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bruttojahresgehalt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Buffy, 17 März 2012.

  1. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    blöde frage meinerseits: das in inseraten angegebene bruttojahresgehalt ist inkl. 13.&14., also durch 14 zu dividieren?
     
  2. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, wenn es als Brutto-Jahresgehalt angegeben ist beeinhaltet das Urlaubs- und Weihnachtgeld.
     
  3. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    So oder so, es ist ein fiktiver Betrag der abgedruckt wird, um einer Strafe zu entgehen
    . Man könnte als Firma auch eine frei erfundene Zahl hinschreiben.

    Harald
     
  4. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    da stimm ich dir grundsätzlich schon zu. es hilft (mir) aber zumindest insofern, dass ich weiß, wie eine firma eine stelle im kv einreiht.
     
  5. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Nachdem ich schon von mehreren gehört habe, dass sie sich nicht bewerben, wenn die Summe gar so niedrig ist (ich mich auch nicht), wird hoffentlich auch ein gewisser Lerneffekt bei den Unternehmen eintreten.
    Ich denke, wenn sie großzügigerweise 1000€ brutto zahlen, werde ich sie nicht auf 2000€ raufhandeln können.
    Hilft aber auch in die andere Richtung: wird ohnehin schon ein Gehalt angegeben, das recht hoch ist, bewerbe ich mich auch, wenn ich eigentlich überqualifiziert bin.

    LG,
    Glueckskatze
     
  6. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    ich geb zu, ich hab noch nicht viel geschaut (vor allem, weil nicht ich suche, sondern nur neugierig bin, wie der arbeitsmarkt momentan ausschaut), aber ich hab eigentlich ausschließlich kv-mindestgehälter gesehen. oft stand noch "bereitschaft zur überbezahlung" dabei, aber auch nicht genaueres. somit weiß man ja erst wieder nicht, wieviel man verlangen darf oder kann - außer sie schreiben gleich, es gibt nur kv-gehälter.
     
  7. Maritina

    VIP: :Silber

    Achtung nicht alle Unternehmen geben irgendwelche niedrigen fiktiven Mindestgehälter an. Wir (Non-profit) geben exakt an, was wir zahlen werden.
     
  8. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    das ist schon so formuliert, dass es nicht missverstanden werden kann. steht so in der richtung "für diese stelle zahlen wir das lt. kv mindest gehalt x und bei entsprechender erfahrung und qualifikation auch bereitschaft zur überbezahlung" (so in der art halt). gibt natürlich auch firmen, die den genauen betrag hinschreiben, da ist das dann aber auch anders formuliert.
     
  9. Seepferdchen

    Seepferdchen Gast-Teilnehmer/in

    Schreiben kann man schnell so einen Satz, ... Überbezahlung möglich.
    Habe mich bei einer Firma beworben obwohl sie weniger anboten als ich verdiente, hab mich aber trotzdem Beworben auf Grund des Satzes, Bereitschaft zur Überbezahlung.
    Beim Vorstellungsgespräch kam dann die Frage, was ich verdienen möchte.
    Ich sagte nicht weniger als was ich jetzt verdiene.
    Nachdem ich sagte was ich jetzt verdiene hat der Chef gepustet, weil zu viel.
    Ich verdiente aber nur 200€ mehr als das was sie in der Ausschreibung hatten!!
     
  10. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    naja, der blödheit von unternehmern ist man halt immer wieder mal ausgesetzt ... das ist aber auch nicht erst seit dieser regelung so.
     

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