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Bildungskarenz nach Karenz?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von aussie, 4 August 2011.

  1. aussie

    VIP: :Silber

    hallo,

    ich gehe mitte oktober in karenz (variante 30 + 6, wobei nur ich in karenz gehen werde) zu diesem zeitpunkt war ich gut ein jahr in der jetztigen firma angestellt. kann ich im anschluß in bildungskarenz gehen? überleg nämlich wegen einer zusätzlichen ausbildugn, aber da steht immer was von 3 jahren in der firma, zählt da die karenz dazu?
    danke für die info!
     
  2. sumsi1986

    sumsi1986 Gast-Teilnehmer/in

    ich denke, das du nicht in bildungskarenz gehen kannst. es zählen normalerweise die drei jahre als tatsächlich im betrieb gearbeitete jahre. aber am besten du fragst mal bei der arbeiterkammer nach. die können dir da auskunft darüber geben. lg.
     
  3. -B.-

    -B.- Gast-Teilnehmer/in

    in karenz kann man nur 2 jahre gehen (und glaub ich 5 weitere monate ohne kündigungsschutz mit dem dienstgeber vereinbaren), 30+6 ist die kinderbetreuungsgeldvariante, die hat mit der karenz an sich nichts zu tun.
    :wave:
     
  4. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Nein, Du kannst aus mehreren Gründen nicht in Bildungskarenz gehen:

    1) Du bist noch nicht lange genug in Deinem Betrieb (die Karenzzeit zählt nicht dazu)

    2) Gesetzlich stehen Dir nur 2 Jahre Karenzzeit zu, unabhängig vom gewählten KBG-Modell. Du bist auch noch zu kurz in Deinem Betrieb um Anspruch auf Elternteilzeit zu haben - also hängt alles von der Kulanz Deines Dienstgebers ab.

    Der DG kann verlangen, daß Du ab dem 2. Geburtstag Vollzeit arbeitest (sofern du vor der Karenz auch Vollzeit gearbeitet hast) und Du kannst nicht mal mehr das KBG beziehen, weil Du damit sehr wahrscheinlich über der Zuverdienstgrenze (Euro 16.200,- oder 60% der Einkünfte aus dem letzten kalenderjahr vor der Geburt des Kindes) liegst.

    Bei Dir liegt also alles an der Kooperation des Dienstgebers - so gesehen würde ich die Bildungskarenz dort gar nicht ansprechen (weil Du sowieso keinen Anspruch darauf hast), sondern einfach mal um eine einvernehmliche Lösung bitten um die fraglichen 6 Monate (ab dem 2. Geburtstag Deines Kindes) zumindest weiter KBG beziehen zu können.

    3) Bei der Bildungskarenz müßtest Du einen Nachweis von mindestens 16 Semesterwochenstunden bringen (ohne Kind wären es 20), die Du während dieser Zeit ausschließlich Deiner Weiterbildungs widmest (z.B. Wifi- oder BFI-Kurs). Eine Lücke bei der Bildungskarenz ist nur ein ordentliches Studium, da reicht die Inskribtionsbestätigung von der Uni als Nachweis (soll aber auch geändert werden, was ich gehört habe).

    Mein Tipp: wenn die Firma NICHT auf eine Teilzeitlösung oder einen späteren Wiedereintritt (nach den 30 Monaten) einsteigt, und Du erst im Oktober in Karenz gehst, würde ich an Deiner Stelle ein anderes KBG-Modell wählen;).
     

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