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Betreten der Baustelle - rechtliche Frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von FTino, 21 August 2008.

  1. FTino

    FTino Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    vielleicht kennt sich wer zu diesem Thema aus.

    Ich habe ein Haus über einen Bauträger erworben, welches sich gerade im Bau befindet. Ab und zu schaue ich mir natürlich den Fortschritt an Ort und Stelle an. Bei einer technischen Anfrage an die örtliche Bauaufsicht (mit beigelegtem Foto) zur Ausführung erhielt ich ein etwas forsches Mail mit dem Hinweis, dass es mir untersagt ist die Baustelle zu betreten (meine ursprüngliche Frage wurde natürlich nicht beantwortet).
    Wiederrum bin aber ich Eigentümer des Grundstückes da ich ihm Grundbuch eingetragen bin. Widerspricht sich das nicht ein bisschen? In weiterer Konsequenz darf ich also mein Grundstück nicht betreten solange das Haus drauf nicht fertig ist? :confused:
     
  2. Unbekannt1981

    Unbekannt1981 Gast-Teilnehmer/in

    Diese Antwort war aber nur ein scherz von da Baufirmer? oder

    Also du hast alle rechte, du zahlst ja auch alles. Würd den mal zur schnecke machen.......
     
  3. suusaa

    suusaa Gast-Teilnehmer/in

    also ich habe immer betreten, mir wurde sogar ein schlüssel zum dann schon versperrten haus angeboten

    aufgeregt hat sich nie wer
     
  4. lisa2491

    lisa2491 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe MEINEN Grund und MEIN halbfertiges Haus (habe ja auch immer brav Teilzahlungen geleistet) auch immer betreten!!!
    Ich finde das von der Baufirma eine Frechheit, denen würd ich mal was erzählen...
    lg :wave:
     
  5. Terrena30

    Terrena30 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, wahrscheinlich damit du sie nicht auf schlampereien aufmerksam machen kannst, also du kannst deinen grund und boden betreten so oft du willst, bezahlst ja auch dafür. Wir haben bei jedem baufortschritt sofort nachschau gehalten, alles auf fotos festgehalten, nicht nur um beweise zu haben (war bis jetzt nicht notwendig), sondern auch um später einmal zu wissen, wo sind welche leitungen verlegt. Willst ein Bild aufhängen und weißt gar nicht ist drunter ein stromkabel oder gar eine wasserleitung?
    Ich würde die baufirma auch ziemlich zur schnecke machen, wenn die mir das verbieten wollen.

    LG Terri
     
  6. Vanessa2004

    Vanessa2004 Gast-Teilnehmer/in

    also wir hatten das auch so.
    uns wurde gesagt, dass es prinzipiell eine absicherung ist, dass der bauträger keine haftung für dich übernimmt.
    Dies ist bei uns erst mit Übergabe des Projektes erloschen. Wir haften nun jeder für uns selbst.

    Bauträger meinte, man kann jederzeit Zutritt zur Baustelle haben, wenn man sich einen Termin ausmacht und sich mit jemanden Zuständigen dort trifft - eben zB zu Fotos machen usw

    Wobei wir uns auch nicht abhalten liesen:rolleyes:
     
  7. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    naja

    ich nehme an es handelt sich um eine größere Baustelle und nicht einem einfamilienhaus auf eigenem grund

    UNBEFUGTEN IST DER ZUTRITT VERBOTEN - steht da sicher am zaun (und so schlimm es für dich ist, du bist ein unbefugter solange auf der baustelle noch gearbetiet wird)

    was wenn etwas passiert???

    und genau deshalb darf man als unbefugter nicht ohne Sicherheitskleidung und ohne Begleitung auf der Baustelle herumlaufen!!!

    und somit hast du auch recht - du darfst auf die baustelle, eben mit begleitung und helm müßten sie es dir ermöglichen

    abgesehen davon, solltest du dir schon noch eine antwort holen auf die fragen, weil nett ist das wirklich nicht

    lg gsb
     
  8. FTino

    FTino Gast-Teilnehmer/in

    Mal Danke für die bisherigen Kommentare.

    Ich werde mich mal juristisch beraten lassen. Wenn es so ist, dann kann ich ohnehin nichts tun.

    Mir ist klar und so soll es auch sein, dass ein Betreten auf eigene Gefahr erfolgt. Es ist auch verständlich wenn die Bauaufsicht nicht gerne sieht, wenn sich da auf einmal ein paar Zivilisten auf der Baustelle herumtummeln und die Bauarbeiten behindern. Beides ist nicht erfolgt.

    Bezüglich der Eigentumsverhältnisse sehe ich da auch Klärungsbedarf. Meines Wissens nach ist man Grundstückseigentümer sobald man im Grundbuch (der Kaufvertrag alleine reicht nicht) steht. Dies ist ja der Fall.
    Das Einfamilienhaus welches auf diesen (so gesehenen Eigengrund) gerade gebaut wird ist vermutlich noch nicht mein Eigentum - auch wenn ich es zahle bzw teilweise bezahlt habe.

    @Helm und Sicherheitskleidung: Aufgrund der schönen Wetterlage (Wien Umgebung) besteht diese aus entblößten Oberkörpern. Aber das fällt unter Theorie/Praxis und dafür haftet die nette Baufaufsicht ohnehin selbst :)

    Mittlerweile konnte ich doch einen Erfolg erzielen und erhielt meine Antworten. Dazu war es aber leider notwendig nach der netten Antwort der Bauaufsicht die Beiziehung von juristischer Unterstützung in Aussicht zu stellen, sowie den Verdacht zu äußern dass die Baustelle nicht ordnungsgemäß beschildert ist (mit dem Zusatz es prüfen zu lassen).

    Tja, so kann eine Anfrage eskalieren - aber wer lässt sich schon gerne mit "warmen Tee" anschütten. :)
     
  9. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Das kommt in der Praxis wohl...

    ... erher selten vor, aber ich meine einmal gehört zu haben, dass die Bauausführende Firma dem Bauherren wirklich das Betreten der Baustelle verbieten kann... Wie gesagt, theoretisch ist das so... praktisch eher selten.
    Ich würds mir auch nicht unbedingt gefallen lassen, und würd denen mal anständig Druck machen!
     
  10. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    aber du müßtest das eben auch schriftlich machen, dass du auf eigene gefahr da rumgehst

    und die meisten baustellenbesuche erfolgen eh außerhalb der arbeitszeiten - ich meinte generell, solange der bau läuft (nicht nur zw 7 und 17 uhr)

    lg gsb
     
  11. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    bei uns in der bauphase war es auch so, dass das betreten verboten war - offiziell -
    wir waren immer an tagen auf der baustelle, wo niemand gearbeitet hat und vor allem nachts hat LG den baufortschritt kontrolliert, mit taschenlampe, massband und fotoapparat ;))))
     
  12. Alex80

    Alex80 Gast-Teilnehmer/in

    na servas, da käm ich mir vor wie Agent Doppelnull :D so weit würds noch kommen dass ich ned auf meiner Baustelle herum laufen kann wie es mir recht ist. Da hät die Firma die längste Zeit den Auftrag gehabt. Wenns jetzt eine Wohnanlage mit mehreren Häusern oder ähnliches ist, dann lass ichs mir ja einreden. Aber wenn es mein Haus auf meinem Grund und Boden ist....never!
     
  13. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    ja, war immer recht witzig *g*
    ja stimmt, war ein baugrund mit sehr vielen häusern und es stand halt auch in jedem vertrag drin
    na ich glaub wenn du allein baust, dann kannst auf deinem grund und boden immer machen, was du willst
     

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