1. Reden wir miteinander ...

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Brunnen schlagen in Wien?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Polly12, 29 März 2010.

  1. Polly12

    Polly12 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    wir würden gerne in unserem kleinen Garten in Wien 21 (Eigengrund) einen Brunnen schlagen lassen.
    Weiß jemand von euch, ob man in Wien vorher bei einer MA um Erlaubnis anfragen muss? Wenn ja, wie läuft das ab?
    Muss man die Nachbarn auch um Erlaubnis fragen?
    Freu mich über alle hilfreichen Tipps! :)
    Grüße,
    Polly
     
  2. Polly12

    Polly12 Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Puh, leider ziemlich aufwändig. :rolleyes:
    Polly.
     
  3. Q

    Q Gast

    Nur ruhig Blut ...

    Was sagt §10 WRG genau?

    § 10. (1) Der Grundeigentümer bedarf zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der Wasserrechtsbehörde wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht.

    Also ist ein 08/15 Gießbrunnen nicht bewilligungspflichtig, denn die Bewässerung der eigenen Tomaten und Ribisel steht im angemessen Verhältnis zum eigenen Grunde.

    Das Wörtchen "oder" haben sie allerdings auf der netten verlinkten Homepage weggelassen, wohl um den Eindruck zu erwecken, Elektropumpen wäre auf bewilligungsfreien Brunnen nicht zulässig. Ist aber nicht so.

    Die andere Frage ist, wo bei euch der Grundwasserspiegel ist. Mehr als 7m gehen mit Schlagbrunnen nämlich nicht.

    Zudem haben Schlagbrunnen auch Nachteile: zum Einen müssen die Pumpen oberirdisch sein, d.h. man muss die Pumpanlage im Winter entleeren und (besser noch) abbauen. Weiters neigt das Entnahmerohr mit der Zeit zur Versandung oder Verschlammung, die Leistungsfähigkeit des Brunnens nimmt ab. Im Gegensatz dazu können gebohrte Brunnen mit Tauchpumpen betrieben werden, die
    a) als Druckpumpen und nicht als Saugpumpen ausgeführt werden
    b) für größere Förderhöhen als 7m geeigenet sind
    c) ganzjährig im Brunnen verbleiben können
     

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