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Betriebskostenabrechnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kaffeebohne29, 15 Juni 2011.

  1. Frage: wenn man innerhalb der Genossenschaft Wohnung wechselt, und dies genau zum Zeitpunkt der BK-Abrechnung stattfindet, kann es sein, daß man dann für beide Wohnungen zahlen muß. Wenn ja, find ich das eine Frechheit.
     
  2. lui

    lui Gast-Teilnehmer/in

    nein, immer nur für die, in der man zur zeit der BK abrechnung einen gültigen Mietvertrag hatte. lg
     
  3. Ja und was ist, wenn ich zB am 01/08 für beide Wohnungen einen Mietvertrag am 01/08 habe wegen Übergang von Alt auf Neuwohnung? Weil auf der Betriebskostenabrechnung steht: die Kosten trägt der Mieter per 01/08
     
  4. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Normalerweise zahlst du anteilsmässig, also die Monate in denen du in dem Jahr in der Wohnung warst musst du die Abrechnung bezahlen. Wenn du also den August in beiden Wohnungen einen gültigen Mietvertrag hattest musst du für beide diesen Monat bezahlen.
     
  5. Also lt AK zahlt immer der aktuelle Mieter die BK, auch wenn er im Vorjahr nicht in der Wohnung gewohnt hat. Und so hab ich es auch schon erlebt. Das würde bedeuten, ich käme bei zwei Wohnungen zum Handkuss.
     
  6. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Ja genau - der aktuelle Mieter kommt in den "Genuss" - entweder einer Nachzahlung oder auch einer Rückzahlung (kann ja auch in die Richtung ausgehen!).
    Die laufenden Betriebskosten zahlt man natürlich anteilig mit der Miete mit - aber eine eventuelle Nachforderung oder Rückvergütung kommt immer dem aktuellen Mieter zu gute - wenn man genau zum Zeitpunkt der Abrechung zwei Wohnungen hat, muss man daher auch für beide zahlen (oder kriegt das Guthaben).
     

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