet bzw. als Feiertagsstunden, sondern mit einer fixen Pauschale.

    Hoffe irgendjemand hier weiß darüber Bescheid.

    LG:wave:
     
  2. Mudlay

    Mudlay Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Darf der AG Überstunden anordnen?
    - JA, wenn das vertraglich vereinbart wurde, erhöhter Arbeitsbedarf besteht und keine "berücksichtigungswürdigen" Interessen (zB Kinderbetreuung) entgegenstehen.

    5 bis max. 10h/Woche sind lt. Gesetz zulässig.

    Wenn du dich ohne Grund weigerst könnte das sogar ein Kündigungsgrund (Arbeitsverweigerung) sein.

    Wenn ihr einen Betriebsrat habt ggf. nochmal bei dem einen Rat einholen.
    :)

    Lieben Gruß
     
  3. Hilaria

    Hilaria Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe das schon, dass in dringenden Fällen Überstunden gemacht werden müssen. Wo ich allerdings nicht mitkomm ist, dass die nie als Überstunden abgerechnet werden, sondern immer mit einer Pauschale (am Gehaltzettel steht dann entweder lapidar Pauschale od. Prämie mit einer Gesamtsumme (z.B. ein ganzer Feiertag wird mit 500 Euro pauschal abgerechnet). Ich bekomme nie die 10 steuerbegünstigten Stunden bzw. es wird bei der Sonderzahlung oder so ja auch nicht mitgerechnet. Oder is es doch günstiger für mich wenns so abgerechnet wird?
    Lt. Lohnverrechnung werden jedenfalls nie Überstunden abgerechnet, egal ob normaler Arbeitstag, Sonntag od. Feiertag.

    ???
     
  4. pocahontas08

    pocahontas08 Gast-Teilnehmer/in


    steht in deinem dienstvertrag beim gehalt dabei, dass du eine überstundenpauschale hast?
     
  5. birgit0407

    birgit0407 Gast-Teilnehmer/in

    bin kein arbeitsrechtsexperte, aber wenn bei einstellung(arbeitsvertrag) keine überstundenpauschale vereinbart wurde, dann müssten mMn die tatsächlichen überstunden abrechnet werden.

    am besten bei der ak anrufen 501 65 DW 201 (Arbeitsrecht) und erkundigen

    LG :wave:

    sorry hab' gerade gesehen, dass du nicht aus wien bist, aber ich schätze, dass es da von bundesland zu bundesland keine unterschiede gibt ..!
     
  6. Hilaria

    Hilaria Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    danke für die antworten!!
    Ich hab keine überstundenpauschale im Dienstvertrag. Meist wird mitte der woche ein mail ausgegeben, dass einige punkte dringend abzuarbeiten sind und daher am samstag od./auch Sonntag (bis eben alles fertig ist) alle in die firma kommen müssen. und pro tag gibts dafür einen pauschalbetrag. Also nicht die stunden werden abgerechnet, sondern stattdessen ein fixbetrag. Das man einfach nein sagt, geht fast nicht.

    Ich hab mich inzwischen erkundigt, die vorgangsweise ist nicht ok. 1. darf das nicht regelmässig sein, sondern nur wenns sozusagen ums "überleben" geht für die firma od. bei absoluten arbeitsspitzen.
    bei uns is das ja mittlerweile fast jedes wochenende. das hat sich so langsam eingeschlichen. anfangs hat jeder das noch ok gefunden und man muss ja zusammengreifen.
    normalerweise müssten die stunden abgerechnet werden. der pauschalbetrag ist nicht als überstundenpauschale ausgewiesen. kann alles sein offiziell, damit hat man eigentlich gar keine überstunden gemacht, bzw. es werden weder die 10 steuerbegünstigten stunden noch feiertags od. sonntagszuschläge wirksam. von der sonderzahlung gar nicht zu reden.

    vorerst werd ich jetzt mal mit den kollegen reden und dann mal sehen wie wir das angehen. jedenfalls so gehts net.

    LG:wave:
     
  7. -sandra85-

    -sandra85- Gast-Teilnehmer/in

    In meiner alten Firma gab es auch eine Überstundenpauschale die vertraglich geregelt war, d.h ich musste im Monat auf diese Überstunden kommen.

    Toll hab ichs nicht gefunden, bin aber auch nicht dort geblieben.
     
  8. Ludvigh

    Ludvigh Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd mich da ein deiner Stelle nicht anscheißen.
    Überstunden ist eigentlich ein Zeichen, dass es Arbeit gibt, und es dem Betrieb gut geht (umgekehrt wärs schlimmer).
    Mehr Geld gibts auch für dich.

    Bevor du dich mit Kollegen austauschst oder mit völlig fremden Menschen im Internet, würde ich dir raten, mal bei Gelegenheit das Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu suchen.
    Da brauchst du dich auch in nichts reinsteigern, sondern kannst einfach mal darüber ein Gespräch führen, in dem du erfährst, warum und wieso...

    Sei erstmals froh dass du in einem Betrieb arbeitest, wo genug Arbeit anfällt. Andere haben es schlechter, werden gekündigt, oder finden als Arbeitslose keinen Job. Mit denen wirst du ja nicht tauschen wollen, oder?

    Der Rest ist Sache der Kommunikation mit deinem Chef, und weder mit deinen Kollegen, noch mit dem Internet. :rolleyes:
     
  9. Hilaria

    Hilaria Gast-Teilnehmer/in

    @ ludvigh: Grundsätzlich ganz richtig, gut das es arbeit gibt und gut das man einen job hat. und ganz sicher will ich keinen aufstand planen ;). und ich arbeite gern dort.
    Aber ein paar anonyme meinungen oder erfahrungen einholen wollt ich hier. bzw. ich wusste auch nicht, ob das mit der pauschale rechtens/üblich ist. Hab jetzt erfahren, dass es woanders auch so gehandhabt wird.

    Von anscheißen kann keinesfalls die rede sein. Auf dauer würdest du wahrscheinlich aber auch die begeisterung verlieren, wenn du kein woe mehr frei verplanen kannst, da du nie weißt ob du ja samstag ja doch in die firma musst. Der Rest gehört nicht mehr hierher.

    LG :wave:
     
  10. tondy

    VIP: :Silber

    Das mit dem Nicht-ausweisen von Überstunden klingt sehr danach, dass man die Stunden vor dem Arbeitszeitgesetz verstecken will.


    § 7. (1) Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes kann die Arbeitszeit unbeschadet der Bestimmungen des § 8 über die nach den §§ 3 bis 5 zulässige Dauer um fünf Überstunden in der einzelnen Woche und darüber hinaus um höchstens sechzig Überstunden innerhalb eines Kalenderjahres verlängert werden. Wöchentlich sind jedoch nicht mehr als zehn Überstunden zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten.

    Da ihr am Wochenende arbeitet: bekommt ihr neben dem Geld+Überstundenzuschlägen auch Ersatzruhe (wie im Arbeitsruhegesetz vorgeschrieben)?

    Erstens bekommst zu z.T. doppeltes Entgelt und ggf. auch noch die geleisteten Stunden als Ersatzruhe und könntest dir z.B. den folgenden Montag frei nehmen.
    D.h. dein Stundenlohn beträgt bis zum 3-fachen deines Stundenlohnes unter der Woche und das verpfuschte Wochenende ist damit nur halb so bitter.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden