1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Betonieren

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Buddha, 24 Oktober 2011.

  1. Buddha

    VIP: :Silber

    Wir möchten gerne unsere Terrasse betonieren!
    Die Grundfrage haben wir leider noch offen: muss man das bei der Gemeinde eigentlich einreichen????
    Bundesland ist OÖ!
     
  2. Tschaensky

    Tschaensky Gast-Teilnehmer/in

    Die Mittagspause am Gemeindeamt ist vorbei, also kannst du ja gleich dort anrufen und nachfragen.

    Das Ergebnis kannst du hier posten, um möglichen Spekulationen vorzubeugen. :cheerleader::gebeauf:
     
  3. Buddha

    VIP: :Silber

    Tja, nur leider ist der Zuständige diese Woche noch auf Urlaub und die Telefondame ist neu und kennt sich leider noch nicht so aus....

    Aber danke für die Info... darauf wär ich auch schon gekommen :D
     
  4. BachManiac

    BachManiac Gast-Teilnehmer/in

    bei uns hats mal geheissen, "alles was ein betoniertes Fundament hat, muss bewilligt werden"...

    ;)
     
  5. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Zum Einreichen braucht man einen Einreichplan,
    es gibt noch Bewilligungspflicht da reicht ein Ansuchen und dann kommt ein Bescheid
    und es gibt Anzeigepflicht, also nur ein Schreiben und es kann begonnen werden.

    Ich glaub aber das eine Terrasse die bodengleich betoniert wird keiner Genehmigung seitens der Gemeinde bedarf.
     
  6. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    das ist ein Ausschnitt aus der OÖ Bauverordnung § 25
    Anzeigepflichtige Bauvorhaben


    13.Oberflächenbefestigungen, die eine Bodenversiegelung bewirken, wie Asphaltierungen, Betonierungen und dgl., wenn die befestigte Fläche insgesamt 1000 m² übersteigt, sofern die Maßnahme nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen einer Bewilligungs-oder Anzeigepflicht unterliegt; der Gemeinderat kann durch Verordnung insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes sowie des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes die Fläche, ab der eine Anzeigepflicht gegeben ist, bis auf 250 m² herabsetzen;

    sonst hätt ich nichts entsprechendes gefunden, der rest der Bauvorhaben hatte alles Wände
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden