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Bildungskarenz gleich nach Elternkarenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lileila, 26 Juni 2012.

  1. lileila

    lileila Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ich hoffe es kann mir hier jemand helfen,
    und zwar bin ich zur Zeit noch in Elternkarenz bis Dezember 2012 - KBG bekomm ich bis August 2012. Nun möchte ich ab Oktober eine Ausbildung beginnen - also am Besten in Bildungskarenz gehen. Geht das den auch noch? Die Elternkarenz muss ja sozusagen verkürzt werden. Gibt es da Fristen bis wann ich das dem Arbeitgeber bekanntgeben muss? (Mir ist natürlich klar, dass auch der AG mit einer Bildungskarenz einverstanden sein muss - ich will nur keine Frist verpassen)

    Danke u Lg, Lileila
     
  2. Patchwork6

    Patchwork6 Gast-Teilnehmer/in

    ich glabue es geht nicht.
    grunssätzlich hast du anspruch wenn du arbeitslosngeldanspruch hast und mind. 6 Monate durchgehend gearbeitet.
    ruf auf der arbeiterkammer an lass dich mit einem juristen verbinden und klär es.
     
  3. dani241181

    dani241181 Gast-Teilnehmer/in

    also bei mir wars so, ich habe mein 1. studienjahr noch in der karenzzeit gemacht. hab dann mit dem dienstgeber eine bildungskarenz für ein jahr vereinbart (mit resturlaub hat diese dann mit 1. september begonnen). also elternkarenz würde ich nicht verkürzen warum auch? vereinbare einfach mit deinem dienstgeber, dass du nach ablauf der "normalen" karenz eine beildungskarenz nehmen möchtest (wie lange, bleibt dann dir überlassen - also max. 12 monate). also ich habs so ca. 3 oder 4 monate bevor ich wieder arbeiten gegangen wäre mit dem arbeitgeber besprochen (obs jetzt eine spezielle frist gibt weiß ich nicht).

    viel glück und lg dani
     
  4. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    aber Achtung: Bildungskarenz konnte man bisher nur, nach Vereinbarung mit dem Dienstgeber, in Anspruch nehmen, wenn man bereits einige Zeit bei diesem Arbeitgeber direkt gearbeitet hat (mind. 3 Jahre - wenn ich mich recht erinnere),
     
  5. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    kann aber auch sein, dass diese Frist bereits verändert wurde
     
  6. dani241181

    dani241181 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub du musst mindestens 6 monate dort gearbeitet haben.

    so stehts im internet: Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz:
    • Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis über mindestens sechs Monate bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber
    aber von mir weiß ich eben, dass es auch gleich im anschluss an die karenz geht (wenn du vor der karenz eben die zeit dort tätig warst).

    dafür hab ich jetzt so meine scherereien mit dem ams bezüglich bildungskarenz und kündigung
     

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