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Brauche Rat zu Überstundenauszahlung bei Geringfügigkeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Winni69, 1 September 2011.

  1. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    Halli hallo!

    Derzeit bin ich geringfügig beschäftigt und habe erst vor, wenn mein Kleiner nächstes Jahr in den Kindergarten geht, meine Stunden aufzustocken.

    Da ich aber derzeit ziemlich viel auch von zuhause aus arbeiten muss und mich zusätzlich tageweise auch der Chef ins Büro holt, da er dringende Angelegenheiten zu erledigen hat, habe ich nun ziemlich viele Überstunden aufgebaut.

    Ich weiß aber, dass es in den Wintermonaten wieder weniger Arbeit für mich geben wird, daher möchte ich mich nicht Halbtags anstellen lassen.

    Nun meine Frage: was wäre für mich am Besten? Die Überstunden auszahlen lassen? Geht das bei Geringfügigkeit? Oder als "Prämie" auszahlen lassen??

    Was gibt es für Möglichkeiten für mich???

    Vielen Dank schonmal! Ich möchte mich nämlich, bevor ich zum Personalchef, informieren :)

    LieGrü
    Nicole
     
  2. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Was für Dich besser ist, kann ich Dir nicht sagen, aber Du hast keine Überstunden, sondern Mehrstunden. Das ist insofern wichtig, als Mehrstunden, also Stunden, die über Deine wöchentlich zu leistenden Stunden hinaus gehen, jedoch weniger als 38,5 pro Woche sind, nur 1:1 ausbezahlt werden.

    Als ich noch teilzeit gearbeitet habe, habe ich sie lieber als Zeitausgleich genommen, da ich sonst vom Verdienst her wieder in eine höhere Stufe gekommen wäre. Bei Dir geht es ja vermutlich um die Zuverdienstgrenze zum KBG. Die ist jetzt ja unterschiedlich je nach KBG Bezugsmodell, sofern ich informiert bin. Du musst Dir halt ausrechnen, wie viel mehr Du bekommen würdest, wie viele Stunden schon angefallen sind, und ob Du eh nicht über die Grenze kommen würdest. Ich nehms aber nicht an, da die Grenze sich ja nicht auf ein Monat, sondern auf ein Jahr bezieht. Aber sicher ist sicher.
     
  3. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    danke.

    KBG bekomme ich eh keines mehr.

    Da ich die Geringfügigkeitsgrenze von den EUR 371 bekomme, befürchte ich, dass es sich dann mit der Ausbezahlung der Stunden nicht ausgeht und dass die mich dann Teilzeit anmelden müssen - oder??
     
  4. chris72

    chris72 Gast-Teilnehmer/in

    hallo wenn du Geringfügig beschäftigt bist darfst du monatlich nur 374,02 Euro verdienen. Das heißt das du umgerechnet auf deinen kollektivvertrag auch nur tatsächlich soviel Stunden arbeiten darfst.

    beispiel du würdest vollzeit 40 H/Woche 1.800 verdienen ergibt das einen Stundenlohn von €10,40. (1.800 /173) Das heist du darft im Monat ca. 36 Stunden arbeiten. Wenn du auch nur eine Euro über die Geringfügigkeit verdienst dann bist du Vollversichert d.H. du zahlst deinen Anteil an Sozialversicherung. Überstunden gibt es erst wenn du mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitest.
    liebe Grüße:wave:
     
  5. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Chris72,

    danke vielmals für deine ausführliche Information!!

    D.h. ich kann meine Überstunden eigentlich "nur" Zeitausgleich nehmen.

    Wie läuft das mit Prämie? Ist das mit Geringfügigkeit möglich??
     
  6. chris72

    chris72 Gast-Teilnehmer/in

    Das Problem ist der von mir genannte Betrag . Geringfügig heißt du bist auch nur Unfallversichert. Du kriegst den Betrag Brutto für Netto ausbezahlt. Ist also egal wie du das Kind nennst mehr als 374,02 ob Prämie oder Mehrstunden macht aus dir einen Vollversicherten Arbeitnehmer. Aber ich weiß nicht was daran so schlecht ist. Sind doch Pensionszeiten.:D
     
  7. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Dass diese Stunden nur 1:1 ausbezahlt werden sollen/müssen, muss nicht stimmen. Seit 1.1.2008 gibt es eine Regelung, dass Stunden zw. persönlicher Arbeitszeit u. der Normalarbeitszeit eines Vollbeschäftigten als Mehrarbeit mit dem Zuschlag von 25% auszubezahlen sind, also 1:1,25. Schau aber bitte in Deinem KV nach, ob es eine andere Regelung gibt. Auszubezahlen ist der Zuschlag nicht, wenn die angesparten Zeitguthaben innerhalb von 3 Monaten ab Enstehen verbraucht werden. Ist nur oft recht schwer nachzuvollziehen, wann welche Stunden 3 Monate alt wird u. dadurch der Zuschlag von 25% in Geld od. Zeit "fällig wird", daher besser gleich auszahlen lassen, ...
     

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