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BUWOG - befristete Mietverträge

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von green-ocean, 10 Oktober 2011.

  1. green-ocean

    green-ocean Gast-Teilnehmer/in

    Servus!

    Ich wohne - gemeinsam mit meinem Sohn (Student) - seit 2 1/2 Jahren in einer BUWOG-Wohnung, der Mietvertrag wurde auf drei Jahre befristet. Ich bin seit 20 Jahren im Bundesdienst und das ist meine 3. Wohnung (BUWOG). Habe jetzt (pflichtbewusst, wie ich bin) um Vertragsverlängerung angesucht - und mir wurde - recht allgemein gehalten - mitgeteilt, dass eine Verlängerung für diese Wohnung nicht möglich ist. Grund: Bedarf durch die Buwog (??). Genaueres konnte auch in einem Telefonat nicht gesagt werden (ob Kaufoption etc.). Damit hab ich ehrlich gesagt absolut nicht gerechnet!

    Musste vor drei Jahren komplett neu anfangen und hab alles neu gekauft, die Wohnung schön eingerichtet. Sie wurde damals total saniert, die Innentüren musste ich bezahlen. Mein Sohn und ich sind sehr "brave, ruhige" Mieter und für mich ist es jetzt ein totaler Schock, dass wir ausziehen müssen. Ausdrücklich gekündigt wurden wir ja nicht, aber der Vertrag läuft halt 3/2012 ab.

    Habe nun gelesen, dass bei Nichtkündigung (Mieter oder Vermieter) stillschweigend auf weitere drei Jahre verlängert wird.

    Ich weiß jetzt überhaupt nicht, was ich machen soll, wie es weiter geht. Ich verstehe es nicht - es ist doch egal, wer als Mieter diese Wohnung nutzt? Warum sollte die Buwog nach drei Jahren erneut auf Mietersuche gehen? Es wohnen noch einige ältere Menschen in diesem Haus, also ein Verkauf von heute auf morgen ist wohl eher auch nicht geplant. Ich würde die Wohnung auch kaufen, wenn mir ein Angebot unterbreitet wird .... bin momentan echt tief getroffen.

    Vielleicht kann mir hier jemand Erfahrungsberichte schildern bzw. das übliche Procedere schildern? Kenne mich im Mietrecht absolut nicht aus. Vielen Dank schon im Voraus!

    lg
     
  2. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Eine BUWOG-Wohnung wird wahrscheinlich nicht dem Mietrecht, sondern eher dem WGG unterliegen, oder?

    Ein plausibler Grund für die Befristung (bzw. die "Nicht" - Verlängerung) würde mir einfallen:

    Wäre für die Wohnung bei Anmietung ein Finanzierungsbeitrag zu bezahlen gewesen (anteilige Grund und Baukosten) und Du hast stattdessen aber nur eine Kaution bezahlt?
     

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