1. Reden wir miteinander ...

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Betriebskosten für Eigentümer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Marchbaby08, 4 August 2010.

  1. Marchbaby08

    Marchbaby08 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    hat jemadn einen Tipp wo ich Informationen erhalte : Buch, Internetseite etc., wo ich mich informieren kann welche Kosten mir die Hausverwaltung als Eigentümer ( nicht Mieter) verrechnen darf?

    Danke March
     
  2. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    ich würde jetzt mal aus dem bauch heraussagen - ALLE, wer sollte sie sonst tragen?
     
  3. tschurl

    VIP: :Silber

    die Selben wie als Mieter.
    weil du ja auch die selbe Infrastruktur nutzt (Kanal, Lift, Reinigung, ....)
     
  4. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    oder auch mehr als der mieter, weil der muss nicht zwingend die rücklage mitfinanzieren - der eigentümer natürlich schon [ame="http://vorarlberg.orf.at/magazin/studio/vorarlbergheute/stories/173024/"]Muss ein Mieter für den Reparaturfonds aufkommen? - Vorarlberg-Magazin[/ame]
     
  5. twinsp

    twinsp Gast-Teilnehmer/in

    Hallo
    Gib mal im Netz..Wohnrecht für Eigentümer ein , da gibt es eine super Broschüre wo alles drin steht. Dann gibt es noch wohnnet , Es gibt auch einen Wohnungseigentümerverband, der Gratisdownloads zu vielen Fragen bietet.Mitgliedschaft beinhaltet eine Rechtschutzversicherung für WE , kostet aber etwas, mir zu teuer.
    Im Prinzip alle Auslagen die die Hausverwaltung für die Anlage hat, Rücklage wenn Reparaturen erforderlich sind, auch Kosten die andere Mieter nicht zahlen können, Pfandrecht wird aber im Grundbuch eingetragen. Wir zahlen nur Versicherung(Feuer,Wasserschaden ,Haftplicht usw.), Verwaltungskosten (gesetzlich vorgeschriebene Höhe),Steuern , Reparaturen von unserer einzigen Gemeinschaftsanlage(Antenne) sonst seit 15 Jahren nichts. Der Vorteil ist nur Umsatzsteuer keine Mehrwertsteuer auf alle Zahlungen da eine Eigentumsgemeinschaft als eine Art Firma gilt.
    Betriebskosten zahlt jeder seine selber.
    gg alle Antworten ohne Gewähr, da es hiezu bei der Wohnungseigentumsgründung einen Vertrag mit Zahlungsaufschlüsselung gibt.
    lg.
     

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