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Bitte um Rat: vorzeitiger Mutterschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ejedi, 25 November 2008.

  1. ejedi

    ejedi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    ich lese das Forum sehr oft und habe bis jetzt immer Antworten auf meine Fragen bekommen, wofuer ich Euch allen sehr dankbar bin.
    Ich lebe eine relativ kurze Zeit in Osterreich und kenne mich daher mit manchen Sachen nicht so gut aus: meine Frage bezieht sich auf den vorzeitigen Mutterschutz und zwar:
    meine Freundin hat einen befristeten Vertrag (bis Ende Dezember) und er ist durch die Schwangerschaft nicht gehemmt worden, da sie Uni Assistentin ist und die Befristung sachlich als gerechtfertigt angesehen wurde. Nun hat sie Schwangerschaftsprobleme und der Arzt will sie in den vorzeitigen Mutterschutz schicken - wie schaut es dann nach Dezember aus mit dem Wochengeld? bekommt sie es, obwohl sie nicht mehr angestellt ist? sie kann ja kein Arbeitslosengeld beantragen, da sie ja nicht arbeiten darf (wegen der Schwangerschaft).... koenntet ihr mir da weiterhelfen...ich waere Euch sehr sehr dankbar!!!
    Diese Frage ist auch fuer mich von grosser Bedeutung, da mein Mann und ich ein Kind planen und ich genau denselben Vertrag habe.....
     
  2. Arie

    Arie Gast-Teilnehmer/in

    Genau erkundigen mußt du dich bei der Krankenkasse, bei der du versichert bist. Bei mir war es so, daß ich vor Eintritt der Schwangerschaft 3 Monate krankenversichert sein mußte. Das Wochengeld wurde dann vom Gehalt der drei Monate vor dem Beginn des vorzeitigen Mutterschutz berechnet.
    Du mußt dich also bei deiner Kasse über deinen Versicherungsstatus der letzten Monate erkundigen und über die aktuellen Informationen zu den Themen Wochengeld und vorz, Mutterschutz.
     
  3. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Fürs die Berechnung des Wochengeldes bzw auch des Geldes im vorzeitgen Mutterschutz, muss du vorher mind. 3 Monate versichert gewesen sein. Wenn der Dienstvertrag also schon mind. 3 Monate läuft und sie jetzt in die vorzeitige Karenz geht (Mutterschutz), dann wird das Geld daraus errechnet und ändert sich durch den Ablauf des Dienstvertrages nicht!
     
  4. ejedi

    ejedi Gast-Teilnehmer/in

    vielen Dank für Eure Antworten! sowohl meine Kollegin, als auch ich sind schon seit 3 Jahren auf der Uni beschäftigt :)
    nochmals vielen Dank
     
  5. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    ich will euch ja nicht dreinreden ABER sie wollte nicht wissen ob sie anspruch hat auf wochengeld sondern ob sie das wochengeld auch nach dem befristeten dienstvertrag bekommt ..dh ihr dienstverhältnis endet mit dezember und nachher will sie nur wissen ob sie da auch anspruch an wochengeld hat bzw ob sie trotz keiner arbeit in frühzeitigen mutterschutz bleiben darf ;)



    @jetzt an die betroffene ...bitte ruf einfach in der WGKK bzw die AK an und frag nach ;):wave:
     

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