1. Reden wir miteinander ...

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Chaos-ANV bei Karenz /geringfügiger /10h arbeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sigalindchen, 20 Februar 2012.

  1. sigalindchen

    sigalindchen Gast-Teilnehmer/in

    so meine lieben, ich hoffe auf zaaaaaaaaahlreiche hilfe

    folgendes szenario:
    ich bin in karenz. seit jahren ;). so. diese karnez endet am 28.02.2012.
    nun habe ich in der karenz von 1.09.2011-31.10.2011 geringfügig dazu gearbeitet und von
    1.11.2011 bis dato mit 10 stunden (also relevant für die ANV ist ja bis 31.12.2011)
    gut.
    hmmm darf ich nun einen steuerausgleich machen? von 1.11. hab ich ja steuern bezahlt. (mit 10h anstellung)

    und wenn ja, darf ich nun alles vom jahr 2011 absetzen? (also honorarnoten vom april, kinderbetreuungskosten vom jänner weg...etc)
    oder nicht?
    aaaahhh ich kapiers einfach nicht.


    bitte bitte bringt etwas licht in mein dunkel!!!!!!!!!!!!!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst alles was es an nachweisbaren Absetzposten gibt in deiner ANV eintragen, allerdings werden dir diese genaugenommen 0 bringen!

    Ich gehe aufgrund deiner Angaben davon aus, dass deine LStBMG im Jahr 2011 unter 11.945 Euro liegt weshalb du deine bezahlte Lohnsteuer (ab 11.2011) zurückbekommen wirst und die Negativsteuer iHv. 10% (bzw. 15% wenn du Anspruch aufs PP hast) deiner bezahlten SV-Beiträge.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. rose.marie

    rose.marie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    MatsBM hat vollkommen Recht, allerdings noch eine Zusatzinfo: Falls du verheiratet bist (bei Lebenspartnerschaften kenn ich mich zu wenig aus), könnte dein Mann die Kinderbetreuungskosten für Jänner absetzen. Und du lässt dir diesen Betrag von ihm überweisen ;)

    Liebe Grüße, rose.marie
     

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