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bezug kinderbetreungsgeld - anspruch auf wochengeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gizzi, 8 September 2011.

  1. gizzi

    gizzi Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    kann mir einer sagen ob man anspruch auf wochengeld hat wen man in dem zeitpunkt erneut schwanger geworden ist als man kinderbetreungsgeld bezogen hat aber das kinderbetreungsgeld schon voher ausläuft bevor die 8 wochen vor der geburt die mutterschutz anfängt?

    weil heute wollte ich den antrag für kbg abgeben da sagte eine mitarbeiterin das ich ja noch wochengeld bekomme und sie mir die 8 wochen vor geburt nächste woche nachzahlen..irgendwas mit 26 eur am tag.

    dachte immer man bekommt nur wochengeld wen man bis 8 wochen vor der geburt geld bezieht,
    oder erzälte die ´mitarbeiterin bei der krankenkasse nur quatsch, ??
     
  2. Hesperia

    Hesperia Gast-Teilnehmer/in

    gehst du in der zwischenzeit arbeiten? also zwischen kbg-ende und mutterschutz? oder bist du in der zeit arbeitslos gemeldet?
     
  3. wenn du vor dem Kindergeldbezug gearbeitet hast und dein Kind unter 2 ist, dann bekommst du schon Wochengeld
     
  4. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Da muss ich mal nachfragen... bekomm ich echt Wochengeld, wenn kein KBGBezug mehr besteht, das 1. Kind bei der Geburt des 2. Kindes jedoch unter 2 Jahre ist?
    Dachte man bekommt nur Wochengeld wenn man noch KBG bezieht!?
     
  5. jesuslovingmom

    jesuslovingmom Gast-Teilnehmer/in

    frag da nochmal nach. ich hatte die situation vor 2 jahren. kbg-bezug endete ende sept (20+4-variante), muschu begann genau 34 tage später. hab damals mit der ak telefoniert und bekam die auskunft dass ich keinen anspruch auf wochengeld hab wenn ich dazwischen nicht arbeiten geh. ich hatte "glück" dass es mir kreislaufmäßig dermaßen schlecht ging dass eine freistellung kein problem war - das wär aber vermutlich heute auch nicht mehr möglich (die richtlinien bezügl frühzeitige muschu wurden ja verschärft)
     
  6. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Danke dir... also soviel ich weiß (lt. Infos von AK) gibts - so wie du auch schreibst - kein Wochengeld, wenn man keinen direkten Übergang vom KBG zum Wochengeld hat...
     
  7. gizzi

    gizzi Gast-Teilnehmer/in

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