1. Reden wir miteinander ...

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BK als VermieterIn

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nephthys, 28 Juni 2011.

  1. Nephthys

    Nephthys Gast-Teilnehmer/in

    Hab mal eine Frage - sowohl an VermieterInnen oder die sich mit Vermietung auskennen, als auch an MieterInnen, wie das bei euch gehandhabt wird.
    Ich habe meine kleine Studentenwohnung vermietet und zahlte zum Zeitpunkt der Vermietung ca. 250,- Euro Betriebskosten (das ist viel und wir sind gerade dabei das überprüfen zu lassen!). Ich habe die Wohnung zu einer Pauschalmiete vermietet. Die Betriebskosten wurden kurz nach der Vermietung auf 261,- monatlich erhöht. Und heute kam die JAhresabrechnung, dass trotz der BK-Erhöhung noch über 150,- Euro nachzuzahlen sind. Gebe ich das an den Mieter weiter (nur die Positionen, für die er als Mieter auch aufkommen muss, das sind ja nicht alle, und in der Abrechnung ist das GsD aufgelistet)?
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Pauschalmiete? Da würde hi drauf tippen dass du die Nachzahlung gar nicht weitergeben kannst. Die künftige Erhöhung wird wohl vom. Mietvertrag abhängen. Erkundige dich ev bei der ak oder der Vermieter Vereinigung!

    LG
     
  3. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Pauschalmiete heißt normalerweise das alles beinhaltet ist, also auch die BK als Pauschalbetrag, somit kannst du nichts weiterverrechnen.
     

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