1. Reden wir miteinander ...

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Beweislast bei vermutetem Ladendiebstahl

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 20 Juni 2013.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich habe das Thema mal hier eingestellt, da ich kein besseres Unterforum gefunden habe.
    Es geht um eine Frage die ich mir schon lange Stelle:
    Die Verkäufer wollen ja immer so gerne in Handtaschen und Rucksäcke hineinschauen, um zu überprüfen, ob wer was stehlen will. Das ich mir so was nicht bieten lassen muss, das weis ich und verstehst sich für mich von selbst.

    Aber wie ist das mit eigentlich der Beweislast ? Wenn ich irgendwas in der Tasche haben, was in dem Geschäft verkauft wird und ich habe keinen Kassenzettel dabei, von wo ich das gekauft habe.
    Mein Gefühl sagt mir, dass ein mitführen von Waren in meiner Tasche noch lange kein Beweis ist, dass ich die Ware gestohlen habe, auch wenn ich keinen Kassenzettel dabei habe. Die Verkäufer müssen mir schon beweisen, dass ich die Ware aus ihrem Geschäft entwendet habe.

    Oder sehe ich das falsch?

    Monili
     
  2. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Der Verkäufer kann gar nichts machen, höchstens die Polizei.
    Beweisen kann mans evt. über den Strichcode? Weiß nicht.

    (Hab nur ein Semester Jus studiert und bin übers römische Recht nicht hinausgekommen. :D )
     
  3. Neon

    Neon Gast

    Siehst, das frag ich mich auch öfter. Lippenpflegestifte und dergleichen hat man ja meist mit und da frag ich mich, ob ich z. B. den aufmachen muss um zu zeigen, dass der schon länger in meinem Besitz ist. Ich trage ja den Kassenzettel nicht mit bis der leer ist. :confused:
     
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  4. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Eine Straftat wird keine draus werden - wenn es das gegenüber nicht beweisen kann; allerdings wirds für dich peinlich. Was passieren kann ist das du ein Ladenverbot bekommst.
     
  5. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die Beweislast ist immer bei dem, der dich anklagt.

    Wenn du eine gute Erklärung hast und kein Vorstrafen-Register, wird man dir glauben. Kleinere Ladendiebstähle werden sowieso fast nie angezeigt, sondern mit einem "Verwaltungs-Beitrag" samt Geschäftsverbot im jeweiligen Geschäft geregelt. Selbst, wenn zur Abschreckung oft anderes angeschrieben ist.

    Das passiert immer wieder, dass man Dinge in einem Geschäft kauft und gleich danach in ein anderes Geschäft geht, das exakt dieses Ding auch im Programm hat. Am Strichcode erkennt man den Verkäufer normalerweise nicht. Und Preisschilder an den Waren sind fast ausgestorben. Tatsächlich ein Problem. Aber das der Geschäfte und nicht des Konsumenten!
     
  6. Creature

    Creature Gast

    übern Strichcode kann man es nicht beweisen, außer es wäre ein eigener drauf. wenn ich jetzt zum Zielpunkt gehe und hab ein clever produkt eingesteckt, wird's man wissen das man es dort nicht gekauft hat.
    schwierige gschichte, kommt wahrscheinlich aufs Geschäft drauf an, was daraus werden könnte...
     
    spacedakini3 gefällt das.
  7. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Nein, die Sache ist im Prinzip nicht schwierig und ein Vorstrafenregister ist völlig irrelevant.

    Es geht schlicht und einfach um die Beweislast:
    Muss der Kunde beweisen dass er etwas NICHT gestohlen hat?
    Oder muss der Verkäufer beweisen dass der Kunde SCHON gestohlen hat?

    Wenn der Kunde beweisen muss, dass er nicht gestohlen hat tut er sich verdammt schwer wenn er etwas ohne
    Kassenzettel mit sich führt.

    Muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt gestohlen wurde, dann tut er sich verdammt schwer, wenn ers nur in der Tasche sieht, kann der Kunde ja schon mit sich geführt haben. In diesem Fall müsste der Verkäufer auch bezeugen können, dass der Kunde das Produkt aus dem Regal genommen und die Tasche getan hat. Das kann er entweder mit eigenen Augen gesehen haben, oder auf einer der vielen Überwachungskameras die ja oft in Geschäften sind.

    Womit wir eigentlich schon bei der nächsten juristischen Frage sind: sind versteckte Kameras in Geschäften legal oder handelt es sich hierbei um ein Vergehen nach dem Datenschutz? In letzterem Fall zweifle ich, dass eine Kameraaufnahme dann vor Gericht als Beweis zugelassen wäre.
     
  8. mama1982

    VIP: :Silber

    Das frag ich mich auch oft. Sachen, die es überall gibt, hab ich eigentlich immer mit: Lippenpflegestift, Kaugummi (der manchmal auch noch nicht geöffnet ist), Handcreme,.... Die Liste ist fast unendlich erweiterbar.
    Selbst wenn ich ein Geschäft betrete, von wo ich Schuhe anhab, denk ich mir immer, hoffentlich glauben die jetzt nicht, dass ich meine alten Patschen wo abgestellt hab und die erst angezogen hab...
    Ich kann von diese Sachen natürlich nicht beweisen, dass ich sie schon hatte, weil ich von meinen Sachen keine Kassenbelege mitführe.
     
  9. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Bei den Römern hats schon Strichcodes gegeben ;):D :eek:
     
    BuddhaLight und Neon gefällt das.
  10. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Nein, da gings hauptsächlich um Sklaven, soweit ich mich erinnere. :cautious:
     
  11. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    So ist es.



    Nur , wenn es ein Laden-eigener, interner Strichcode ist.
    Und das alleine reicht noch nicht, denn man könnte es ja schon bei einem vorherigen
    Besuch gekauft haben.

    Die normalen EAN-Nummern sind auf jedem Produkt dieser Art aufgedruckt,
    damit kann man das Produkt nicht diesem einen Laden zuordnen.

    Beweis wäre: ein Überwachungsvideo , ein Augenzeuge (Ladendetektiv, Personal), Geständnis (wenn das Produkt bei dir gefunden wird, dir Diebstahl unterstellt wird, und du entsprechend schuldbewusst und ertappt reagierst).
     
    #11 kira, 22 Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22 Juni 2013
  12. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Der Strichcode sagt gar nichts aus, stell dir vor ein Billa müsste jede Woche Strichcode´s ändern, bei allen artikeln.

    Das ist nie und nimma möglich, ein Aufwand der nicht zu stemmen ist.
     
  13. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Das mit dem Kassenzettel wäre demnach die Möglichkeit Waren nicht nachweislich aus deinem Geschäft zu stehlen, ich muss sie lediglich vorher kaufen? :confused:
     
  14. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    ja ich nehme einen Asbach-Uralt Kassenzettel mit, damit kann ich dann immer wieder ins Geschäft gehen, und aufs Neue Waren einpacken. Fragt mich wer zeig' ich den alten Kassenzettel und sage ich trage die Ware seither in meiner Tasche spazieren.
     
    Eistee gefällt das.
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Was meinst wieviele Leute genau das machen?
    Was kaufen, raustragen, ins Auto legen, wieder ins Geschäft, das gleiche Ding nochmal nehmen und dann zur Info gehen und das Ding wieder zurück geben? mit einem "oh, ich wußte nicht, dass ich das vor dem reingehen machen musste..."
     
  16. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    ... diese Leute sollten hübsch vorsichtig sein dass sie nicht vom Hausdetektiv beobachtet werden!
     
  17. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das ist quasi unmöglich. Bei dingen ohne seriennummer wäre das Risiko viel zu hoch...

    Aber ich erlebe es selbst bei Gegenständen mit Seriennummer, dass Kunden da etwas probieren zu drehen...
     
  18. waswasi

    VIP: :Silber

    :eek:
     
  19. Eistee

    VIP: :Silber

    Ich glaube dass das Geschäft beweisen muss dass ich etwas gestohlen habe. Also entweder der Hausdetektiv hat mich beobachtet oder sie zeigens mir schwarz auf weiss mittels Videoüberwachung. Bei allem anderen steht Aussage gegen Aussage.
     
  20. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    Beweislage und Aussage gegen Aussage ist ein Widerspruch!
     

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