1. Reden wir miteinander ...

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da wird ein richter

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 4 November 2011.

  1. hanna59

    VIP: :Silber

    mit kinderpornos erwischt und der guteste fangt grad mal 5 monate bedingt ab und eine lächerliche geldstrafe. derwischens dich, weilst beim billa ein packerl kaugummi klaust, kriegst fast schon mehr.

    der eigenen zunft pinkelt man anscheinend nicht ans bein. die vorbildwirkung find ich verheerend.
     
  2. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in

    naja der strafrahmen ist nun mal so. vielleicht kann man im justizministerium mal überdenken ob man nicht drakonsiche strafen verteilt für dieses abscheuliche verbrechen.
    mindeststrafe z.b. 20 jahre haft. egal ob man vorher tadellos gelebt hat oder ob man arbeiter oder politiker oder so ist
     
  3. Jorja

    Jorja Gast

    für mich ist die vereinbarkeit mit dem beruf als jugendrichter nicht mehr gegeben.

    auch verurteilte kinderpädagogen sollten nicht mehr in diesem beruf arbeiten dürfen, zumindest solange der strafregistereintrag besteht
     
  4. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    das so und so. und sowas darf nicht verjähren etc. jeder soll immer und ewig wissen, dass diese person eine vorliebe für kinder hat. hier gibts keine 2te chance für mich. die opfer haben diese möglichkeit auch nicht
     
  5. Weirdpunk

    VIP: :Silber

    Tjo.....ein Hoch auf unser "Rechts"system...:rolleyes:

    Nur mal so zum Vergleich: Bewegt man ein Kind zu sexuellen Handlungen, beträgt die Höchststrafe 5 Jahre. Bei schwerem Betrug 10 Jahre. Ärgstens....
     
  6. Elefant

    Elefant Gast-Teilnehmer/in

    seh ich auch so
     
  7. hanna59

    VIP: :Silber

    er ist aber richter, bleibt jetzt im amt und wird eventuell in zukunft auch solche fälle verhandeln. sicher sehr objektiv. der gute weiß sehr genau, dass es strafbar ist, is ja sein beruf, geilt sich trotzdem daran auf und will eine auch moralische instanz sein? na danke aber auch.

    der strafrahmen hätte aber schon noch was hergegeben. so is ja nicht. mit diesen neigungen hat er in diesem beruf eigentlich nix verloren.
     
  8. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ist aber anscheinend eh so, weil die MA10 verlangt von allen KinderbetreuerInnen/pädagogInnen einen Strafregisterauszug auch bei den Privaten.

    Ich weiß aber nicht, was sie machen wenn man eine einschlägige Vorstrafe hat.
    Das ist mir bis jetzt nicht untergekommen.
     
  9. Jorja

    Jorja Gast

    "normale" vorstrafen verjähren ja nach 10 jahren.
    ich bin mir nicht sicher, ob das bei verbrechen von pädophilen auch so ist.

    es heißt zwar in dubio pro re, aber die rückfallsquote gerade in dem bereich ist - lt. nachrichten - extrem hoch, so dass sich nach den 10 jahren dauer der eintragung eigentlich nur annehmen lässt, dass der verurteilte es halt auch nur geschafft haben könnte, 10 jahre lang unentdeckt seinen neigungen nachgegangen zu sein.
     

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