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Bewilligung eines Schwimmteichs in NÖ-Erfahrungen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von SarahKay, 29 Juni 2009.

  1. SarahKay

    VIP: :Silber

    Ich bin schon weiter. Also in NÖ sind Schwimmteiche mit bis zu 50m3 anzeige- und bewilligungsfrei. Das ist ja nicht gerade viel...
    An die Schwimmteichbesitzer: Wie kompliziert war den die Bewilligung und wurden euch Auflagen erteilt?
    Wenn ja, welche?
    LG Sarah
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt, bei uns gilt:
    Ab 50m³ Wasservolumen muss eine Baubewilligung eingeholt werden.
    Wir haben es noch vor uns, aber uns wurde auf der Gemeinde schon gesagt, dass es ausschließlich darum geht, bekanntzugeben, dass eben ein größeres Wasservolumen vorhanden sein wird.
    Wir können, wenn wir wollen, auch ganz an die Grundstücksgrenze gehen, diesbezüglich gibt es überhaupt keine Auflagen.
    Frage einmal bei dir bei der Gemeinde nach.
    Von Deutschland weiß ich, dass bei Tiefen von über 150cm ein Bademeister gestellt werden muss :D. Falls ihr tiefer plant, auch bei der Gemeinde nachfragen bzw. glaube ich nicht, dass wirklich wer nachmessen kommt.
    Wir haben bezüglich Tiefe lange überlegt und werden bei max. 150cm bleiben. Bekannte, mit Schwimmteich sagen, dass es ausreichend ist, wenn die Kids hineinspringen wollen und gewissermaßen ist es uns recht, wenn man unsere (großen) Kids auch überall stehen können.
    Und zum (sportlichen) Schwimmen reicht die Tiefe noch allemal.

    Sollte euer Teich evtl. eine geringe Größe haben, wäre eine größere Tiefe hinsichtlich der Stabilität überlegenswert. Wenn du mal weißt, wie groß der Teich ungefähr werden soll, frag mal nach, welche Tiefe diesbezüglich empfohlen wird.
     

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