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Bildungskarenz nach Eltern karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Dinne, 14 Januar 2012.

  1. Dinne

    Dinne Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bin jetzt noch bis 24.7 in Elternkarenz.
    Und überlge nun schon lange was ich weiter machen soll!

    Neueste Überlegung ist es eine Weiterbildung zu machen, allerdings kommt dies auf das Finazielle an, sprich ich müsste in Bildungskarenz gehen.

    Nun weiss ich aber nicht ganz wie das geht wenn ich das so direkt machen will.
    Noch zur kurzen erklärung (ich hab zwar noch nicht mit dem chef gesprochen aber bin mir sicher) das er mich nicht mehr zurück nehmen will ausser das was er muss.
    Also würde ich gerne eine Möglichkeit finden die für uns beide recht schmackhaft ist.
    Also das ich im Juli gar nicht zurück komme sondern am Sept. gleich in Bildungskarenz gehe.
    Geht das nun?
    Oder muss ich wieder arbeiten bevor ich damit anfange?

    Hätte er einen vorteil damit das ich gleich gar nicht mehr komme, und ab wann darf er mich dann kündigen?

    Fragen über Fragen
    Vielen dank
     
  2. alvic

    alvic Gast-Teilnehmer/in

    meine kollegin ist nahtlos von der karenz in die bildungskarenz gegangen. voraussetzungen: erlaubnis vom chef und ausbildungsplan um mind. 16 std./wo für die dauer der karenz. oder einfacher- du inskribierst an einer uni, inksribtionsbestätigung reicht völlig. teilst das ganze dem zuständigen ams ca 2 monate früher und das wars. er muss dich danach nicht mehr nehmen, er kann dich während der bildungskarenz kündigen. also biete ihm ein deal an, er unterschreibt dir die erlaubnis in bildungskarenz zu gehen per 25.7, du kündigst danach freiwillig, somit erspart er sich ca. 2-3 monate gehalt.
     
  3. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin auch nach der karenz in Bildungskarenz gegangen. Bei mir war´s nicht "nahtlos" weil mein Mann ebenfalls in Karenz war (anschließend an meine Karenz) aber wenn das nicht so gewesen wäre hätte es auch nahtlos geklappt.

    Bei der Bildungskarenz mußt Du mindestens 16 Wochenstunden nachweisen, die Du für Deine Weiterbildung inverstierst (z.B. Wifi-Kurse o.ä.) ODER Du mußt den Nachweis erbringen daß u für ein ordentliches Studium inskribiert bist. Im Falle des Studiums reicht die Inskribtionsbestätigung, da wird nämlich davon ausgegangen daß Du mindestens 20 Wochenstunden für Deine Bildung brauchst. Bis dato brauchte man noch keinerlei sonstigen Nachweis (also keine Bestätigungen für positiv abgelegte Prüfungen o.ä) aber das ist mMn eine Gesetzeslücke und ich bezweifle, daß es noch lange so weitergehen wird.

    Während der Bildungskarenz bekommst Du Arbeitslosengeld - wie viel kannst Du Dir mit den gängigen Rechnern anhand Deines letzten Nettogehaltes ausrechnen (z.B. auf der AMS-Homepage). Du kannst maximal ein Jahr am Stück in Bildungskarenz gehen und natürlich muß der Dienstgeber einverstanden sein. Nach 4 Jahren Arbeit hättest Du dann erneut Anspruch auf ein Jahr Bildungskarenz.

    Wenn Du noch mehr Frage dazu hast - her damit;). Lg Bettina:wave:
     
  4. Dinne

    Dinne Gast-Teilnehmer/in

    Fein danke!

    Ja irgend wie ist ein bissi wir war in meinem Kopf also find ich noch keine richtige frage :D

    Ich würde an FH oder Uni Studium denken was ja beides im Sept frühestens anfangt.

    So aber meine Karenz ist am 25.7 zu ende (also von der GKK) die zwei jahre sind damit noch nicht erreicht.
    Also mit Absprache mit dem DG könnte ich also auch länger daheim bleibe?

    Und in Bildungskarenz gehen ich dann mit Sept.?
    Oder dennoch schon am Juli?

    Und er darf mich in der Zeit Kündigen?

    Also könnte ich ihm ja anbieten ja ich komme gar nicht mehr zurück aber er lasst mich in BK gehen und darf mich ab dann Kündigen??

    Und wie viel vorher muss man das bescheid geben?
     
  5. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Im von der AK empfohlenen Mustertext wird diese Kündigungsmöglichkeit seitens des AG während der Bildungskarenz explizit ausgeschlossen. Diesen Passus würde ich wenn möglich auch drin lassen.
     
  6. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn das Semester offiziell im September beginnt, dann beginnt auch deine Bildungskarenz im Sept.
    Die Bestimmung dazu:
    "Beginn und Ende der Bildungskarenz müssen im Wesentlichen mit Beginn und Ende der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen übereinstimmen. Erforderliche und begründbare Vorlaufzeiten (wie z.B. Anreise und Einrichtung einer Unterkunft, Aufnahmeverfahren in eine Ausbildung usw.) werden akzeptiert."
     
  7. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    soweit ich das verstehe, läuft mit ende juli nur dein KBG aus.
    arbeitsrechtlich steht dir jedoch eine karenz bis zum 2.Geb deines kindes zu.
    wenn dein kind ende juli noch nicht 2 jahre alt ist, kannst du deine karenz einseitig bis zu diesem zeitpunkt verlängern (aber nur einmal!).

    dh du könntest die karenz entweder gleich bis zum 2. geb verlängern (bist dann aber natürlich ohne einkommen) ODER
    du verlängerst nur bis september und gehst dann nahtlos in BK. darauf hast du - wie eh schon geschrieben- allerdings keinen rechtsanspruch!

    in der BK bist du genauso kündbar wie in einem normalen arbeitsverhältnis. dh dein küdnigungsschutz endet 4 wochen nach rückkehr aus der elternkarenz

    eine gewisse vorlaufzeit wird akzeptiert. bei einer einjährigen BK idR 4 wochen.
     

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