1. Reden wir miteinander ...

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Bitte um Hilfe....möchte Kündigen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von renia0607, 15 November 2009.

  1. renia0607

    renia0607 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Vielleicht kann mir da jemand helfen :)
    Bin derzeit in Karenz bis .03.2010 aber aus Not musste jetzt schon arbeiten gehen nur geringfügig. Leider mein alte Arbeitsplatz ist weg und ich bin jetzt in andere Filiale und da fangt jetzt alles an ;( alle Mitarbeiter sind dort länger als 6 Jahre und die "neue" ist nicht so gut" kann ruhig mehr Gas geben" und mehr gemeine Sprüche die ich nicht mal schreiben will von Chef auch ;( obwohl ich schon echt Gas gebe und die ganze Arbeit mache wie die anderen die das in Vollzeit schaffen ;( aber bin noch immer nicht "gut genug" ;( das ist deprimierend, daswegen möchte Kündigen, aber wie soll ich das am besten machen? jetzt schon? oder vor Karenz ende? Weiß schon das nach die Karenz nicht mehr als die 12 Std/Woche arbeiten kann weil alle "Plätze sind besetzt" da möchte auch nicht weil von die 357,74 nicht leben kann... meine Frage: Habe dann Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich selber Kündige? und wie wird das berechnet? mit Karenzg. und Lohn von jetzt oder vor die Karenz? vielleicht Blöde Frage aber habe echt keine Ahnung :)
    Danke für Eure Antworten :)
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wenn du selbst kündigst, bekommst du die ersten 4 wochen kein arbeitslosengeld.

    alg erechnet sich nach dem letzten verdienst, schätze bei dir wird das die geringfügige beschäftigung sein (bitte korrigieren wenn ich mich irre).

    an deiner stelle würde ich zuerst was neues suchen und erst dann kündigen!

    lg

    so
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Alg orientiert sich nach dem Gehalt des Vorjahres, bzw. vorletzten Jahres, je nachdem ob du vor 01.07. oder danach einreichst.
     
  4. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    wenn du jetzt kündigst bekommst du zwar die nächsten 4 wochen kein ALG aber du bekommst dein KBG weiter ;) nach den 4 wochen könntest du zu dem KBG ALG einreichen ;) ...Alg wird von deinem letzten Lohn (dh vor deiner Karenz) errechnet ;)

    was du aber auch machen könntest ist das du in Mutterschutzaustritt gehst
     
  5. sumsi1986

    sumsi1986 Gast-Teilnehmer/in

    ich schliess mich da jetzt einfach mal ganz frech an :) sorry.

    möchte jetzt auch den mutterschaftsaustritt erklären, weil für mich ja ganz klar ist, das ich nicht mehr in meine alte firma zurückgehe. ich war davor filialleiter stv. im handel mit guten 50-60 std. mit sklavenlohn. so jetzt zum prob: vor der karenz sprach mich mein rayonsleiter auf die zusammenarbeit nach der karenz an mit einem guten satz: " aber wissens eh frau k. in elternteilzeit zu gehen wär keine gute idee, weil die mitarbeiter nach der behaltefrist gekündigt werden. mir liegt was an unserer zusammenarbeit und ich würd ihnen raten wieder in ihre position zu gehen oder eine filiale zu übernehen. " Aber mit einem noch nichtmal 2 järhigem kind sind die oben genannten stunden nicht zu packen. vor allem die arbeitszeiten. hab zwar einen mann. der muss allerdings auch immer lange arbeiten, da er in der sicherheitsbranche ist.

    jetzt meine frage: hatte vor mutterschutz und karenz noch 18 tage urlaub stehen, die ich natürlich nicht konsumieren durfte. was muss mir der ag denn nun ausbezahlen, wenn ich den mutterschaftsaustritt erkläre? und zum ams geh ich eh erst wenn die kleine in der krippe ist (leider schon) im september 2010. da bekäme ich ja erst was, weil ich dem ams zur verfügung stehe. sorry fürs freche anschliessen an den thread, aber das ist ganz einfach was, was ich schon länger fragen wollte. lg. bine
     
  6. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    mutterschutzaustritt kannst du nur 4 monate nach der geburt gehen danach geht nur mehr eine einvernehmliche auflösung oder du nimmst den erschwerten bereich die elternteilzeit ;) der arbeitgeber muss dir darauf einsteigen tut er es nicht gehts vor gericht und da wird vom gericht entschieden (eher zugunsten der Antragstellerin)
     
  7. phoolan

    phoolan Gast-Teilnehmer/in

    bez. kündigen.
    wenn du mit der firma wo du bist eine "einvernähmliche" auflösung des dienstverhältnisses erzielen kannst, wäre das für dich besser, da du dann anspruh hast von anfang an auf arbeitslosengeld.
    alelrdings ist die frage ob die firma darauf einsteigt. wenn du das probierst musst du aber damit rechnen auch "kündigen" zu müssen falls die einer einvernähmlichen nicht zustimmen.

    wende dich an die arbeiterkammer bzw. arbeitsamt, die können dir weiterhelfen bez. deiner fragen.
     
  8. sumsi1986

    sumsi1986 Gast-Teilnehmer/in

    naja soweit ich gelesen habe geht der mutterschaftsaustritt bis zu drei monate vor karenzende. hab mich ja da ned verlesen hoff ich. naja einvernehmliche kann ich sicher vergessen und wenn ich elternteilzeit nehmen mag, willigen sie ein, aber nach 4 monaten (glaub das is die behaltefrist) flieg ich raus.


    Mutterschaftsaustritt

    Frühestens innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes können Sie Ihr Dienstverhältnis beenden.

    Abfertigung
    Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 eingegangen wurden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

    Bei einem Dienstverhältnis, das ununterbrochen 5 Jahre gedauert hat, haben Sie Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung, aber maximal das Dreifache des monatlichen Entgelts.

    Eine Erklärung (am besten schriftlich und eingeschrieben) für den Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz.

    Das Anrecht auf Abfertigung steht Ihnen auch zu, wenn Sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz bzw. nach dem Väterkarenzgesetz im Zuge der Geburt eines Kindes das Dienstverhältnis kündigen.
     
  9. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    Mutterschaftsaustritt muss man spätestens 3 Monate vor Karenzende den DG bekanntgeben
    sollte man noch Urlaub und Überstunden haben, müssen diese mit der Endabrechnung mitausbezahlt werden

    LG Astrid :wave:
     
  10. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Würde aber vorerst mal mit der Personalstelle sprechen. Möglicherweise ist in einer anderen Filiale was frei - wo es dir besser gefallen würde.
     

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