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Bitte Hilfe - Nachzahlung Finanzamt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Cyra, 1 Januar 2009.

  1. Cyra

    Cyra Gast-Teilnehmer/in

    Mein MAnn musste einen Steuerausgleich für 2007 machen, da er neben seinem Hauptberuf auch noch als Security tätig war.
    Nun ist eine Nachzahlung von 928€ gekommen.

    Können wir da Einspruch erheben?
    Außerdem hat er vergessen, Kilometer abzuschreiben, und alle anderen Kollegen, die auch als Security arbeiten, müssen nichts nachzahlen, im Gegenteil, die bekommen noch Geld zurück - warum auch immer.

    Wäre sehr dankbar für eure Tipps.

    Lg Cyra
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Selbstverständlich kann er Einspruch gegen den Bescheid erheben, meines Wissens steht das sogar auf dem Bescheid drauf dass eine Berufung innerhalb von 1 Monat ab Zustellung möglich ist.

    Als Grund für die Berufung sollte er angeben, dass er die Fahrtkosten für den Nebenjob nicht angegeben hat und es wäre natürlich sinnvoll diese gleich nachzureichen.

    Warum dein GG eine Nachzahlung erhält und seine Kollegen nicht, kann von mehreren Fakroren abhängig sein, Faktum ist allerdings dass beide Einkommen zusammengezählt werden und von dieser Berechnungsgrundlage dann die Einkommensteuer zu entrichten ist. Dadurch ergibt sich auch die Nachzahlung, da für das Nebeneinkommen keine Einkommensteuer abgeführt wurde und dies nun über die Pflichtveranlagung zu tragen kommt.

    Am Besten ihr überprüft auch gleich nochmal, ob dein GG wohl alles was an Absetzposten möglich ist auch eingetragen hat bzw. ob sich die abgesetzten Posten im Bescheid auch als steuermindernd wiederfinden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Cyra

    Cyra Gast-Teilnehmer/in

    danke für die info!

    es dürfte wirklich daran liegen, dass er vergessen hat, die kilometer für den nebenjob abzuschreiben, und das sind immerhin auch einige!

    werde sofort einspruch erheben und dann alles nochmals korrekt nachreichen.

    kann man ein privates leasingauto eigentlich auch abschreiben??
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nein das geht nicht!

    Du kannst lediglich das km-Geld geltend machen, wenn du mit dem Privat-KFZ Fahrten für den Arbeitgeber zurückgelegt hast und diese nicht oder nur zum Teil abgegolten wurden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. mama2

    mama2 Gast-Teilnehmer/in

    schreib dimple, er ist vom fach. da wird dir geholfen.



    lg
    marina
     

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